KfW erhöht erneut Zinsen für Wohnen, Unternehmen und Kommunen

Die KfW hat zum 28. September 2026 die Zinsen in zahlreichen Förderprogrammen erhöht. Die Anpassung betrifft private Bauherren und Eigentümer, Gründer und Unternehmen sowie kommunale und soziale Unternehmen. Schon am 17. September hatte die Förderbank die Konditionen in vielen dieser Programme angehoben. Dieses Mal gibt es keine Zinssenkungen.
Wohnen: Auch der Ergänzungskredit wird wieder teurer
In der Wohnwirtschaft steigen die Zinsen für das KfW-Wohneigentumsprogramm (124), den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) und das Programm BEG Wohngebäude (261). Teurer wird außerdem der BEG-Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Wohngebäude (358, 359). Damit lassen sich zum Beispiel Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch finanzieren. Bei der Anpassung Mitte September waren die Zinsen für diesen Kredit noch gesunken.
Nicht betroffen sind dieses Mal die Programme für den klimafreundlichen Neubau (296, 297, 298), „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300), „Jung kauft Alt“ (308) und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134).
Unternehmen, Gründungen und Innovationen
In der allgemeinen Unternehmensfinanzierung steigen die Zinsen für das ERP-Beteiligungsprogramm (100), den ERP-Förderkredit KMU (365, 366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376). Wer ein Unternehmen gründet oder übernimmt, zahlt ebenfalls mehr. Das gilt für den ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) und den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077).
Auch Digitalisierungs- und Innovationsprojekte werden teurer. Das betrifft den ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) und den ERP-Förderkredit Innovation (513, 514).
Energie, Umwelt und Nichtwohngebäude
Besonders viele Programme für Energie- und Umweltvorhaben sind betroffen:
- Umweltinnovationsprogramm (230)
- KfW-Umweltprogramm (240, 241)
- Erneuerbare Energien „Standard“ (270)
- KfW-Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen und -prozesse (292)
- Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
- Kredit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
- Erneuerbare Energien – Plus (570)
Bei Vorhaben an Nichtwohngebäuden steigen die Zinsen für den BEG-Nichtwohngebäude-Kredit (263) und den BEG-Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Nichtwohngebäude (523). Die Programme für den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden (299, 596) stehen dieses Mal nicht auf der Liste.
Kommunale Infrastruktur
Auch bei Krediten für kommunale Infrastruktur, die über Banken durchgeleitet werden, steigen die Zinsen. Betroffen sind der IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148), der Investitionskredit Digitale Infrastruktur in der Standardvariante (206), der Investitionskredit nachhaltige Mobilität (268) und der Investitionskredit Energieversorgung (548).
Wie hoch der Zinssatz im Einzelfall ist, hängt je nach Programm unter anderem von Bonität, Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreien Anlaufjahren ab. Entscheidend ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die KfW den Kredit zusagt. Antragsteller sollten ihre Finanzierung daher früh planen und Förderanträge rechtzeitig über ihre Hausbank oder ein anderes finanzierendes Institut stellen.
