Deutschland kann die 500.000 Wärmepumpen jährlich ab 2027 schaffen

In einer Online-Pressekonferenz hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) rechtliche Fragen zur aktuellen Gesetzeslage rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erläutert und Prognosen zur weiteren Entwicklung vorgestellt.
In dem BWP-Positionspapier zu den anstehenden Reformen des Gebäudeenergiegesetzes und der BEG-Heizungsförderung nimmt der Verband Stellung und fordert verlässliche Rahmenbedingungen für die Wärmepumpenbranche und die Heizungsförderung.
Marktentwicklung und Prognosen für Wärmepumpen
Mit 139.500 abgesetzten Geräten und einem Marktanteil von 47 Prozent war die Wärmepumpe im ersten Halbjahr 2025 das meistverkaufte Heizungssystem in Deutschland. Damit setzte sie sich erstmals vor Gas- und Ölheizungen.
Der BWP bewertet diese Entwicklung als zentralen Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Reduktion der Importabhängigkeit von Erdgas und Heizöl. Die Wärmepumpen-Branche beschäftigt rund 28.000 Personen, der Jahresumsatz liegt bei etwa 2,8 Milliarden Euro.
Die Wärmepumpentechnologie gewinnt laut BWP kontinuierlich an Bedeutung. Im Rahmen einer Branchenstudie prognostiziert der Verband in einem BAU-Szenario (Business-as-Usual) für 2025 einen Absatz von rund 260.000 Geräten. Das entspräche einem Plus von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei anhaltender politischer Unterstützung hält der BWP für das laufende Jahr sogar bis zu 300.000 verkaufte Anlagen für möglich.
Für 2026 werden bereits ohne zusätzliche Maßnahmen 350.000 Geräte als realistisch eingeschätzt. Laut des ambitionierten KLIMA-Szenarios, das zusätzliche politische Impulse setzt, könnten ab 2027 jährlich 500.000 Wärmepumpen installiert werden. Damit wäre ein Bestand von 5 bis 6 Millionen Geräten bis 2030 erreichbar.
Der BWP betont, dass die Wärmewende in Deutschland mit lokaler Wertschöpfung und durch das Fachhandwerk umgesetzt werden kann. Dies sichere Arbeitsplätze in einer mittelständisch geprägten Branche mit 75.000 Beschäftigten.
Reformbedarf beim Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und insbesondere das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Gebot (§ 71 GEG) stehen im Zentrum der aktuellen Diskussionen. Der BWP sieht die Vorgabe als rechtsverbindlich sowie wirtschaftlich und technisch sinnvoll an. Sie stelle sicher, dass fossile Energieträger künftig nur noch für Spitzenlast und Warmwassererzeugung eingesetzt werden.
Rechtsgutachten bestätigen, dass eine Streichung des 65-Prozent-Gebots ohne gleichwertigen Ersatz unzulässig wäre. Dies könnte bewusste Rückschritte beim Klimaschutz in Kauf nehmen. Der BWP warnt davor, das Risiko einzugehen, dass eine GEG-Novelle durch Gerichtsurteile nachträglich aufgehoben werden könnte.
Der Verband betont: „Die europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie lassen keine Abkehr von ambitionierten Vorgaben für neu installierte Heizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden zu.“
Für die praktische Umsetzung fordert der Verband, dass die Erfüllungsoptionen des 65-Prozent-Gebots nicht durch zu weit gefasste Kriterien ausgehöhlt werden dürfen. Dies betrifft die Anerkennung fossil befeuerter H2-ready-Gasheizungen.
Für neue Heizungen, die Erdgas oder Heizöl nutzen, mahnt der BWP, ab 1. Januar 2027 strenge Voraussetzungen zu definieren. Dazu zählen ein Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer oder klimaneutraler Energie oder die Installation eines zusätzlichen Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien, der mindestens 30 Prozent der Gebäudeheizlast abdeckt.
Im Hinblick auf hybride Systeme empfiehlt der Verband, die Auslegung des Wärmepumpenteils auf 30 Prozent der Gebäudeheizlast nach DIN EN 14825 zu akzeptieren, sofern eine gemeinsame Regelung mit dem Spitzenkessel vorliegt.
Der Verband erläutert in Bezug auf die Anforderungen an Wärmepumpen: „Die Regelungen berücksichtigen derzeit nicht ausreichend, dass Wärmepumpen statt Gebäuden auch einzelne Wohneinheiten oder Gewerbeflächen (z.B. ein Geschäft in einem Einkaufszentrum) versorgen können.“
Kontinuität bei der BEG-Heizungsförderung gefordert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist laut BWP ein zentrales Instrument für die Wärmewende. Der Verband fordert, die BEG-Heizungsförderung auf dem aktuellen Niveau verlässlich fortzuführen. Anpassungen sollten nur graduell und mit langfristiger Ankündigung erfolgen, um Planungssicherheit für private und gewerbliche Investoren zu gewährleisten.
Im Jahr 2026 sind 12 Milliarden Euro für die drei Richtlinien der BEG; BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude, BEG Einzelmaßnahmen; vorgesehen, davon 7,7 Milliarden Euro für Einzelmaßnahmen.
Zwei Drittel dieser Mittel entfallen auf Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Wärmenetzanschlüsse. Die Förderung von Wärmepumpen liegt zwischen 30 und 55 Prozent der Investitionskosten.
Digitalisierung und Zugänglichkeit der Förderung
Der BWP sieht Verbesserungsbedarf bei der Antragsstellung für die BEG-Förderung. Die Möglichkeit, das Verfahren durch eine Vollmacht auf Dritte zu übertragen, sollte wieder eingeführt werden. Dies würde insbesondere älteren Hauseigentümern und Unternehmen den Zugang erleichtern. Auch Möglichkeiten der Digitalisierung, etwa Fernwartung von Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern, können den Aufwand für Eigentümer und Fachhandwerker reduzieren.
Ausblick
Die Marktdynamik bei Wärmepumpen und die anstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der Heizungsförderung bestimmen die weitere Entwicklung der Branche. Der BWP fordert stabile, ambitionierte Rahmenbedingungen, um die Wärmewende in Deutschland mit heimischer Technologie und hoher Wertschöpfung erfolgreich umzusetzen.