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5 Fehler beim Schallschutz: Baukörper konsequent entkoppeln

Dittmar Koop
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Maren F. (50, Name geändert) wird vermutlich gegen den Verkäufer ihres Bungalows, eine Baugesellschaft, klagen. Dabei war alles anfangs schön: Die Raffinesse des Entwurfs für dieses Wohnprojekt jeweils 3 eingeschossige Bungalows zu einem Baukörper zusammenzufassen.

Es sind dann sehr wahrscheinlich Fehler in der Bauausführung vorgekommen. Jedenfalls klagt die Besitzerin nun u. a. darüber, dass sie jedes Klappern von Mülltonnen-Deckeln der Bewohnerschaft in ihrem Schlafzimmer hört als stünde sie daneben. An ihrem Bungalow ist eine etwa 5 Meter breite Schuppen-Holzkonstruktion angebaut. Erst daran schließt sich eine Müllraumeinfassung an, die ebenfalls aus Holz gebaut ist. Der Schall, der durch das Auf- und Zuschlagen der Deckel entsteht, wird von der Müllraumeinfassung über den Schuppen ins Schlafzimmer übertragen.

Das zweite Schall-Problem entsteht auf der gegenüberliegenden Seite. Hier ist es der Nachbar-Bungalow. Zwar kann Maren F. nicht die einzelnen Fernseh-Beiträge wörtlich in ihrem Wohnzimmer mitverfolgen, wenn der Nachbar den Apparat einschaltet, aber doch soweit, um zu wissen, welcher Sender dann läuft. Auch hier ist das Problem Luftschall, der sich unverhältnismäßig ausbreiten kann.

Von wegen "Hochwertige Immobilie"

Die Geschichte ist nicht erfunden. Verkauft wurde das Objekt als hochwertige Immobilie. Mit der Bezeichnung geht der Bauträger aber auch die Verpflichtung ein, einen gehobenen Baustandard hinsichtlich des Schallschutzes zu bieten. Literatur und Normungswerk (DIN 4109) unterscheiden hier im Mehrfamilienhausbau drei Kategorien: Einfacher Wohnungsbau, qualitativ üblicher Wohnungsbau und Wohnungsbau im Luxusbereich. Aktuell lässt Maren F. auf eigene Kosten ein Schallgutachten erstellt. Es deutet sich an, dass es Mängel bei der Ausführung der Trennfugen gibt und außerdem, schalltechnisch gesehen, in der Dachkonstruktion.

Ärgerliche Fehler, teure Nachbehandlung

Dass Fehler in der Bauausführung dazu führen nicht den Schallschutz zu erreichen, der eigentlich erzielt werden sollte, ist nicht neu. Umso ärgerlicher ist es, dass es diese Fehler immer noch gibt bzw. sie weiter gemacht werden. Ein anderes Problem ist, dass sie nachträglich in der Regel nur unter sehr hohem Kostenaufwand behoben werden können und oft nur unzureichend oder auch gar nicht.

In einer gemeinsam erstellten Mängelstudie der 10 häufigsten Fehler bei Eigentumswohnungen und in Mehrfamilienhäusern führen das Institut für Bauforschung (IFB) und der Bauherren-Schutzbund (BSB, veröffentlicht im Dezember 2020) als Beispiel für bauliche Mängel beim Schallschutz diesen Fall auf:

In einem von einem Bauträger neu erstellten Mehrfamilienhaus klagten die Wohnungseigentümer schon nach kurzer Zeit über erhebliche Schallbelästigungen aus den Nachbarwohnungen. Insbesondere Trittschall wurde als störend empfunden. Das Ergebnis einer Untersuchung war, dass es in allen Wohnungen zahlreiche Körperschallbrücken gab – aufgrund von Mörtelresten in den Randfugen und außerdem Fehlstellen in den Randdämmstreifen, so dass der Estrich gegen die Wand und auf die Rohdecke fließen konnte. Die umfassende Suche nach den Schallbrücken, einschließlich Rück- und Wiedereinbau der betreffenden Bauteile, führte laut Bericht zu erheblichen Kosten von rund 15.000 Euro pro Wohneinheit (ca. 100 m2).

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