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DIN, VDI oder Dega: Geprüfter Schallschutz in der Gebäudetechnik

Patrice Demmerlé und Andreas Engel
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Häufig ist die unangenehmste Lärmbelastung nicht die permanente Beschallung von der Straße, sondern kommt direkt vom Nachbarn aus dessen Abwassersystem. Laute Geräusche des ablaufenden Wassers können den Schlaf rauben und sind anders als Verkehrsgeräusche schnell lokalisiert. Die eigenen vier Wände sind immer mit einem Ruhebedürfnis verknüpft. Im privaten Umfeld sind Rückzug, Intimität und Regeneration wichtige Motive, in Bürogebäuden stehen die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Nutzer im Vordergrund. Die hohe Relevanz von Schallschutz im gebäudetechnischen Gesamtkonzept spiegelt sich auch in der Hotellerie wider. Im Netz wird das „toll gelegene, ruhige Hotel am Waldrand“ beworben. Doch ob die Gäste das Quartier weiterempfehlen, wenn sie die Wasserspülung aus dem Nebenzimmer hören (Bild 1)?

Bild 1: Ruhe? Fehlanzeige: Laute Abwassergeräusche bringen die Baubeteiligten in die Bredouille.

Aus Nutzersicht zählt die Schallschutzerwartung

Den qualitativen Gesamteindruck von Gebäuden prägt die optische und die akustische Sinneswahrnehmung. Je höher der Kaufpreis einer Immobilie ist, desto mehr Komfort und optimalen Schallschutz erwartet der Bauherr von seinem Objekt. Bei hochwertig deklarierten Bauvorhaben – wie Komfortwohnungsbau – müssen einzuhaltende akustische Wertstufen oder Regelwerke gar nicht explizit benannt und ausgewiesen sein. Hier sind die Anforderungen des Nutzers der Maßstab.

Eine Erwartungshaltung, die die Gerichte, wie aktuell das OLG München in seinem Urteil vom 24. April 2018, AZ: 28 U 3042/17, immer wieder gestärkt haben. Die Vorstellung von den Gebäudeeigenschaften bildet der Nutzer meist bereits vor Baubeginn. Der in Bauprospekten, Bautafeln und Annoncen beworbene Wohnkomfort, die Luxusimmobilie oder das viel zitierte noble Quartier wecken entsprechende Erwartungen an erhöhten Schallschutz.

Akustisches Denken auf allen Ebenen

Sorgfalt und Genauigkeit auf planerischer, baulicher und handwerklicher Ebene beugen akustischen Fallstricken wirksam vor. Ziel der nachfolgenden Empfehlungen ist es, die Risiken für kostenintensive Reklamationen und Gutachterprozesse weitgehend und nachhaltig zu minimieren.

  • Warum werden Entsorgungsleitungen zu akustischen Schwachstellen? Die häufig beanstandeten Geräusche entstehen durch Verwirbelung des Abwasser-Luft-Gemischs im Rohr. Sie strahlen als Luftschall direkt hörbar vom Rohr ab. Alternativ dringen die Schwingungen über Körperschallbrücken infolge ungedämmter oder unzureichend gedämmter Rohre in den Baukörper. (=> Körperschall)
  • Als Luftschall machen sie sich beim Nutzer bemerkbar. Die Lösung: eine fehlerfreie, lückenlose Körperschallentkopplung der Leitung vom Baukörper unter Einbeziehung der Formstücke und Rohrschellen.
  • Was ist bei der Grundriss- und Raumplanung zu beachten? Primär die Anordnung der Sanitärräume und schutzbedürftigen Räume vor allem zwischen den Wohneinheiten verschiedener Nutzer. Wichtige Grundregeln: Ruheräume dürfen nicht an Wände mit Abwasserleitungen grenzen und im Gebäude sind schutzbedürftige Räume übereinander anzuordnen.
  • Welche Kriterien sind bei Baustoffen anzulegen? Es sind nur Baustoffe zu verwenden, die für die jeweilige akustische Anforderung optimal geeignet sind. Körperschallreduzierung z. B. durch Zwischenschaltung weich federnder Materialien, Luftschallminderung durch Baustoffe mit hoher Masse und/oder zweischaligem Aufbau.

Mit konkreten dB-Pegeln juristisch absichern

Wichtige schalltechnische Bezugsgrößen sind nicht in einem Regelwerk zusammengefasst, sondern verteilen sich auf eine Auswahl möglicher Normen und Empfehlungen. Zur eigenen Sicherheit sollten Bauherren und Ausführende die zugrunde zu legenden Regelwerke auch in Bauverträgen benennen und dort eindeutige Schallobergrenzen festschreiben. 

Die Tabelle (Bild 2) beinhaltet die wichtigsten Regelwerke und liefert akustische Kenngrößen, unterteilt nach den akustischen Abstufungen, der Unterscheidung nach Fremd- und Eigenbereich und der Nutzungsart.

Bild 2: Die Schallschutznormen legen unterschiedliche Anforderungswerte in verschiedenen Abstufungen fest.

Hoher Komfort nach VDI 4100 und Dega

In einem Atemzug mit Schallschutzanforderungen und Komfort werden DIN 4109, VDI 4100 und Dega-Empfehlung 103 genannt. Auf welchem technischen und aktuellen Stand sich diese befinden und welche Schutzziele damit zu erreichen sind, ist nachfolgend dargestellt.

  • DIN 4109 wurde in Grundsatzurteilen als nicht ausreichend und somit als zivilrechtlich bedeutungslos deklassiert. Daher kann sie in einem Werkvertrag nicht mehr wirksam vereinbart werden. Als Schutzziel umfasst diese Norm lediglich den Gesundheitsschutz vor unzumutbarer akustischer Belästigung. Veraltet ist auch die fehlende akustische Beurteilung des Eigenbereichs.
  • VDI 4100 mit den Schallschutzstufen SSt II und SSt III ist als maßgebliche Richtlinie für erhöhten Schallschutz von diversen Gerichten bestätigt worden. Sie liefert entsprechende werkvertraglich relevante Anforderungen. Leitmotiv ist der Schutz der Privatsphäre. Als zeitgemäßer Erwartungshorizont gilt: keine störende Wahrnehmung von Geräuschen von außen oder von benachbarten Wohnbereichen.
  • Dega-Empfehlung 103 wird häufig als Basis für Gebäudezertifizierungen (z.B. DGNB) verwendet. Es findet eine Klassifizierung des Schallschutzes von Wohnungen in sieben Stufen statt. Die für erhöhten Schallschutz definierten Werte liegen zum Teil über dem Anforderungsniveau der VDI 4100. Mit insgesamt drei Abstufungen EW 1, EW 2 und EW 3 erhält Schallschutz im eigenen Wohnbereich große Bedeutung.

Die Grafik (3) dient der Vergleichbarkeit der schalltechnischen Anforderungen im fremden und eigenen Bereich:

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