Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Führerschein: Das sind die Neuerungen 2025

Dörte Neitzel
Inhalt

Bislang waren viele Regelungen rund um den Führerschein in der EU länderspezifisch. Die Richtline sorgt jetzt dafür, dass Vorgaben für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU einheitlicher werden. Bestehende Regeln wurden modernisiert, andere bleiben in der Verantwortung der jeweiligen EU-Länder.

Im Folgenden erfahren Sie, was sich im Einzelnen für Autofahrer hierzulande ändert.

Digitaler Führerschein

Diese Vorgabe ist neu: Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 einen einheitlichen digitalen Führerschein einführen. Das heißt, der Nachweis der Fahrerlaubnis ist dann auf dem Handy gespeichert, im sogenannten European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Er wird dann in allen EU-Staaten bei Fahrzeugkontrollen anerkannt.

Der digitale Führerschein ist dann dem physischen Führerschein rechtlich gleichgestellt. Es besteht aber keine Pflicht auf digital umzusteigen. Jeder Autofahrer hat weiterhin den Anspruch auf eine Plastikkarte.

Gültigkeit von Führerscheinen

Der Führerschein für Pkw und Motorräder ist künftig 15 Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig. Die EU-Länder dürfen die Gültigkeit des Führerscheins älterer Fahrer (im Alter von 65 Jahren und älter) jedoch verkürzen, das ist jedoch kein Muss.

Wird der Führerschein als Personalausweis verwendet, dann ist er nur zehn Jahre gültig. Neu ist eine Krisenregelung: Danach darf die Gültigkeit bei außergewöhnlichen Umständen, etwa einer Pandemie, vorübergehend verlängert werden.

Führerscheinprüfung

In künftigen Prüfungen gehören sowohl der Umgang mit Smartphones, das Fahren bei schlechtem Wetter, die Einschätzung des toten Winkels und der Umgang mit Fahrerassistenzsystemen zu den Pflicht-Lerninhalten. Auch Risiken für Fußgänger, Kinder, Radfahrer und andere besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer müssen berücksichtigt werden.

Die medizinische Untersuchung für Prüflinge kann künftig eine Selbstauskunft ersetzen. Was nicht unter die EU-Richtlinie fällt und bereits 2026 gelten soll, ist eine Reform des Führerscheinerwerbs. Es soll weniger Sonderfahrten geben, kürzere Prüfungen, mehr Online-Unterricht, sodass die Führerscheinausbildung günstiger wird.

Führerschein im Heimatland machen

Wer in einem anderen EU-Mitgliedstaat als seinem Heimatland lebt, kann die Führerscheinprüfungen demnächst im Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erhalten. Voraussetzung ist, dass im Land des Wohnsitzes keine Möglichkeit besteht, die Prüfungen in einer der Amtssprachen des Heimatlands, abzulegen. Als Heimatland gilt der Staat, der den Personalausweis ausgestellt hat.

Regeln für Fahranfänger

Die Probezeit für Fahranfänger wird EU-weit auf zwei Jahre festgelegt. Während dieser Zeit gelten in allen Mitgliedstaaten strenge Vorschriften und Sanktionen bezüglich Alkohol, Drogen oder Gurtpflicht.

Wer eine neue Führerscheinklasse erwirbt, beginnt eine neue Probezeit.

Begleitetes Fahren

17-Jährige dürfen künftig einen Führerschein der Klasse B und C (schwere LkW) erwerben. Bis zum 18. Geburtstag ist jedoch eine mindestens 25-jährige Begleitperson Pflicht, die den Führerschein mindestens fünf Jahre besitzt. Im Fall von Lkw-Fahrern, muss die Begleitperson eine Berufskraftfahrerausbildung abgeschlossen haben. Ab 18 darf dann alleine gefahren werden.

Für Busse der Klasse D gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren, das während der Ausbildung oder begleitetem Fahren unterschritten werden kann.

Änderungen bei den Führerscheinklasse B

Aktuell dürfen bereits Pkw-Führerscheine der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausgeweitet werden. Das jedoch nur für das jeweilige Hoheitsgebiet. In Zukunft soll die Erweiterung der Klasse B EU-weit gegenseitig anerkannt werden.

Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf künftig mit Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gilt sogar eine Grenze von 5 Tonnen. Voraussetzung ist, dass der Führerscheinbesitzer die Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzt und eine von der jeweiligen nationalen Behörde anerkannte Zusatzschulung oder praktische Prüfung absolviert wurde. Der Nachweis wird als Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen. Ohne diesen Vermerk bleibt die Grenze bei 3,5 Tonnen.

Darüber hinaus gibt es eine neue Fahrzeugklasse: BI gilt für schwere Leichtfahrzeuge. Das sind Fahrzeuge mit bis zu 600 Kilogramm Leergewicht und einer Leistung bis zu 15 Kilowatt – sogenannte Microcars. Die neue Klasse kann separat oder auch in die B-Klasse integriert werden.

Entzug des Führerscheins

Bislang konnte der Führerschein nur im Herkunftsland entzogen werden, also das Land, das ihn ausgestellt hat. Nun darf auch der Staat, in dem ein besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß begangen wurde, die Fahrerlaubnis entziehen. Ein Fahrverbot oder eine Fahrbeschränkung gilt folglich in der gesamten EU.

Medizinische Untersuchungen

Es gibt keine verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen für Autofahrer ab 70 Jahren. Für Führerscheinneulinge gilt: Die Mitgliedsstaaten dürfen entscheiden, ob sie die ärztliche Untersuchung (Sehtest und Herz-Kreislauf-Untersuchung) bei einem Arzt persönlich oder als Selbstauskunft gestalten.

Ab wann gelten die neuen Führerscheinregeln?

Die EU-Richtlinie tritt am 25. November 2025 in Kraft. Diese Vorgaben müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden, um verbindlich zu gelten. Die Frist dafür ist drei Jahre, plus ein weiteres Jahr, um sich auf die praktische Umsetzung vorzubereiten.

Einloggen und weiterlesen

  • Mit der kostenlosen Registrierung sind viele weitere Vorteile verbunden
  • Alle Artikel auf haustec.de frei zugänglich
  • 20% Rabatt auf Webinare
  • Exklusive Funktionen, wie Merkliste, Artikel anhören und kommentieren
  • Vielfältiges Newsletterangebot
Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder