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Schulungspflicht: Handwerker müssen KI-Gesetz der EU umsetzen

Gerd Mischler

Niemand lernt gerne, wenn er dazu gezwungen wird. Der Europäischen Union ist das egal. Ihr Artificial Intelligence Act (AI) – auf Deutsch: Gesetz zu Künstlicher Intelligenz - zwingt auch Handwerksbetriebe, ihre Mitarbeiter im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen

Das Gesetz trat am 2. August 2024 in Kraft und ist bis August 2026 vollständig umzusetzen. Viele Regelungen sind allerdings schon ab dem 2. August diesen Jahres zu erfüllen – darunter zahlreiche, die auch für Handwerksbetriebe gelten.

Denn der AI Act betrifft neben Entwicklern von KI auch alle, die diese verkaufen, nutzen oder Verbrauchern zur Verfügung stellen.

Viele Handwerker müssen ab 2. August 2025 den EU-AI-Act umsetzen

Deshalb müssen auch viele Handwerksbetriebe das Gesetz umsetzen. Wer etwa Microsoft-Produkte wie Windows 11 oder Microsoft365 einsetzt, nutzt auch KI, selbst wenn er das nicht will. Zudem gibt es kaum eine Buchhaltungssoftware und kaum einen Terminplaner mehr, die keine KI-gestützten Funktionen enthalten. Das gilt auch für viele Heizungssteuerungen, Smart-Home-Systeme und solche zur Routenplanung und Zeiterfassung von Mitarbeitern im Außendienst.

Der AI Act unterscheidet KI-Anwendungen nach den Risiken, die von ihnen für die Grundrechte, die Gesundheit oder Sicherheit der Bürger in der EU ausgehen. Er teilt KI-Systeme dabei in drei Klassen ein - solche von denen ein inakzeptables Risiko ausgeht, so dass ihr Betrieb komplett verboten ist, Hochrisiko-Anwendungen und solche mit einem begrenzten Risiko. Die meisten von kleinen Unternehmen genutzten Anwendungen dürften in die letzte Klasse fallen. Der AI Act stellt also keine besonders hohen Anforderungen an den sicheren Umgang mit ihnen.

Vorsicht vor Personalsoftware mit KI-Funktionen

Eine Ausnahme sind allerdings viele Anwendungen für die Personalverwaltung. KI-gestützte Systeme zur automatisierten Personalplanung und Bewertung von Prüfungen in der Ausbildung oder zur Kontrolle von Lernfortschritten beispielsweise stuft die EU als „hochriskant“ ein. Wer mit solchen Anwendungen arbeitet, darf Sie ab dem 2. August 2025 nur noch entsprechend den Anweisungen des Entwicklers des Systems einsetzen. Anwender müssen sicherstellen, dass der von ihnen für das weitere Training des Modells genutzte Input repräsentativ und valide ist. Beides haben kompetente Personen in jedem Betrieb zu verantworten.

Wer mit entsprechender Software in der Personalverwaltung arbeitet, muss also im Umgang mit ihr geschult werden. Er oder sie muss außerdem ein grundlegendes Verständnis von KI als Technologie, ihrer Funktionsweise und den von ihr ausgehenden Risiken haben. Denn Anwender hochriskanter Systeme müssen ermitteln, ob und wenn ja inwieweit von ihnen genutzte KI Grundrechte beeinträchtigt. Auch müssen sie Mitarbeiter und Auszubildende informieren, wenn diese am Arbeitsplatz einem hochriskanten KI-System ausgesetzt sind. Zwischenfälle und bis dahin unerkannte Risiken müssen Nutzer den Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene melden.

Teure Schulungen und Zertifizierungen sind nicht vorgeschrieben

Viel einfacher hat es dagegen, wer KI einsetzt, deren Risiko der AI Act als begrenzt einstuft. Er muss vor allem Mitarbeiter, die KI nutzen, im Umgang mit den Systemen schulen. Diese Verpflichtung erfüllen Anwender, wenn sie

  • Mitarbeitende darüber aufklären, dass sie mit KI arbeiten, wenn sie die entsprechende Software nutzen,
  • eine Nutzeranleitung zur Verfügung stellen, die erklärt, wie die genutzte KI funktioniert und wo ihre Grenzen liegen,
  • sicherstellen, dass ihre Beschäftigen die Ergebnisse der KI richtig interpretieren und anwenden.

Dazu braucht es keine teuren KI-Seminare, wie sie aktuell im Internet beworben werden. Viele Anbieter solcher Schulungen suggerieren, dass Betriebe sich vor dem Einsatz von KI zertifizieren lassen und ihre Mitarbeiter dazu das von ihnen angebotene Seminar besuchen müssen. Eine solche Zertifizierungspflicht gibt es nach dem AI Act aber nicht!

Es reicht, Mitarbeiter auf die in der Regel kostenfreien Seminare der Handwerkskammern oder Mittelstand-Digital-Zentren zu schicken. Bei einfacher Software, die KI-Funktionen enthält, reicht auch die Produktschulung des Herstellers.

Dokumentieren Sie, wer welche KI-Fortbildung gemacht hat

Handwerksbetriebe sollten allerdings die Teilnahmebescheinigungen archivieren, die ihre Mitarbeiter bei einer KI-Fortbildung bekommen. Auch empfiehlt es sich, eine Liste aller im Unternehmen genutzten KI-Systeme zu erstellen und darin die Mitarbeiter zu erfassen, die an einer für die Nutzung der Anwendung erforderlichen Fortbildung teilgenommen haben.

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