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Koalitionsvertrag: Das erwartet das Handwerk mit der neuen Bundesregierung

Gerd Mischler
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Fast hätte es nicht geklappt. Erst im zweiten Wahlgang wurde Friedrich Merz am 6. Mai zum Bundeskanzler gewählt. Damit war er angezählt, noch bevor er überhaupt vereidigt wurde. Dabei muss der Regierungsbeginn „zur Initialzündung für einen echten Aufbruch und einen Kurs werden, der wirtschaftlichen Schwung entfaltet“, fordert der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich. Doch was erwartet das Handwerk und was kann es von der neuen Regierung erwarten?

Keine Entlastung kleiner Betriebe bei der Steuer

„Die Steuerbelastung muss spürbar reduziert werden“, hatte der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Anfang April gefordert. Das wird die neue Regierung nicht liefern. Laut ihrem Koalitionsvertrag will sie zwar ab 2028 die Körperschaftssteuer jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf zuletzt zehn Prozent senken. Allerdings endet ihre Amtszeit regulär spätestens 2029. 

Von der Senkung können zudem zwar auch Personengesellschaften profitieren, wenn sie beantragen gemäß § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG), bei Ertragssteuern so behandelt zu werden wie Kapitalgesellschaften. Das geht, wenn aber nur, wenn sie keine Einzelunternehmen sind.

Die neue Bundesregierung will aber außerdem auch den Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöhen. Das führt für alle Unternehmen zu einer steuerlichen Mehrbelastung, egal, ob sie als Kapital- oder Personengesellschaft geführt. Wenn letztere von der Wahlmöglichkeit nach § 1a KStG Gebrauch machen, haben sie zudem nicht mal mehr die Möglichkeit, von ihnen bezahlte Gewerbesteuer mit ihrer Einkommensteuer zu verrechnen. Üben sie das Wahlrecht nicht aus, geht das.

Mit der Körperschaftssteuersenkung springt die neue Koalition zu kurz, findet daher der Zentralverband Deutsches Kraftfahrtzeuggewerbe (ZDK). „Die Pläne für eine Absenkung der Körperschaftsteuer kommen den zahlreichen als Personengesellschaften geführten mittelständischen Familienbetrieben nicht zugute und sollen zudem erst 2028 umgesetzt werden“, so der ZDK.

Mutterschutz für Selbständige – Tolle Idee ohne Finanzierung

Der ZVSHK hatte Anfang April außerdem gefordert, die Sozialversicherungen zu reformieren, um sie auch künftig finanzieren zu können. Auch dazu haben CDU, CSU und SPD in ihrem 144 Seiten langen Koalitionsvertrag wenig vereinbart, was dem Handwerk hilft. Sie versprechen nur, alle neuen Selbständigen, die sich nicht verpflichtend in einem Versorgungswerk versichern müssen, „gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung“ einzubeziehen. 

Außerdem wollen Union und SPD einen Mutterschutz für Selbständige einführen, wissen aber nicht, wie sie diesen finanzieren sollen. „Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignet Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe.“ Auch auf die Frage, wer in kleinen Betrieben oder Einzelunternehmen die Arbeit macht, wenn die Chefin nicht da ist, beantworten die Koalitionäre nicht. Die Maßnahme könnte Unternehmerinnen also außer Kosten wenig bringen.

Kein Mut zur Reform der Sozialversicherung

Andreas Ehlert, Präsident des Spitzenverbands des Handwerks in Nordrhein-Westfalen, Handwerk.NRW, findet die neue Bundesregierung daher bei der Sanierung der sozialen Sicherungssysteme „zu anspruchslos“. Damit drohe sie das lohnintensive Handwerk weiter zu belasten und sinnvolle Maßnahmen, auf die sie an anderer Stelle gesetzt hat, zu verwässern.

Was also steht gutes im Koalitionsvertrag? 

  • Unter anderem will die neue Bundesregierung kleine Handwerksbetriebe von vielen Dokumentationspflichten befreien und
  • die Datenschutzgrundverordnung so umgestalten, dass sie für kleine Unternehmen leichter zu erfüllen ist.
  • Auch die Pflicht zur Bestellung von Betriebsbeauftragen für viele Aufgaben will sie abschaffen.
  • Statt einer täglichen soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Das erleichtert die Arbeit auf Montage oder Großbaustellen.

Außerdem will die Koalition per Gesetz regeln, dass 

  • Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung von Arbeiten künftig keinen Mangel mehr darstellen.
  • Das Planungs-, Bau- und Umweltrecht will sie grundlegend überarbeiten. Verfahren sollen künftig vollständig digital ablaufen, die Öffentlichkeit nur noch einmal gehört werden, Genehmigungsfiktionen überall gelten, wo sie nicht explizit gesetzlich ausgeschlossen sind.
  • Zudem wollen Union und SPD Baustandards vereinfachen und im Wohnungsbau zunehmend auf „serielles, modulares und systemisches Bauen“ setzen. Ob kleine Handwerksbetriebe oder Einzelunternehmen davon profitieren können, bleibt abzuwarten.

Gebäudetyp E wird gesetzlich verankert

Bei der von der Koalition geplanten gesetzlichen Absicherung des Gebäudetyps E wird das aber sicher so sein. Denn solange Statik und Brandschutz stimmen, können Bauherr und Planer hier individuell festlegen, wie der Komfort- und Ausstattungsstandard des Gebäudes aussehen soll. So lassen sich zahlreiche Normen umgehen, die nicht sicherheitsrelevant sind. Kundenorientierten, kreativen Betrieben eröffnet das Chancen. 

Die neue Bundesregierung will schließlich die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu zwei Programmen zusammenfassen – einem für den Neubau und einem für die Modernisierung von Gebäuden. – Das Gebäudeenergiegesetz will sie so überarbeiten, dass es „technologieoffener, flexibler und einfacher“ wird. „Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden“, erklären Union und SPD zu ihren Zielen bei der Novelle.

Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien bleibt

„Die Ankündigungen zum Gebäudeenergiegesetz bedeuten, dass es auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch geben wird“, fasst der Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, Dr. Martin Sabel, zusammen. Gemeinsam mit der angekündigten Senkung der Strompreise seien das Signale, die auf bessere Rahmenbedingungen für die Installateure von Wärmepumpen hoffen ließen. 

„Die Koalitionsvereinbarung enthält wirksame Medizin“, findet auch ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Allerdings fänden sich in ihr auch „einige bittere Pillen.“ „Ob dies zu einer echten Wirtschaftswende führt, muss sich erst noch zeigen“, so Dittrich.

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