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EU-Gebäuderichtlinie: BUND und DENEFF fordern schnelles Handeln der Regierung

Den Beschluss der europäischen Gebäuderichtlinie kommentiert Irmela Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Es ist vollbracht – die europäische Gebäuderichtlinie wurde nach langem Ringen beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in Europa. Nun muss die Bundesregierung endlich klimapolitische Verantwortung übernehmen und die Zielmarken aus Brüssel schnell in wirksame nationale Politik übersetzen. 

Wir erwarten einen gesetzlich verbindlichen Fahrplan für die energetische Modernisierung von Gebäuden, angefangen bei den energetisch schlechtesten Immobilien. Hier sind die Potenziale besonders hoch – für den Klimaschutz und um die Bewohner*innen bei den Energiekosten zu entlasten. Mit einer ambitionierten Umsetzung des Solar-Standards muss die ökologische Wende beschleunigt und Planungssicherheit geschaffen werden.

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden zeigen wir in unserem 10-Punkte-Plan, wie eine klimapolitisch ambitionierte und sozial gerechte Umsetzung der europäischen Vorgaben gelingt. Die Ampel darf nun keine weitere Zeit verlieren und muss die Umsetzung jetzt anpacken. Europa hat geliefert, Robert Habeck und Klara Geywitz müssen nachziehen.“

Deneff: Nationale Umsetzung nicht hinauszögern

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßt die heutige Entscheidung des Rats der Europäischen Union zur Novelle der EU-Gebäuderichtlinie. „Sowohl für den Klimaschutz als auch für die unter Druck stehende Sanierungsbranche ist dies ein dringend erwarteter Schritt in die richtige Richtung. Wir erwarten von der Richtlinie positive Signale, um den immer massiver werdenden Sanierungsstau endlich aufzulösen.“, so Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Dringend sei, dass die Bundesregierung jetzt umgehend Maßnahmen für eine ambitionierte Umsetzung ergreife. Real habe die Sanierungsrate in Deutschland mit nur 0,7 % einen neuen Tiefpunkt erreicht. Noll sieht die Bundesregierung hier in der Verantwortung: „Wir können es uns nicht leisten, die nationale Umsetzung der Richtlinie lange hinauszuzögern. Dass muss noch in dieser Legislaturperiode passieren. Bauministerin Geywitz hat immer wieder angekündigt, öffentliche Gebäude, Schulen und Rathäuser vorrangig zu sanieren. Wo bleibt der Umsetzungsplan?"

Insgesamt gelte es endlich Konsequenzen aus den letzten Energiepreischocks zu ziehen, so Noll. Selbst einfach zu hebende Energieeinsparmöglichkeiten blieben in vielen Gebäuden seit Jahrzehnten immer noch ungenutzt. Das belastet die Haushalte und behindert die Integration erneuerbarer Wärme. Der Sanierungsmarkt könne zudem stützend auf die Baubranche wirken. Im Bereich der Gebäudesanierung arbeiteten über eine halbe Million Menschen.

Die Novelle legt jedoch allein für sogenannte Nichtwohngebäude, wie etwa Schulen, Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäude erstmals konkrete Mindesteffizienzstandards fest. Die Mitgliedsstaaten müssen demnach bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 % und bis 2033 die schlechtesten 26 % dieser Gebäude sanieren.

Demgegenüber definiert die Richtlinie für Wohngebäude lediglich Einsparziele: Bis 2030 soll der durchschnittliche Energieverbrauch aller Wohngebäude um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Etwas mehr als die Hälfte Prozent der Einsparungen soll dabei von den schlechtesten 43 % der Gebäude erbracht werden. Wie dies konkret umgesetzt wird, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Noll hält auch für Wohngebäude ein ambitioniertes Vorgehen für dringend notwendig:

„Der Gebäudesektor bleibt seit Jahren hinter den Klimazielen zurück. Notwendige Sofortprogramme wurden nie auf den Weg gebracht. Statt Planungssicherheit gibt es weiterhin massive Verunsicherungen bei der Förderung. Wir brauchen endlich eine verlässliche, aber wirkungsvolle Politikstrategie mit energetischen Mindeststandards, Förderung und Preissignalen – sowohl, um soziale Spannungen zu vermeiden, als auch mit Blick auf den Klimaschutz und die Wirtschaft.“ Sozial schlechter gestellte Gruppen, die häufig in schlecht sanierten Gebäuden leben und besonders unter hohen Energiekosten leiden, dürften nicht aus den Augen verloren werden, so Christian Noll. Bei Gebäuden mit hohen Energieverbräuchen seien die Potenziale besonders hoch, bereits mit vergleichsweise geringen Investitionen hohe Energiekosteneinsparungen zu erzielen. Deshalb müssten diese Gebäude mit Priorität angegangen werden.

Hintergrund

Heute hat der EU-Ministerrat final über die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) abgestimmt, das letzte fehlende Puzzlestück des „Fit-for-55“-Pakets. Die Richtlinie soll zum Erreichen der Klimaziele und zur Bekämpfung von Energiearmut beitragen. Sie wurde im Laufe der Verhandlungen stark aufgeweicht. Damit hängt die Wirksamkeit der Richtlinie nun enorm von der nationalen Ausgestaltung ab.

Eine besondere Rolle spielen darin die Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS). Darin werden Fristen vorgegeben, bis zu denen Nichtwohngebäude (NWG) einen bestimmten Effizienz-Schwellenwert erreichen müssen. Dies betrifft 16 Prozent der ineffizientesten NWG ab 2030, weitere zehn Prozent ab 2033. Für Wohngebäude sind Ziele über den gesamten Bestand hinweg vorgesehen, um den Primärenergieverbrauch zu senken: bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020. Alle fünf Jahre sind neue Zwischenziele festzulegen. Etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) dieser Einsparungen muss in Wohngebäuden mit der schlechtesten Effizienz erreicht werden, darunter werden die 43 Prozent ineffizientesten Gebäude definiert. Darüber hinaus gibt es Regelungen, um für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Sanierungsoffensive zu sorgen, sogenannte „social safeguards“, sie beziehen sich sowohl auf die gezielte Unterstützung von Eigentümer*innen als auch auf den Schutz von Mietenden vor einem Anstieg der Wohnkosten durch Sanierungen.

Weitere Regelungen betreffen zum Beispiel die Definition eines „Null-Emissions-Gebäude-Standard“ für Neubauten, den Ausstieg aus der fossilen Beheizung bis 2040 sowie die schrittweise Einführung eines Solarstandards. Die Bundesregierung hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2025 muss bereits der Entwurf eines nationalen Sanierungsfahrplans an die Kommission gesandt werden.

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