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Bundesrat: Kritik am EEG 2021

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme BVES hat den Gesetzentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 ausführlich als inhaltlich unzureichend und gleichzeitig als EU-rechtswidrig eingeordnet. Dringend notwendige energie- und klimapolitische Weichenstellungen für ein versorgungssicheres Energiesystem können mit dem Entwurf des EEG 2021 nicht erreicht werden.

Unterstützung erhält der BVES von den Bundesländern. Der Bundesrat spricht sich in seiner Kritik am EEG 2021 für eine Vielzahl an Änderungen aus und greift dabei die Forderungen des BVES auf. 

So fordert auch der Bundesrat „eine einheitliche Einordnung und Definition der Speicher sowohl im EEG als auch im EnWG“, sodass diese „ihr großes Potenzial für eine Flexibilisierung des Stromsystems entfalten können“. Weiterhin führt der Bundesrat die Notwendigkeit zur grundsätzlichen Überarbeitung des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystem im Energiesektor und dessen sektorenkopplungsfreundliche, dekarbonisierungsorientierte und technologieoffene Fortentwicklung aus und kritisiert die prosumerfeindlichen sowie unverhältnismäßigen Regelungen hinsichtlich Eigenerzeugung im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

"Finger in den Wunden des EEG"

Der BVES begrüßt die deutliche und konkrete Positionierung des Bundesrates. Aufgrund der größeren Nähe der Bundesländer zu den realen Notwendigkeiten der Energiewende, appelliert der BVES an den Bundestag, die Position des Bundesrates nicht so leichtfertig abzutun, wie die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf den Bundesrat. 

Urban Windelen, BVES-Bundesgeschäftsführer: „Der Bundesrat legt seine Finger zielgenau in die offensichtlichen Wunden des EEG 2021. Ohne die passende Integration von Energiespeichern in unser Energiesystem und ohne etwa die erforderlichen Freiheitsgrade bei Prosumern, wird ein versorgungssicheres, erneuerbares und kosteneffizientes Energiesystem weiter Zukunftsmusik bleiben.  Nun ist der Bundestag am Ball. Dort wird das neue EEG 2021 geschrieben. Wir hoffen sehr, dass die fachlichen Empfehlungen aus dem Bundesrat, die unsere Position klar unterstützen, nun auch Einfluss ins Gesetz finden und damit auch die zwingenden europarechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.“

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