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Whitepaper zur GEIG-Novelle: Was Sie bei der Ladeinfrastruktur jetzt beachten müssen

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Das auf Elektromobilität spezialisierte Berliner Beratungsunternehmen M3E GmbH hat sein Whitepaper zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vollständig überarbeitet. Anlass ist das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetzespaket, mit dem Deutschland die novellierte EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführt hat.

Schwellenwerte sinken, Vorverkabelung wird Pflicht

Mit der Novelle sinken die Schwellenwerte deutlich: Bei neuen Wohngebäuden greifen die Vorgaben künftig ab mehr als drei Stellplätzen, bei Nichtwohngebäuden ab mehr als fünf. Erstmals wird zudem die Vorverkabelung zur Pflicht – mindestens für die Hälfte der Stellplätze. Für Büro- und Verwaltungsgebäude sowie für bestehende Nichtwohngebäude gelten eigene, teils strengere Anforderungen. Für den Bestand ist der 1. Januar 2027 der maßgebliche Stichtag.

Dr. Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer der M3E GmbH, erläutert: „Mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist aus einer angekündigten Verschärfung geltendes Recht geworden und damit aus einer Planungsannahme eine Planungsgrundlage. Die Schwellenwerte sinken, die Vorverkabelung wird zur Pflicht, und für den Bestand steht mit dem 1. Januar 2027 ein konkretes Datum. Wer das jetzt in die Bau- und Sanierungsplanung einbezieht, erfüllt nicht nur die Vorgaben, sondern vermeidet teure Nachrüstungen."

Das Whitepaper stellt die Anforderungen nach Gebäudetyp und Baumaßnahme in zwei Übersichtstabellen dar – bisheriger und neuer Rechtsstand im direkten Vergleich – und ergänzt eine Checkliste für die Bestandsprüfung.

Neue Erfüllungsoption über Ladeleistung

Über die europäischen Vorgaben hinaus enthält das novellierte GEIG eine Flexibilisierungsoption für öffentlich zugängliche Stellplätze von Nichtwohngebäuden: Statt einer festen Mindestanzahl von Ladepunkten lässt sich die Pflicht alternativ über eine gesetzlich definierte Gesamtladeleistung erfüllen. Je nach Auslegung des Standorts können damit weniger, dafür leistungsstärkere Ladepunkte ausreichen – für Handel und Gewerbe häufig die wirtschaftlichere Variante. Die Option ist an Bedingungen geknüpft und gilt nicht für jeden Stellplatz. Das Whitepaper rechnet die Alternative an einem Praxisbeispiel durch und benennt die vorab zu klärenden Abgrenzungsfragen.

Wirtschaftliche Einordnung und Förderprogramme

Der Leitfaden widmet sich auch der wirtschaftlichen Seite: Wann genügt die Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur, wann lohnt die kombinierte Umsetzung mit Sanierung oder Photovoltaik, und wo entstehen die eigentlichen Kosten? Ein Entscheidungspfad, eine Aufschlüsselung der Kostenstruktur und vier konkrete Einsparhebel geben Orientierung. Nach Einschätzung von M3E lassen sich die Gesamtinvestitionen auf diesem Weg um 20 bis 40 Prozent senken. Ergänzend vergleicht das Papier gängige Betriebsmodelle vom Eigenbetrieb bis zum Mieterstrom.

Zum Thema Förderung bündelt das Whitepaper relevante Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – darunter das mit 500 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" sowie zinsgünstige KfW-Investitionskredite, jeweils mit Förderhöhen, Fristen und Voraussetzungen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Handlungsdruck für Bestandsportfolios wächst

Dennis Nonnenkamp, Head of Consulting der M3E GmbH, betont: „Für Bestandsportfolios ist der 1. Januar 2027 der eigentliche Taktgeber: Wer erst dann mit der Erhebung beginnt, hat für Netzanfrage, Planung und Vergabe kaum noch Spielraum. Die Fragen, die uns derzeit erreichen, sind entsprechend praktisch: Welche Pflicht greift an welchem Standort, welche Erfüllungsvariante ist die wirtschaftlichste, und welche Förderung lässt sich kombinieren? Das aktualisierte Whitepaper führt diese Punkte an einer Stelle zusammen."

Das Whitepaper „DIE GEIG-NOVELLE 2026: Neue Pflichten für Ladeinfrastruktur an Gebäuden" steht ab sofort kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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