Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Trittschalldämmung verlegen: 5 häufige Fehler

Inhalt

Kinder stürmen laut ober den Boden oder Opa klopft mit seinem Stock auf das Parkett. Normalerweise dürfte das niemanden in den Wohnungen darunter stören. Denn in Etagenwohnungen und sogar in den dortigen Treppenhäusern ist eine Trittschalldämmung in jedem Raum vorgeschrieben.

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) empfiehlt eine Reduzierung unter 50 dB durch die Dämmung. Ist erhöhter Schallschutz vorgegeben, liegt die Obergrenze bei 46 dB. Penibel geregelt ist das in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“.

Dennoch kann viel schiefgehen, wenn Sie eine entsprechende Trittschalldämmung verlegen. Um dies zu vermeiden, sollte man sich bei der Verlegung an der DIN EN 16354, den Merkblättern des Verbandes der europäischen Laminatbodenhersteller (EPLF) und des Verbandes der mehrschichtig modularen Fußbodenbeläge (MMFA) orientieren.

Diese 5 Fehler sollten Sie beim Verlegen der Trittschalldämmung unbedingt vermeiden. 

 1. Fehler: Unebener Untergrund verhindert Schallschutz

Soll eine Trittschalldämmung den Schall auch wirklich dämmen, braucht es einen absolut ebenen Untergrund für die Verlegung. Jeder Hohlraum unter oder im Bodenbelag vereitelt dies. Deswegen sollte jeder Untergrund, der über Unebenheiten verfügt, ausgeglichen werden.

Geeignete Ausgleichsmasse dafür gibt es im Baumarkt. Tolerierbar sind maximal Unebenheiten von bis zu 3 Millimetern je laufenden Meter. Generell kann man sagen, dass sich mineralische Untergründe, Estrich etwa, deutlich besser eignen als ein Boden aus Holz. Ratsam ist eine Bodenunterlage aus Vinyl auf der ausgeglichenen Fläche, so dass die Dämmung sich garantiert absolut luftdicht verlegen lassen lässt.

Registrieren oder Einloggen um Artikel freizuschalten

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder