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Patentverletzungsklage: Q Cells bekommt Recht

Hanwha Q Cells GmbH, ein Anbieter für Solartechnologie und Gesamtenergielösungen, hat bestätigt, dass das Landgericht Düsseldorf in Deutschland der Patentverletzungsklage des Unternehmens vom 4. März 2019 stattgegeben hat.

Das Gericht stellte fest, dass die JinkoSolar GmbH, die REC Solar EMEA GmbH und die LONGi Solar Technologie GmbH Q Cells' patentierte Technologie unrechtmäßig in bestimmten Solarprodukten der jeweiligen Marke verwendet haben.

In der Klage wird den drei Unternehmen vorgeworfen, den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 2 220 689 (Patent 689) verletzt zu haben. Das Patent schützt eine einzigartige Passivierungstechnologie, die auch in Q.ANTUM verwendet wird – einer Technologie zur signifikanten Steigerung des Wirkungsgrads von Solarzellen. 

Rückruf und Vernichtung der Produkte

Am 16. Juni kam das deutsche Gericht zu dem Schluss, dass LONGi Solar, JinkoSolar und REC bestimmte Solarmodule in Deutschland vertrieben haben. Diese haben Solarzellen enthalten, in denen eine vom '689-Patent abgedeckte Technologie verwendet wird, ohne eine vorherige Lizenzvereinbarung mit Q Cells abzuschließen.

Mit dem Import nach Deutschland, dem Angebot und dem Verkauf patentverletzender Produkte haben diese Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte von Q Cells verletzt. Im Ergebnis des Gerichtsurteils wird Q Cells ein Unterlassungsanspruch zuerkannt, einschließlich der Beschränkungen des Imports und Verkaufs der patentverletzenden Produkte der jeweiligen Marken.

Das Gericht entschied zudem, dass die beklagten Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die seit dem 30. Januar 2019 vertriebenen, patentverletzenden Produkte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen. Darüber hinaus sprach das Gericht einen Anspruch auf Vernichtung von patentverletzenden Produkten im Besitz von JinkoSolar, REC und LONGi Solar zu. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig vollstreckbar, nachdem Q Cells eine Sicherheit geleistet hat.

Geistiges Eigentum ist bei bestimmten Technologien wesentlich

Dr. Daniel Jeong, CTO von Q Cells , sagte: "Wir freuen uns, dass das Landgericht Düsseldorf bestätigt hat, was wir von Anfang an wussten. Wir haben bereits bei Einreichung der Klage 2019 betont, dass die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums existieren, um Anreize für Innovationen zu schaffen und diese Innovationen vor unerlaubter Nutzung zu schützen. Der Schutz der geistigen Eigentumsrechte ist für die sich schnell entwickelnde Solarindustrie von größter Bedeutung, um die kontinuierliche Entwicklung bahnbrechender technologischer Innovationen zu gewährleisten".

Und er fügt hinzu: "Q Cells wird auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, sollten unsere Rechte durch eine andere Partei in anderen Regionen verletzt werden – einschließlich des direkten Rechtsweges sowie des Branchendialoges. Im Hinblick auf die jüngste U.S. ITC Entscheidung zur Patentverletzungsklage wird  Q Cells den Fall vor Gericht bringen und Berufung einlegen."

Berufung ist möglich

Während vor dem Europäischen Patentamt (EPA) noch ein Einspruchsverfahren gegen das Patent anhängig ist, in dem der Rechtsbestand des Patents angegriffen ist, befand das Düsseldorfer Gericht, dass der deutsche Teil des Patents 689 durch Solarprodukte von JinkoSolar, REC und LONGi Solar verletzt wurde. Gegen diese Entscheidungen kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. 

Im nächsten Schritt wird Q Cells alle möglichen Wege eingehend prüfen, um sinnvolle Lösungen im Interesse des Unternehmens sowie einer gesunden Innovationslandschaft in der Solarindustrie zu erarbeiten.

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