GModG: Kritik und Wünsche zur ersten Lesung

BSB: Bitte kein Verunsicherungsgesetz
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Deutschen Bundestag am 11.06.2026 warnt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) vor neuer Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das Gesetz soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Doch bereits der Auftakt des parlamentarischen Verfahrens wird von Uneinigkeit in der Regierung, fachlicher Kritik und einer Debatte um eine zeitnah vorgesehene Evaluation begleitet. Bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern wirft das neue Fragen auf.
Aus Sicht des BSB droht das GModG insbesondere bei Modernisierungsfragen im Gebäudebestand neue Unsicherheit statt der dringend erforderlichen Planungssicherheit zu schaffen. Besonders die Debatte um die Bio-Treppe zeigt, wie groß der Klärungsbedarf ist. „Wer heute eine neue Heizung einbaut oder sein Eigenheim modernisiert, investiert für Jahrzehnte. Deshalb brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit darüber, welche Lösungen tragfähig, bezahlbar und langfristig verfügbar sind“, erklärt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel.
Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die bereits für 2030 vorgesehene Evaluation. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass zentrale Weichenstellungen des Gesetzes wenige Jahre nach Inkrafttreten wieder zur Disposition stehen. „Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Sicherheit und keine politischen Zwischenlösungen, die schon vor der ersten Lesung heute im Deutschen Bundestag wieder infrage gestellt werden. Wer modernisiert, muss sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung nicht in wenigen Jahren durch die nächste Gestzesreform entwertet wird. Wenn bereits jetzt absehbar ist, dass die Klimaziele mit dem GModG kaum eingehalten werden können, muss das Gesetz jetzt nachgebessert werden – und nicht erst 2030.“
Der BSB fordert deshalb, dass der Bundestag die erste Lesung zum Anlass nimmt, den Verbraucherschutz im GModG von Anfang an stärker zu verankern. Dazu müssen die unabhängige energetische Beratung als fester Bestandteil im Gesetz verankert und der individuelle Sanierungsfahrplan als marktneutrale Orientierung gestärkt werden. Die unabhängige Beratung stellt sicher, dass nicht einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet werden, sondern das gesamte Gebäude mit Gebäudehülle, Anlagentechnik, Energiebedarf, Kosten und langfristiger Nutzbarkeit in den Blick genommen wird. Auf diese Weise können Verbraucherinnen und Verbraucher sichere und langfristig tragfähige Investitionsentscheidungen treffen.
DEN: Bundesratsausschüsse bestätigen zentrale Einwände
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) wird derzeit als „besonders eilbedürftig“ durch die Institutionen gepeitscht – nun hat sich auch der Bundesrat geäußert. In einem knapp sechzigseitigen Dokument fordern die Fachausschüsse Wirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt und Städtebau Nachbesserungen. Sie formulieren konkrete Empfehlungen.
Das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) e.V. betrachtet diese differenziert: „Auf der einen Seite freuen wir uns sehr, dass einige unserer Kritikpunkte nun doch auf institutioneller Ebene Gehör finden, etwa die Kritik an der Biotreppe, der Wegfall einer verpflichtenden Beratung sowie die fehlende Verknüpfung mit einer strategischen Wärmeplanung. Gleichzeitig sehen wir einige Forderungen eher kritisch, etwa den Flottenansatz, die Idee, in Einzelfällen auf Dämmmaßnahmen zu verzichten.“ erklärt Jutta Betz, Vorsitzende des DEN.
