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Regelwerk Heizung: Grundlagenermittlung in der Praxis

Matthias Wagnitz
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Eine gute Beratung ist Teil der Grundlagenermittlung. Der Nutzer als Auftraggeber weiß in vielen Fällen nicht, was er als Wunsch äußern muss.

Die Grundlagenermittlung soll den planenden Handwerker bzw. Planer in die Lage versetzen, im folgenden Schritt ein sinnvolles Anlagenkonzept zu entwickeln. Das hört sich zunächst trivial an, ist es aber nicht.

Ein einfaches Beispiel: Ohne die Information, dass es sich um ein Effizienzhaus nach KfW-Standard handeln soll, wird ein Fachhandwerker bei einem vorliegenden Grundriss vielleicht ein Brennwertgerät mit Heizkörpern vorschlagen. Damit ist aber der gewünschte Standard voraussichtlich nicht zu erreichen.

Mit dieser Information kommt man stattdessen vielleicht zu dem Ergebnis, dass eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung geeignet ist, weil in diesem Fall (Kenntnis des Grundrisses) kein Platz für die Solarthermie und eine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden ist. Schon stellt sich aber die nächste Frage, ob eine Luft/Wasser-Wärmepumpe aufgrund der Schallemissionen überhaupt einsetzbar ist (Kenntnis des baulichen Umfelds).

Was ist gewünscht und was möglich?

Wenn man also nicht permanent seine eigene Planung über den Haufen werfen möchte, sollte man sich vorher informieren, was gewünscht und was möglich ist. Das Regelwerk Heizung zieht daher die Grundlagenermittlung direkt in Kapitel 1 an den Anfang des Planungsprozesses. Die aufgeführten Checklisten helfen dabei, möglichst umfassend alle relevanten Informationen zu einem frühen Zeitpunkt zu ermitteln.

Neben der Vermeidung einer unnötigen Überarbeitung der Planung hat dies aber noch einen weiteren Vorteil: Man erstellt automatisch eine Dokumentation, in der auch die Absprachen mit dem Bauherrn festgehalten sind. Tipp: Lesen Sie hierzu auch Heizungsanlagen richtig planen und dokumentieren

Wenn zum Beispiel der Bauherr im Beratungsgespräch keine Anforderungen an den Schallschutz gestellt hat und dies schriftlich festgehalten wurde, dann ist der Fachhandwerker bei nachträglichen Beschwerden bezüglich einer angeblichen Lärmbelastung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in einer besseren Position. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass keine planerischen oder handwerklichen Fehler gemacht wurden.

Solide Basis für die weiteren Schritte

Das Kapitel 1 Grundlagenermittlung ist als informativ gekennzeichnet. Es gibt schließlich keine Vorgaben dafür, wie man seine Arbeit angemessen einteilen sollte. So gehört zur Grundlagenermittlung auch der Energieausweis. Dessen Erstellung ist aber möglicherweise nicht Aufgabe der Haustechnikplanung. Die Kenntnis eines vorhandenen Energieausweises oder dessen vorausschauende Erstellung für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist aber sinnvoll.

Dieses Kapitel und die zugehörigen Checklisten helfen daher bei einer strukturierten und vollständigen Planung. So lässt sich vermeiden, dass man später etwa die Arbeit mit dem Haustechnikprogramm unterbrechen muss, weil wichtige Daten noch erhoben werden müssen. Zumal sich die Frage stellt, ob bei so einem Vorgehen wirklich alle relevanten Punkte abgearbeitet werden, was dann im Zweifelsfall auch nur schwer zu belegen ist.

Alle Unterkapitel sind zudem direkt nach der Überschrift mit der jeweiligen Zielgruppe gekennzeichnet. Das hat den Hintergrund, dass dieses Wissen nicht nur für den planenden Handwerker oder Planer relevant ist. In unterschiedlichem Maße betroffen sind auch Energieberater, Anlagenmechaniker und Servicetechniker. Liegt der Fokus also rein auf der Planung, kann man die Anzahl der zu behandelnden Kapitel etwas reduzieren.

Das Regelwerk führt anhand einer großen Checkliste durch die Grundlagenermittlung. Dieser sind verschiedene Listen untergeordnet, die bei Bedarf durchgegangen werden. Die Punkte reichen von der Kenntnis eines eventuell vorhandenen Energieausweises über U-Werte und die Lage von Schutzgebieten bis hin zu vielleicht überraschenden Punkten, wie die Ermittlung der Ansprechpartner oder des Nutzerwunschs.

Gebäude- und Anlagenkennwerte

Die Kenntnis von Gebäudekennwerten (Kapitel 1.4), wie etwa dem U-Wert, ist scheinbar selbsterklärend. Tatsächlich lohnt es sich jedoch, einzelne Punkte gezielt im Rahmen der Grundlagenermittlung zu betrachten. So wird das Anlagenwasser in der Praxis derzeit eher stiefmütterlich behandelt. Die Kenntnis der Wasserbeschaffenheit ist aber leider nicht trivial. Im Neubau kann man sich gegebenenfalls auf Wasseranalysen des Versorgers zurückziehen, im Bestand ist das schon aufwendiger.

Hier müssen Messungen durchgeführt werden und das Wasser muss klar und frei von sedimentierenden Ablagerungen sein. Es ist unbedingt notwendig zu wissen, ob chemische Zusätze im Wasser vorhanden sind. Sonst ist es nicht möglich, zu entscheiden, ob der neue Wärmeerzeuger mit dem verfügbaren Wasser betrieben werden kann. Eventuelle Aufbereitungsmaßnahmen können in einem zweiten Schritt ebenfalls nur mit diesen Informationen geplant werden.

Weiterhin empfehlenswert ist ein Vorab-Check, welcher Platz an welcher Stelle für die Haustechnik zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß gibt es hier regelmäßig Probleme. Das gilt nicht nur für den Platzbedarf von Pufferspeichern, der leider noch nicht von allen Architekten angemessen berücksichtigt wird. Damit einher geht auch die leidige Thematik der Leitungsführung in Trassen und Schächten.

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