PV-Studie: Wie das Einspeiseverbot des EEG 2027 private Photovoltaik ausbremst
Die Highlights der PV 2027-Studie
- 69 Prozent des Solarstromertrags gehen verloren:
Wird nach dem EEG 2027 die Betriebsweise Nulleinspeisung gewählt, darf kein Strom in das Netz eingespeist werden. Dadurch müssen 69 Prozent des Ertrags einer typischen 10-Kilowatt-Photovoltaikanlage abgeregelt werden. - Solarstromkosten steigen von 10 auf 31 Cent pro Kilowattstunde:
Durch die Nulleinspeisung sinkt die nutzbare Strommenge privater Photovoltaikanlagen drastisch, was die Stromgestehungskosten eines Photovoltaik-Batteriesystems verdreifacht. - Amortisationsdauer verlängert sich um fast 10 Jahre:
Mit Einspeisevergütung hätte sich das untersuchte Photovoltaik-Batteriesystem nach 15,6 Jahren amortisiert. Im Falle der Nulleinspeisung steigt die Amortisationsdauer auf 25,3 Jahre. - Photovoltaik-Anlagen ohne Batteriespeicher werden unwirtschaftlich:
Ohne Batteriespeicher steigt die Amortisationsdauer durch die Nulleinspeisung auf über 30 Jahre. Damit wird der Betrieb privater Photovoltaik-Anlagen ohne Speicher unwirtschaftlich. - Direktvermarktung ist für kleine Anlagen aktuell unattraktiv:
Im Referenzbeispiel stehen jährlichen Direktvermarktungserlösen von rund 250 Euro Kosten der Direktvermarktung von rund 160 Euro gegenüber. Die Erlöse sind nicht in der Lage, die Investitionskosten und zusätzlichen Betriebskosten für den digitalen Zähler und die Steuerungseinrichtung zu refinanzieren. - Größere Hausdachanlagen verlieren ihre Skalenvorteile:
Je größer die Photovoltaik-Anlage ist, desto mehr Solarstrom muss bei der Nulleinspeisung abgeregelt werden. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Fehlanreiz, Photovoltaik-Anlagen kleiner zu planen und vorhandene Dachflächenpotenziale nicht vollständig auszuschöpfen.
Eine neue Studie des Berliner Forschungsinstituts aquu im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) warnt vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen der geplanten EEG-Novelle 2027. Demnach könnten die vorgesehenen Einschnitte den Ausbau privater Photovoltaikanlagen drastisch ausbremsen. Für neue Anlagen bis 25 Kilowatt soll ab Januar 2027 gelten, dass Überschussstrom entweder zu schwankenden Börsenstrompreisen vermarktet werden muss oder gar nicht mehr ins Netz eingespeist werden darf. Bei dieser sogenannten Nulleinspeisung würden 69 Prozent des Stromertrags einer typischen Photovoltaikanlage abgeregelt.
Die Amortisationszeit von Photovoltaik-Batteriesystemen verlängert sich dadurch um zehn Jahre auf mehr als 25 Jahre, und die Stromgestehungskosten verdreifachen sich auf 31 Cent pro Kilowattstunde.
Hintergrund: Paradigmenwechsel im EEG 2027
Am 20. April 2026 wurde ein Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) bekannt, der sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet. Der Entwurf markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Private Haushalte mit kleinen Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt verlieren die garantierte Einspeisevergütung, erhalten keinen Zugang zur Marktprämie und müssen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Alternativ ist lediglich die Nulleinspeisung vorgesehen, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) künftig neben der Direktvermarktung als Regelfall ansieht. Die PV2027-Studie hat in einer Simulationsanalyse die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Regelungen berechnet – mit dem Ergebnis, dass derzeit weder Nulleinspeisung noch Direktvermarktung für Anlagen bis 25 Kilowatt wirtschaftlich sind.
Direktvermarktung für kleine Anlagen aktuell zu teuer
Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage mit einem 10-Kilowattstunden-Speicher zeigt die Studie, dass den jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro Kosten für den Direktvermarkter von etwa 160 Euro gegenüberstehen. Der verbleibende Überschuss von rund 90 Euro reicht nicht aus, um die Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken. Die Vermarktungserlöse tragen damit nicht zur Refinanzierung der Investitionskosten bei.
Entsprechend verlängert sich die Amortisationsdauer im Referenzbeispiel durch die Direktvermarktung von 15,6 Jahren auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei aquu.
Nulleinspeisung verdreifacht die Solarstromkosten
Als Alternative zur Direktvermarktung sieht das EEG 2027 die Nulleinspeisung vor. Neue Anlagen dürften bei dieser Option keinen überschüssigen Strom mehr ins Netz einspeisen – der auf dem Dach produzierte Solarstrom könnte lediglich von den Verbrauchern im Haus oder zum Laden des Batteriespeichers genutzt werden. Sämtliche Überschüsse müssten abgeregelt werden.
Im Referenzbeispiel gehen dadurch 69 Prozent des möglichen Solarertrags ungenutzt verloren. „Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde“, erklärt Dr. Johannes Weniger, Geschäftsführer von aquu.
Kritik: Politische Fehlanreize durch die Novelle
Der SFV sieht in der geplanten Regelung ein energiepolitisches Versäumnis. „Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, konstatiert Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.
Hinzu kommt ein problematischer Anreiz: Je größer die Anlage, desto mehr Strom muss abgeregelt werden. Statt geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen, würde es ab 2027 wirtschaftlich attraktiver, Anlagen kleiner zu dimensionieren, um Abregelungsverluste zu minimieren.
Wenn der in das Netz eingespeiste Strom mit 7,7 Cent je Kilowattstunde vergütet würde, hätte sich die Investition in eine Photovoltaikanlage oder ein Photovoltaik-Speichersystem nach rund 16 Jahren amortisiert. Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt.
Fünf Forderungen an den Gesetzgeber
Basierend auf den Ergebnissen der PV2027-Studie fordern der SFV und aquu, dass folgende fünf Punkte im EEG 2027 angepasst werden:
- Feste Einspeisevergütung im EEG 2027 beibehalten:
Eine einfache und planbare Einspeiseoption für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt muss erhalten bleiben, damit private Haushalte weiterhin verlässlich investieren können. - Marktprämie auch für kleine Photovoltaikanlagen als Option anbieten:
Die Marktprämien-Absicherung sollte nicht nur für Photovoltaikanlagen über 25 Kilowatt gelten. Auch kleine Photovoltaikanlagen brauchen eine verlässliche Vergütung für den eingespeisten Solarstrom. - Direktvermarktung nicht erzwingen:
Direktvermarktung darf erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für kleine Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar ist. - Nulleinspeisung vermeiden:
Nulleinspeisung darf nicht zum Regelfall werden, weil sie die vollständige Nutzung der Dachflächen verhindert und der Großteil des Solarstromertrags abgeregelt werden muss. - Flexiblen Einsatz von Batteriespeichern anreizen:
Hürden beseitigen und Anreize schaffen, damit Batteriespeicher zwischengespeicherten Solarstrom abends und nachts in das Netz einspeisen.
Link zur PV 2027-Studie: https://aquu.de/pressemitteilung/pv2027-studie/