- Grundsätzliche Kritik: Biotreppe und Versorgungssicherheit
Die Ausschüsse des Bundestages formulieren – ähnlich wie das DEN, wie die Mehrheit von Fach- und zivilgesellschaftlichen Verbänden – eine grundsätzliche Kritik. Die Koalition gehe mit dem GmodG in die „falsche Richtung“, verlangsame die „gerade in Schwung kommende Wärmewende und verlängere damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.“ Die Mitglieder der Fachausschüsse fürchten, dass nicht genügend Biomasse für die geforderte Biotreppe und Grüngasquote zur Verfügung steht, dass die Koalitionäre mit dem Gesetz die Energieversorgungssicherheit Deutschlands aufs Spiel setzen, die Klimaziele preisgeben und die Bezahlbarkeit der Energietransformation im Gebäudebereich verunmöglichen. „Wir teilen diese Sorgen“, erklärt Jutta Betz, „Die Biotreppe ist ein kostspieliges Unterfangen – für das Klima, die Staatskassen und den Verbraucher.“ Der Verband begrüße daher ausdrücklich, dass die Gremien des Bundesrats ungeklärte Fragen zur Biotreppe in den Fokus rücken, Nachhaltigkeitsstandards erfragen und einem unnötigem Flächenfraß durch Energiepflanzen entgegenzuwirken suchen. Auch die Forderung, das Betriebsverbot für fossile Heizungen und die Beratungspflicht wiedereinzuführen, unterstützt das Netzwerk, ebenso wie die Idee, das bisherige Anforderungsniveau an neue Heizungsanlagen zumindest zu halten. Sie sieht die vorgelegten Empfehlungen aber auch kritisch, so zum Beispiel den Flottenansatz. - Flottenansatz für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
Große Wohnungsunternehmen sollen demnach ihre Gebäude über einen „Flottenansatz“ rechnen können. Im Fokus steht hier dann nicht das einzelne Gebäude, sondern die Gebäudeflotte als Ganzes. Über verbindliche und regelmäßig zu prüfende fünfjährliche Zwischenziele könne man eine Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 gewährleisten. Das DEN sieht den Vorschlag kritisch: „Über so eine Regelung wird ein zweiter Standard, eine parallele Regelstruktur geschaffen. Das stiftet unnötig Verwirrung und Rechtsunsicherheit.“ Um diese zu vermeiden, einem „Schönrechnen“ der Flotte entgegenzuwirken, lehnt der Verband die Idee entschieden ab. - Länderöffnungsklausel
Gleichzeitig begrüßt der Verband die Überarbeitung der Länderöffnungsklausel. Die Ausschüsse des Bundesrates fordern hier, dass die Länder das Betriebsverbot von Heizkesseln wie auch eine Beratungspflicht selbstständig umsetzen können sollen. „Weil die Architektur des GmodGs den Beratungsbedarf eher steigert, die Regierung dies aber nicht abzubilden gewillt ist, sollte man den Ländern nicht im Weg stehen“, bemerkt die Ingenieurin. Dass hier ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entstehen könnte, sei zwar ärgerlich, im Sinne des Klimaschutzes aber dem bisher unzulänglichen GmodG vorzuziehen. - Stromdirektheizung
Kritisch bewertet das DEN die Vorstöße zur Stromdirektheizung. Beim Einbau derselben möchte man die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz absenken. „Damit Stromdirektheizungen überhaupt sinnvoll eingesetzt werden können, braucht es hohe Effizienzstandards, eine gute Dämmung.“ erklärt Betz in diesem Kontext. Eine Absenkung der Anforderungen würde höherer Energiekosten, einen steigenden Stromverbrauch und zusätzlicher Belastungen der Stromnetze nach sich ziehen. - Fehlende Strategie für eine erfolgreiche Wärmeplanung
Weiter monieren die Bundesratsausschüsse die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Fernwärme, fordern -wie das DEN in seiner Stellungnahme auch- eine deutlichere Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung. Während Betreiber von Wärmenetzen hohe Investitionen in den Umbau ihrer Infrastruktur leisten müssten, eröffnet die Bio-Treppe vergleichsweise einfache Wege für den Betrieb fossiler Heizungen. Das könnte den Ausbau der Fernwärme ausbremsen, eine erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erschweren. - Was nun weiter passiert: Bund gegen Länder?
Sollte der Bundesrat die Empfehlungen seiner Ausschüsse übernehmen, wäre dies ein deutliches Signal. Das DEN fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Hinweise der Fachverbände, die hier durch die Länder wieder aufgenommen wurden, ernst zu nehmen. Die Wärmewende braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erfolgreich zu verbinden.
