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Inkasso und Co.: Wenn Schuldner unauffindbar sind

In der Tagespost finden Sie auf einmal Ihren eigenen Rechnungsumschlag wieder. Nur diesmal mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“. Telefonisch ist der Kunde nicht zu erreichen. Was tun?

Auf jeden Fall sollte man sofort aktiv werden und nichts auf die lange Bank schieben, so der Rat von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH: „Es gibt viele Wege, die man beschreiten kann, um die aktuelle Anschrift des Schuldners, manchmal sogar relativ schnell zu ermitteln.“ Im Folgenden gibt Drumann Tipps und Hinweise zum weiteren möglichen Vorgehen.

Bei gewerblichen Kunden eine Gewerbeanfrage stellen

Handelt es sich bei dem Schuldner um einen gewerblichen Kunden, hat der Gläubiger nur im seltensten Fall dessen Privatadresse. Wenn der Schuldner nicht mehr in seinen Geschäftsräumen anzutreffen ist, könnte es dennoch sein, dass er sich in seinen Privaträumen aufhält. Eine Gewerbeanfrage beim Gewerbeamt kann hier eventuell entscheidende Hinweise auf die private Anschrift des Schuldners liefern.

Bei privaten Schuldnern: Einwohnermeldeamtsanfrage

Nachdem Mandanten es selbst vielleicht noch mit der „Rückwärtssuche“ bzgl. der Telefonnummer versucht haben oder aber damit, den Schuldner zu googeln, ist ein naheliegender nächster Schritt die Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Für diese ist – wie auch bei der Gewerbeanfrage – eine Gebühr zu entrichten, die sich von Kommune zu Kommune und je nach Auskunftsaufwand unterschiedlich hoch gestaltet. Solche Anfragen beim Einwohnermeldeamt sind bei einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen Routine und erfolgen häufig schon online. Dort hat man jedenfalls die Erfahrung, wo und wie eine Anfrage zu tätigen ist, ob Unterlagen beizufügen sind etc.

Handelsregisterauszug anfordern

Handelt es sich bei dem Schuldner um ein Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, ergibt sich daraus auch die Geschäftsanschrift. Den Handelsregisterauszug kann man beim Amtsgericht anfordern oder auch z.B. bei www.handelsregister.de online einsehen. Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an, worauf jeweils gesondert hingewiesen wird.

Sollte unter der im Handelsregister eingetragenen Adresse nicht zugestellt werden können, kann man ggf. unter der Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlassen.

Sind Schuldner auf keinem der üblichen Wege zu erreichen, bieten sich verschiedene Maßnahmen bis hin zur Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters an.

Ermittlungsdienst einschalten

„Wir erleben es häufig, dass Schuldner zwar noch offiziell z.B. bei den Eltern gemeldet sind, sich dort aber nicht aufhalten. Sie sind mit Sack und Pack bei Freunden untergekommen, sind dort aber nicht gemeldet. Die Post wird weiter an die noch offizielle Meldeadresse zugestellt. Sie erreicht den Adressaten aber dennoch nicht, denn dieser holt sich seine Post einfach nicht bei den Eltern ab oder nur von ihnen ‚handverlesene‘ Zuschriften. In solchen Fällen“, so Drumann, „hat sich die Einschaltung eines Ermittlungsdienstes schon bestens bewährt. Dieser findet dank Recherchen im Umfeld des Schuldners und durch Datenbankabfragen oft in kurzer Zeit den Aufenthaltsort des Schuldners heraus und nicht selten sogar auch, wie dieser seinen Lebensunterhalt finanziert. Die Kosten hierfür sind relativ gering.“

Permanente Namens-/Datenüberwachung des Schuldners

Hat auch die Einschaltung eines Ermittlungsdienstes nicht den gewünschten Erfolg gebracht, gibt es die Möglichkeit, den untergetauchten Schuldner anhand seines Namens bzw. der von ihm bekannten Daten überwachen zu lassen. Die gesuchte Person durchläuft dabei mehrmals in der Woche einen Bestand von mehreren Millionen ermittelten Personen. Der Bestand wird zudem permanent mit externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken abgeglichen.

Es ist ein wenig so wie beim Mikado-Spiel. Bewegt sich der Schuldner, tut sich etwas bei ihm, so hat er verloren. Das System reagiert auf die Bewegung und der Schuldner kann ermittelt werden. Diese registrierte Bewegung kann z.B. eine Anmeldung des Schuldners in einer anderen Stadt sein, seine Autoummeldung usw. Die Dauer so eines Überwachungszeitraums ist frei bestimmbar. Kosten entstehen bei uns z.B. bei dieser Art des Vorgehens lediglich für den Fall, dass der Schuldner ermittelt werden konnte.

Wirtschaftsauskunft einholen

Der wohl bekannteste Auskunftgeber über die Kreditwürdigkeit privater Schuldner in Deutschland ist die Wirtschaftsauskunftei Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Neben der Schufa gibt es noch viele weitere Unternehmen, die Wirtschaftsauskünfte anbieten. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien, die sowohl Auskünfte zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen vorhalten, ist für Rechtsdienstleister wie Anwälte oder Inkassounternehmen unerlässlich.

Für diese Auskünfte werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich an den unterschiedlichen Abfragemerkmalen sowie dem Abfragevolumen orientiert. Die Bremer Inkasso GmbH z. B. arbeitet eng mit der Bremer Wirtschaftsinformationen GmbH zusammen. Sehr oft sind diesen Auskunft erteilenden Unternehmen z. B. neue Anschriften bereits bekannt und es reicht eine kurze Onlineabfrage.

Rechtsdienstleister beauftragen

Da die Ermittlung eines Schuldners sich unter Umständen sehr aufwendig und zum Teil auch schwierig gestalten kann, empfiehlt es sich, einen Rechtsdienstleister, also einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen einzuschalten, wenn ein Schuldner nicht zu erreichen ist. Von dem Rechtsexperten bekommt der Unternehmer in der Regel eine erste Einschätzung darüber, ob es realistische Möglichkeiten gibt, ihm weiterzuhelfen. Fällt die Einschätzung positiv aus, sollte man den Rechtsdienstleister mit der Ermittlung des Schuldners beauftragen.

Unternehmer wissen meistens nicht, wie sie die Ermittlung angehen sollen, bei Rechtsdienstleistern hingegen gehört die Recherche unter Inanspruchnahme der verschiedensten Dienste und Ämter zur Alltagsroutine. Daraus resultierend verfügen sie über einen großen Schatz an Erfahrung, die man sich schon allein um der eigenen Zeit- und Geldersparnis willen zunutze machen sollte.

Aus der Datenauswertung die richtige Strategie ableiten

Besagte Erfahrung befähigt die Rechtsdienstleister dann auch dazu, die von den unterschiedlichsten Behörden und Stellen erhaltenen Daten richtig auszuwerten und aus den Ergebnissen ein weiteres sinnvolles Vorgehen für den Mandanten zu erarbeiten. Unter Umständen kann das dann auch mal der Rat sein, dem guten Geld kein schlechtes hinterherzuwerfen. Aber dann weiß man als Gläubiger wenigstens, woran man ist.

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