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Warum die Pflege von Trinkwasseranlagen nicht vergessen werden darf

Martin Pagel
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Kunden müssen über die Wartung richtig aufgeklärt werden.

Auch bei den komplexen Trinkwasserinstallationen mit ihren vielen Komponenten müsste die Instandhaltung eigentlich eine entscheidende Rolle spielen. Denn schließlich geht es dabei um das wichtigste „Lebensmittel“, welches hygienisch rein und genusstauglich sein muss.

Dies hat der Gesetzgeber auch festgelegt. So muss laut § 4 der TrinkwV das bis an die Verbrauchsstellen zu transportierende Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

Technik braucht Wartung

In diesem Zusammenhang sind regelmäßige Instandhaltungen, die einen zuverlässigen Betrieb der Anlage sicherstellen, sogar Pflicht: Die Eigentümer, Anlagenbesitzer und Betreiber von sanitärtechnischen Anlagen sind nach VDI 3810-2 („Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen; Sanitärtechnische Anlagen“) verpflichtet, die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (wie der Trinkwasserverordnung – TrinkwV) bzw. nach dem Stand der Technik (z.B. Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) bestimmungsgemäß zu betreiben und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

Weiter heißt es: „Sanitärtechnische Anlagen sind für die Menschen von großer Bedeutung, weil davon das gesundheitliche Wohlbefinden abhängt. Es ist daher dringend erforderlich, dass diese Anlagen von den hierfür Verantwortlichen in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand erhalten werden.“ An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die VDI 3810-2 in den letzten Jahren überarbeitet wurde und derzeit als Entwurf vorliegt. Zum Umfang dieser VDI-Richtlinie gehören z. B. auch die Themen Anlagenbuch, Hochwasserschutz, Instandhaltungsplanung und Intervalle.

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Fibel für die Instandhaltung

Im alltäglichen Betrieb kann die Trinkwasserqualität schon dann gefährdet sein, falls auch nur ein einziges Anlagenbauteil seine Aufgabe nicht mehr korrekt erfüllt. Mögliche Ursachen dafür sind beispielsweise Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen – Aspekte, die sich ganz einfach durch eine regelmäßige Überprüfung frühzeitig erkennen und beheben lassen. Und zwar bevor sie zu Problemen bei der Trinkwasserversorgung bzw. der Trinkwasserqualität führen. Mit Blick auf den Schutz des Trinkwassers bringt die DIN EN 1717 klar zum Ausdruck: Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit hervorrufen. Auch das DVGW-Arbeitsblatt W 557 („Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“) schreibt der regelmäßigen Instandhaltung eine ähnliche Bedeutung zu:

Die regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung ist Voraussetzung für einen hygienisch unbedenklichen, bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt dann vor, wenn u. a. die Instandhaltungsintervalle, insbesondere Wartungsintervalle, eingehalten werden. Maßgabe bei jeder Instandhaltung müssen die grundsätzlichen technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) sein, die in vielen Regelwerken festgelegt sind (Bild 1).

Als „Fibel für die Instandhaltung“ definiert die DIN EN 806-5 („Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 5: Betrieb und Wartung“) die speziellen Wartungs- und Inspektionsaspekte der wichtigsten Bauteile. Nach diesen Vorgaben ist laut DIN 1988-100 („Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“) fristgerecht instand zu halten, um Schäden zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen. Die DIN 31051 („Grundlagen der Instandhaltung“) strukturiert die Grundmaßnahmen in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung (Bild 2).

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