Deutsche Umwelthilfe: Ein Geschenk an die Gaslobby
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Aus Sicht der DUH gefährdet der Gesetzesentwurf die Dekarbonisierung des Gebäudesektors, befeuert explodierende Gaspreise für Haushalte und ist verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Zivilgesellschaft, Länder im Bundesrat sowie der Normenkontrollrat stufen den Entwurf zudem als handwerklich schwach ein. Die DUH fordert die Bundestagsabgeordneten auf, den Entwurf in dieser Form klar abzulehnen.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
„Die Bundesregierung hat die massive Kritik aus allen Richtungen ignoriert und einen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit Nachdruck durchgesetzt, der erkennbar den Interessen der Gaslobby entspricht. Bundestagsabgeordnete, die ihn mittragen, schaffen keine Lösung für die populistisch aufgeladene Heizungsfrage. Sie tragen vielmehr langfristig Verantwortung für eine schwerwiegende Fehlentscheidung in der Energiepolitik. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das explodierende Gaspreise, denen die Haushalte schutzlos ausgesetzt sein werden. Angesichts der offenkundigen verfassungsrechtlichen Bedenken muss der Bundestag den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz klar ablehnen. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um diesen eklatanten klimapolitischen Rückschritt zu stoppen.”
GIH: Fatale Aufweichung der Leitplanken im Gebäudesektor
Mit der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Bundestag beginnt nun die entscheidende Phase des parlamentarischen Verfahrens. Aus Sicht des Energieberatendenverbands GIH schwächt der Gesetzentwurf zentrale Leitplanken der Wärmewende und gefährdet damit die dringend benötigte Investitions- und Planungssicherheit. Anstatt einen klaren und verlässlichen Transformationspfad hin zu einem klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestand bis 2045 aufzuzeigen, werden zentrale Anforderungen abgeschwächt, ohne ausreichende Anreize zur Emissionsminderung zu schaffen.
„Eigentümer, Wohnungswirtschaft und Kommunen brauchen endlich verlässliche Rahmenbedingungen statt immer neuer Kurskorrekturen. Wer Investitionen in klimafreundliche Gebäude will, muss Planungssicherheit schaffen. Dazu gehört auch, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vollständig und rechtssicher umzusetzen. Werden zentrale Vorgaben jetzt nur unzureichend berücksichtigt, droht bei einer Beanstandung durch die EU-Kommission schon in wenigen Jahren die nächste Gesetzesnovelle – und damit eine weitere Runde der Verunsicherung“, erklärt Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist sie ein klarer Orientierungsrahmen für Investitionsentscheidungen und hat den Markthochlauf klimafreundlicher Heiztechnologien unterstützt. Ihr Wegfall sendet das Signal, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien aufgeschoben werden kann – mit gravierenden Folgen für Planungssicherheit und Klimaschutz.
Dabei ist die technische und wirtschaftliche Realität eindeutig: Der Gebäudesektor kann bereits heute weitgehend ohne den breiten Einsatz biogener Öle und Gase dekarbonisiert werden. Wärmepumpen, energetische Sanierungen der Gebäudehülle, effiziente Gebäudetechnik und Quartierslösungen stehen flächendeckend zur Verfügung. Die begrenzt verfügbaren biogenen Energieträger werden künftig vor allem dort benötigt, wo Alternativen fehlen – insbesondere in Teilen der Industrie. Darüber hinaus sieht der GIH die geplante Aufweichung des Ziels eines klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestands bis 2045 mit großer Sorge.
„Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden des Klimawandels sind längst messbar und steigen Jahr für Jahr. Ein verbindlicher Pfad bis 2045 ist deshalb nicht nur Klimapolitik, sondern auch eine Frage der Generationengerechtigkeit“, so Bolln weiter. „Wer Anforderungen senkt, ohne wirksame Anreize zu schaffen, riskiert Investitionsstau, höhere Folgekosten und eine weitere Verzögerung notwendiger Modernisierungen.“
Mit besonderem Nachdruck warnt der Verband zudem vor einer Schwächung der unabhängigen Energieberatung. Die vorgesehene Abschaffung verbindlicher Beratungsangebote vor dem Einbau von fossilen Heizungen würde Eigentümerinnen und Eigentümer gerade in einer Phase hoher Unsicherheit ohne qualifizierte Orientierung zurücklassen. „Die gewerkeübergreifende Energieberatung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor der Wärmewende. Gerade wenn politische Vorgaben unklarer werden und fossile Heizsysteme wieder stärker in Betracht gezogen werden, braucht es fachkundige Beratung, die technologieoffen, wirtschaftlich und langfristig orientiert ist“, betont Bolln.
