Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Sozialversicherungsausweis ade: Das sind die Neuerungen

Dörte Neitzel
Inhalt

Der rosafarbene Sozialversicherungsausweis hat Generationen von Arbeitnehmern begleitet - ob auf Baustellen, in der Gastronomie oder auf dem Lkw-Bock. Seit Beginn dieses Jahres ist er Geschichte, der Sozialversicherungsausweis wurde in Deutschland abgeschafft. Zwar bleiben die alten SV-Ausweise gültig, neue werden jedoch nicht mehr ausgestellt.

Aus Sozialversicherungsausweis wird Versicherungsnummernachweis

Nach dem Motto "Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix", bekommt das Kind jedoch nur einen neuen Namen: Sozialversicherungsnummer.

Dieser ersetzt seit dem 1. Januar den gewohnten Sozialversicherungsnachweis, enthält aber dieselben Daten wie das rosa Dokument:

  • Vorname(n),
  • Nachname(n),
  • Geburtsname(n),
  • Ausstellungsdatum und natürlich die Versicherungsnummer.

Dieser Wechsel auf den neuen Versicherungsnummernachweis ist nicht optional, sondern Pflicht. Neue Sozialversicherungsausweise werden in Deutschland nicht ausgestellt.

Das Wichtigste ist aber: Neben dem neuen Papier wird der Datensatz digital bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) hinterlegt.

Sozialversicherungsnummer online abfragen

Mit dem neuen Namen des Dokuments entfällt auch die Pflicht für Arbeitnehmer, den Ausweis aus Papier bei sich zu tragen und ihn im Fall einer Kontrolle oder eines Arbeitsplatzwechsels vorzuzeigen.

Stattdessen rufen Arbeitgeber bei Neueinstellungen die Versicherungsnummer ihrer Arbeitnehmer online bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung ab. Das übernimmt die Lohnsoftware automatisiert: Vom Arbeitgeber kommen Geburtsdaten und Anschrift und die DSRV übermittelt die Sozialversicherungsnummer online zurück ins Lohnprogramm.

Keine Versicherungsnummer vorhanden?

Was aber passiert, wenn die DSRV zurückmeldet, dass es keine eindeutigen oder sogar gar keine Sozialversicherungsnummer gibt? Dann erfolgt die Anmeldung zunächst mit den bekannten Arbeitnehmerdaten.

Im Fall der unvollständigen oder nicht eindeutigen Nummer ermittelt die Krankenkasse daraufhin eine Versicherungsnummer und teilt diese dem Arbeitgeber mit. Sind die Nummern von DSRV und Krankenkasse unterschiedlich, muss die Krankenkasse das klären.

Ist gar keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, muss die Rentenversicherung erstmalig eine vergeben und diese dem Arbeitgeber mitteilen.

Was gilt für Kontrollen durch den Zoll?

Und was passiert bei einer routinemäßigen Kontrolle, etwa auf einer Baustelle durch den Zoll? Bislang prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) über den Sozialversicherungsausweis, ob die Beschäftigten pflichtgemäß angemeldet waren. Der Sozialversicherungsausweis musste also mitgeführt werden

Seit Januar entfällt die Mitführungspflicht der Arbeitnehmer, auch da ein neuer Ausweis eben nicht mehr ausgestellt wird. Beschäftigte im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bei FKS-Kontrollen müssen sich jedoch weiterhin auf Verlangen des Zolls ausweisen können. Sie müssen eines der folgenden Dokumente mitführen:

  • Personalausweis
  • Pass
  • Passersatz
  • Ausweisersatz

Sozialversicherungsausweis: Was ist noch neu?

Laut der DRSV müssen weder der Verlust noch das Wiederauffinden eines Sozialversicherungsausweises bzw. Versicherungsnummernachweises der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger online mitgeteilt werden.

Zudem entfällt die Pflicht, unbrauchbare Versicherungsnummernachweise an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückzugeben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder