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Schwarzarbeit im Visier: Wie Kontrolle jetzt digitaler und schärfer wird

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Scheinfirmen verschärfen. Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der weitreichende Änderungen vorsieht. Ziel ist es, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich zu stärken – personell, technisch und rechtlich. Betriebe müssen sich auf mehr Transparenz und digitale Verfahren einstellen, Ermittlungsbehörden auf neue Befugnisse.

Stärkere Ermittlungsbefugnisse für die FKS

Die FKS soll künftig mit anderen Ermittlungsbehörden gleichziehen können. Dafür darf sie dem polizeilichen Informationsverbund beitreten und erhält erweiterte Befugnisse zur Strafverfolgung. Besonders im Fokus stehen schwere Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität und Fälle, in denen Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeiten.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen: Die FKS soll verdächtige Personen selbst identifizieren und schneller handeln können – ähnlich wie Polizei, Steuerfahndung oder Zoll. Auch die Zusammenarbeit mit der Polizei wird intensiviert. Zudem wird die Telekommunikationsüberwachung für bestimmte Fälle ermöglicht, etwa beim Verdacht auf Scheinrechnungsbetrug.

Datenanalyse statt Ordnerkontrolle

Ein Herzstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung automatisierter Datenanalysen. Künftig sollen große Datenmengen effizient ausgewertet werden können – etwa durch den Abgleich mit Informationen der Deutschen Rentenversicherung oder der Landesfinanzbehörden. Dadurch sollen Scheinfirmen, betrügerische Subunternehmermodelle und organisierte Strukturen schneller aufgedeckt werden.

Zugleich soll sich die FKS stärker auf risikoorientierte Prüfungen konzentrieren. Rechtstreue Betriebe würden so entlastet – während auffällige Unternehmen gezielter überprüft werden.

Neue Schwerpunkte: Friseurhandwerk, Kosmetikstudios und Barbershops

Mit dem neuen Gesetz wird der Fokus auf bestimmte Branchen geschärft. Besonders auffällig seien laut Bundesregierung Barbershops, in denen neben Schwarzarbeit auch Geldwäsche vorkomme. Auch in Nagel- und Kosmetikstudios gebe es häufig illegale oder ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse.

Diese Branchen werden daher offiziell in den Katalog der besonders betroffenen Wirtschaftszweige aufgenommen – mit direkten Folgen: Beschäftigte müssen Ausweispapiere mitführen, Arbeitgeber müssen neue Beschäftigungen sofort melden. Die Forstwirtschaft hingegen wird aus dem Katalog gestrichen.

Digitalisierung der Prüfverfahren

Ein weiteres Ziel ist die Vereinfachung der Prüfungen. Die FKS soll künftig vollständig digital arbeiten können – ohne Papierakten oder Medienbrüche. Unternehmen müssen elektronische Unterlagen bereitstellen, auch außerhalb ihres Unternehmenssitzes. Das soll vor allem kleine und mittlere Betriebe entlasten und die Effizienz der Prüfungen steigern.

Mehr Verfahren in eigener Hand: FKS wird zur „kleinen Staatsanwaltschaft“

Künftig soll die FKS nicht nur prüfen, sondern auch selbst strafen. In Fällen von Leistungsbetrug – etwa wenn Bürgergeld bezogen wird, obwohl eine nicht gemeldete Erwerbstätigkeit vorliegt – kann die FKS das Verfahren komplett selbstständig führen. Die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft entfällt. Auch einfache Fälle von vorenthaltenem Arbeitsentgelt kann die Behörde eigenständig abschließen. Das spart Zeit und entlastet die Justiz.

Ausblick: Weitere Maßnahmen gegen Finanzkriminalität geplant

Die Bundesregierung plant noch mehr: Ein weiteres Zoll-Sicherheitspaket soll folgen. Mit dem Paket soll der Zoll bei Aufdeckung und Verfolgung von schwerer und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung von mafiösen Strukturen gestärkt werden.

Regierung betont Fairness und Schutz vor Ausbeutung

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betont die Bedeutung des Gesetzes: „Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Die FKS wird moderner, digitaler und schlagkräftiger.“

Auch Arbeitsministerin Bärbel Bas sieht in dem Entwurf einen Meilenstein. Besonders wichtig sei, dass die Jobcenter künftig schneller über betrügerische Beschäftigung informiert werden – um etwaige Sozialleistungsrückforderungen frühzeitig einzuleiten.

ZDH: Bundesregierung korrigiert Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung 

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): 
„Es ist gut und richtig, dass das Fleischerhandwerk aus dem Katalog der sogenannten Schwarzarbeitsbranchen herausgenommen wird. Damit wird eine überfällige Korrektur vorgenommen, denn die bisherigen Regelungen orientierten sich klar an den Bedingungen der Fleischindustrie und wurden den Lebens- und Betriebswirklichkeiten im Fleischerhandwerk nicht gerecht. Die Entscheidung der Bundesregierung schafft nun Klarheit.“

 

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