Der GIH lehnt darüber hinaus die weitere Zulassung von Verbrauchsausweisen ab, da dies den Anforderungen einer EPBD-konformen Umsetzung widerspricht. Verbrauchsausweise spiegeln in erster Linie das individuelle Nutzerverhalten wider und liefern keine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen. Für eine sachgerechte Bewertung von Gebäuden und deren Modernisierungspotenzial sind Bedarfsausweise und qualifizierte Energieberatungen unverzichtbar.
VDI fordert klare Leitplanken für die Wärmewende
Mit der heutigen ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beginnt die parlamentarische Beratung eines zentralen Vorhabens für die Wärmewende im Gebäudesektor. Der VDI begrüßt den technologieoffenen Ansatz und die geplanten Vereinfachungen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Gleichzeitig sieht Deutschlands größter technisch-wissenschaftlicher Verein im weiteren Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungsbedarf bei Investitionssicherheit, Infrastrukturplanung und Gebäudeautomation.
Mit dem Gesetz sollen unter anderem der Heizungstausch vereinfacht und neue Spielräume bei der Wahl von Heizsystemen geschaffen werden. Zugleich ergeben sich aus Sicht des VDI neue Anforderungen an die Abstimmung von Wärmeplanung, Netzinfrastruktur und Gebäudetechnik.
„Mit der ersten Lesung beginnt jetzt die entscheidende Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundestag hat die Chance, Planungssicherheit für Millionen Gebäudeeigentümer und für die investierende Wirtschaft zu schaffen. Technologieoffenheit ist richtig – sie darf aber nicht zu Orientierungslosigkeit führen. Wer heute in eine Heizungsanlage investiert, braucht Klarheit darüber, welche Energieinfrastruktur morgen tatsächlich verfügbar ist“, so VDI-Direktor Adrian Willig.
Die Bundesregierung verbindet mit dem Gesetz das Ziel, mehr Akzeptanz für die Wärmewende zu schaffen und den Heizungstausch zu vereinfachen. Aus Sicht des VDI braucht es dafür jedoch mehr als zusätzliche Wahlmöglichkeiten. „Akzeptanz entsteht nicht allein durch größere Wahlfreiheit. Akzeptanz entsteht vor allem durch nachvollziehbare Rahmenbedingungen, verlässliche Förderprogramme und eine langfristig planbare Infrastruktur“, betont Willig.
- Gasnetzproblematik und langfristige Investitionssicherheit
Mit dem neuen Gesetz soll der Einbau neuer Gasheizungen, die mit klimafreundlichen Brennstoffanteilen betrieben werden, weiterhin möglich sein. Der VDI weist auf die Gefahr langfristig daraus resultierender Lock-in-Effekte hin: Haushalte, die heute in Gasheizungen investieren, erwarten eine wirtschaftliche Nutzung über Jahrzehnte. Zeitgleich sehen zahlreiche kommunale Wärmepläne langfristig einen deutlichen Rückgang der Erdgasnutzung sowie teilweise den Rückbau oder die Umwidmung von Gasnetzen vor. Ohne eine abgestimmte Infrastrukturstrategie könnten steigende Netzentgelte und zusätzliche Belastungen insbesondere für jene Haushalte entstehen, die langfristig am Gasnetz verbleiben. Der VDI fordert deshalb eine integrierte Infrastrukturstrategie, die Elektrifizierung, Fernwärmeausbau und Gasnetzentwicklung koordiniert. - Wärmepumpenförderung stabil halten
Der VDI begrüßt das Signal der Bundesregierung, die Förderung von Wärmepumpen fortzuführen. Dies ist ein wichtiges Signal für Planungssicherheit bei Herstellern, Handwerk sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Einsatz von Wärmepumpen ist derzeit vielfach noch mit höheren Anfangsinvestitionen verbunden. Diese ergeben sich unter anderem aus den hohen Effizienz- und Qualitätsanforderungen, der Einbindung in bestehende Gebäudestrukturen sowie dem erforderlichen Planungs- und Installationsaufwand. Mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und steigenden Stückzahlen sind jedoch mittelfristig deutliche Kostensenkungen realistisch. Um die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen langfristig zu verbessern, sind darüber hinaus die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum, die Ausweitung der Umlagenbefreiung auf Wärmepumpen ohne eigenen Zähler sowie die Reduktion des „Aufschlags für besondere Netznutzung“ notwendig. - Gebäudeautomation: Kein Rückschritt beim Betrieb
Für die tatsächliche Energieeffizienz von Gebäuden spielt die Gebäudeautomation eine zentrale Rolle. Gerade in größeren Nichtwohngebäuden entstehen viele Effizienzverluste nicht durch die Heiztechnik selbst, sondern durch mangelnde Betriebsoptimierung, fehlendes Monitoring und unzureichende Steuerung komplexer gebäudetechnischer Systeme. Der bisherige § 71a GEG adressierte genau diese Punkte – etwa durch Vorgaben zu digitaler Energieüberwachung, Gebäudeautomation und technischem Monitoring. Der VDI begrüßt grundsätzlich, dass diese Anforderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz nicht vollständig entfallen, warnt jedoch vor einer materiellen Abschwächung.
„Die günstigste Kilowattstunde bleibt diejenige, die gar nicht erst verbraucht wird. Gebäudeautomation und intelligentes Energiemanagement sind deshalb keine Zusatzanforderungen, sondern zentrale Instrumente für niedrigere Energiekosten und mehr Versorgungssicherheit“, sagt Adrian Willig.
Der VDI appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die nun beginnende parlamentarische Beratung für eine stärkere Verzahnung von Wärmeplanung, Energieinfrastruktur und Gebäudetechnik zu nutzen. Nur wenn Investitionsentscheidungen, Netzausbau und technische Anforderungen zusammen gedacht werden, kann die Modernisierung des Gebäudebestands langfristig erfolgreich gestaltet werden.
ZVEI: Biotreppe beim Heizen verteuert Wärmewende
Am Donnerstag berät der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz in erster Lesung. Der ZVEI kritisiert die zentrale Steuerungslogik des Gesetzes scharf. Aus Sicht des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie setzt das Gesetz Anreize für einen Pfad, der Effizienz kostet und langfristig teurer wird. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung fordert: „Da muss das Parlament nochmal ran. Mit diesem Gesetzesentwurf ist weder Verbrauchern noch dem Klima oder der Industrie geholfen.”
Im Fokus der Kritik steht die geplante stufenweise Beimischung von Grüngas bzw. Bioöl – und zwar in zwei unterschiedlichen Quoten, einmal für bestehende und ein zweites Mal für neue Heizungen („Biotreppe“). „Das Gesetz will Gebäude modernisieren und Regulatorik vereinfachen, erreicht aber das Gegenteil: Der Umstieg auf effiziente Technologien wird nicht beschleunigt, sondern der bestehende fossile Weg verlängert und neue Unsicherheiten für Investitionen geschaffen. Und die Regulatorik wird durch die zwei neuen Mengeninstrumente noch einmal komplexer“, sagt Weber.
Nach Berechnungen des ZVEI könnten die Ausgaben fürs Heizen durch die Kombination aus Biotreppe und CO₂-Bepreisung in den kommenden zehn Jahren um durchschnittlich fast 500 Euro pro Haushalt und Jahr steigen. Für den Verband ist das kein Nebeneffekt, sondern Folge der gewählten Steuerungslogik. „Jede neue Gasheizung wird damit zum Kostenrisiko“, so Weber. „Die Wärmewende wird unnötig teuer, wenn weiter in Technologien investiert wird, die absehbar unter steigenden Kosten stehen.“
