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Schwarzarbeit: 42.000 Euro Strafe für Heizungsbauer

Zu den Aufgaben von Handwerkskammern gehört es, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Im vergangenen Jahr arbeitete die Handwerkskammer Heilbronn-Franken am Erlass von sieben Bußgeldbescheiden mit, mit denen handwerksrechtliche Schwarzarbeit geahndet wurde. Die Bescheide umfassten eine Bußgeldsumme von insgesamt 81.300 Euro. Drei Bescheide mit insgesamt 1.800 Euro entfielen dabei auf Handwerker, die ohne Eintragung bei der Handwerkskammer tätig waren. Ein Bescheid in Höhe von 1.000 Euro wurde wegen der Verweigerung von Auskünften verhängt. Drei Handwerker erhielten Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 78.500 Euro, weil sie nicht eingetragen waren und in erheblichem Umfang Aufträge angenommen hatten.

Die zwei größten Bescheide gingen im vergangenen Jahr an einen Kfz-Betrieb und an einen Installateur und Heizungsbauer. Ein 40-Jähriger führte jahrelang einen Kfz-Betrieb, ohne über die dafür notwendige Qualifikation zu verfügen. Aber: Ohne Qualifikation keine Eintragung in die Handwerksrolle. Dies störte den Handwerker jedoch nicht. Er übte sein Gewerbe nicht nur nach Feierabend aus, sondern war hauptberuflich tätig. Im vergangenen Jahr hat er die Quittung dafür bekommen. Einen Bußgeldbescheid in Höhe von 24.000 Euro und die sofortige Schließung seines Betriebes.

Auch ein 39-jähriger Installateur und Heizungsbauer hatte wenig Skrupel, als Schwarzarbeiter am Markt aufzutreten. Auch er hat keinen Meistertitel, weshalb er vor einigen Jahren bei der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragt hatte. Diese konnte jedoch nicht erteilt werden. Obwohl ihm sowohl die Eintragungs- als auch die Qualifikationspflicht bekannt war, hatte er Tätigkeiten des Installateur und Heizungsbauer-Handwerks ausgeführt. Das Ergebnis: die sofortige Betriebsuntersagung und ein Bußgeldbescheid in Höhe von 42.000 Euro.

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