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Markisen & Co: Diese Förderungen gibt es

Olaf Vögele
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Viele Förderungen und Finanzierungshilfen im Bereich Sonnenschutz und Outdoor Living im nicht energieeffizienten Bereich wie z.B. bei Kindergärten sind weitestgehend unbekannt.

In den Jahren 2020 bis 2023 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit dem Förderprogramm soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige Träger, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Insgesamt werden 150 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Dies dient auch dazu, die Bedingungen für die Arbeit (Mitarbeiter) und Betreuung in sozialen Einrichtungen zu verbessern und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie Pflegebedürftige oder chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen, zu schützen.

Das BMUV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Förderprogramm zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird. Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung sollen aber gebündelt werden und insofern auch das Förderprogramm zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen neu ausgerichtet werden. Ziel ist, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse möglichst systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen der Nachhaltigkeit anzugehen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kann es mit den neuen Fördermitteln zu geänderten Förderkonditionen kommen.

Förderschwerpunkte

Gefördert werden unter anderem die strategische Konzeptentwicklung und konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu zählen z.B. auch schattenspendende Pavillons, die Installation von Sonnensegeln, Markisen oder Sonnenschirmen. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind.

Mit den Maßnahmen Klimaanpassung sollen vulnerable Gruppen der Gesellschaft vor den Auswirkungen der Klimaveränderungen (z.B. Sonne) geschützt werden.

(Sonder-) Förder- und Finanzierungsprogramme

Ob Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe (Saarland), Investitionsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes (Brandenburg), Tourismusfinanzierung Plus (Baden-Württemberg), Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit” oder Sonderprogramm Gastgewerbe (Rheinland-Pfalz). Eines haben alle gemeinsam: Sie sind in der R+S Branche weitestgehend unbekannt, und bieten den Fachhändlern attraktive Möglichkeiten (wie die Förderprogramme bei E-Autos) die Realisierung eines angebotenen Gastronomie-Projektes zu pushen und seine eigenen Rabatte zu reduzieren.

Mit den „Programmen“ sollen in der Regel kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden. Die Erweiterung der Bewirtungsfläche und die damit verbundene höhere Wertschöpfung, sind da genauso wie die höhere Attraktivität der Grund warum Sonnen- und Wetterschutz mit diesen Programmen sehr attraktiv gefördert wird. Man muss es „nur“ vor der Bestellung beantragen, nicht nach der Ausführung des Projektes.

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