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Gebäudeenergiegesetz 2024: GEG-Novelle ist beschlossen

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Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es soll eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland einleiten und mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie die Wärmepolitik in Deutschland auf einen zukunftsfähigen Kurs bringen. 

Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran.

Übergangsfristen und Härtefallregelungen

Der Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung soll niemanden überfordern. Daher sind Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70% geplant. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz. Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: "Wir haben monatelang intensiv über dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht. Nun können wir sagen: Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz. Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit. Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. Und wir setzen einen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei grünen Technologien. Zentral ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Investitionen mit unserer Förderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten können. Es gibt in Zukunft bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Das ist wichtig."

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz: "Nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das sog. 'Heizungsgesetz' freue ich mich, dass dieses heute vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen wurde. Es bringt uns dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stück näher, ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern. Das Gesetz bietet echte Technologieoffenheit. Durch die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung gibt es den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfüllungsoptionen und den großzügigen Übergangsfristen hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die für ihn passende und sachgerechte Option zur Erfüllung der 65%EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt."

Kurzüberblick zum Gesetz:

  • In Neubaugebieten muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.
  • Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Um es den Eigentümern zu ermöglichen, die für sie passendste Lösung zu finden, kann für eine Übergangsfrist von fünf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfüllt.
  • Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
  • Der Umstieg auf Erneuerbare erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.
  • Daneben ist jede andere Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis für die Erfüllung des 65%-Kriteriums zu erbringen.
  • Um auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1. Januar 2029 15%, ab dem 1. Januar 2035 30% und ab dem 1. Januar 2040 60%.
  • Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen, z.B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein. Aber auch aufgrund von besonderen persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.
  • Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So sind bis zu 70% Förderung möglich. Alle Antragstellenden können eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30% Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus). Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70%.
  • Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15% (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 Prozent) Investitionskostenzuschuss gefördert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.
  • Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1. Januar 2024 Inkrafttreten.
  • Durch die weitreichende Förderung des Heizungsaustauschs werden auch die Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt, denn die Fördermittel müssen von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen werden. Dadurch kommt die Förderung Mietern zu Gute, da die Modernisierungsmieterhöhung entsprechend geringer ausfällt. Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für alle Heizungsaustausche. Damit ist sichergestellt, dass durch die Beteilung des Staates an Kosten der Wärmewende Mieterhöhungen auf das erforderliche Maß begrenzt werden.

Das sagt die Branche zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

VDI: Kommunale Wärmeplanung ist die Basis

Der VDI begrüßt, dass damit auch die Wärmewende ein wichtiges Stück vorankommt. Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Wärmesektor ist das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nicht zu erreichen. Die Wärme- und Kälteversorgung weist mit 56 % den größten Teil am Endenergiebedarf auf. Bislang ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung mit 17,4 % noch sehr gering.  

Grundlage der notwendigen Transformation des Wärmesektors ist daher eine möglichst flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Dies hat die Bundesregierung mit der aktuellen Gesetzesinitiative zur kommunalen Wärmeplanung sowie den entsprechenden Anpassungen des GEG-Entwurfs aus Sicht des VDI sehr gut reflektiert.

GEG gewährleistet Technologieoffenheit

Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt wurde mit dem GEG ein Gesetz entwickelt, dass zum einen frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt sowie stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt und zum anderen Technologieoffenheit gewährleistet. Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten. 

Der VDI begrüßt daher, dass es nun auch bei bestehenden Gebäuden mehr um Klimaschutz geht. Allerdings suggeriert die Technologieoffenheit des GEG den Eigentümern eine große Wahlmöglichkeit, die in der Praxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht erkennbar ist. Aktuell ist der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen immer noch die sinnvollste Alternative. Ob eine Beheizung mit Wasserstoff im Jahr 2035 wirtschaftlicher ist als die Umrüstung auf Wärmepumpen, kann aus Sicht des VDI aktuell noch nicht beurteilt werden.

Einbau von Wärmepumpen bedarf einer Analyse

Es ist darauf zu achten, dass vor dem Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude eine detaillierte Analyse erfolgt. Der dazu erforderliche verpflichtende hydraulische Abgleich wird vom VDI ausdrücklich als notwendig begrüßt.

Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.

Die bauphysikalischen Eigenschaften wie Wärmedämmung, Dichtheit und Fensterqualität beeinflussen erheblich die Heizleistung. Für die Effizienz der Wärmepumpe ist die Art der Wärmeeinbringung und die Wärmequelle ausschlaggebend. Die Höhe der Betriebskosten ist wesentlich auch vom Strompreis abhängig. „Bei aller Diskussion um das Thema Energieeinsparung stehen die Menschen im Mittelpunkt und diese müssen sich in den Gebäuden wohlfühlen“, sagt Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.

Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien noch nicht ausreichend

Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen. Es sind somit neben dem GEG weitere gesetzliche, regulative und ökonomische Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im GEG infrage. “Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert”, so Jochen Theloke.

GIH: Pflichtberatung beim Heizungstausch konkretisieren 

Laut Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH: „Dass das Gezerre um das Gebäudeenergiegesetz endlich ein Ende gefunden hat, ist eine Erleichterung für Energieberatende und Hausbesitzende. Auch wenn wir nicht alle Punkte gutheißen können – H2-ready-Gas-Heizungen halten wir nach wie vor für nicht zielführend – wurden jetzt viele richtige und wichtige Eckpfeiler in Sachen Klimaschutz im Gebäudebereich eingeschlagen.

Der politische Blick sollte nun nach vorne auf die noch in diesem Jahr anzupassende Bundesförderung für effiziente Gebäude gerichtet werden: Soll die Wärmewende gelingen und ab Anfang kommenden Jahres unter neuen Bedingungen in die Umsetzung gehen, brauchen wir schnell Klarheit über künftige Förderkonditionen.

Für Energieberatende ist es zudem wichtig, dass die im Gesetz vorgesehene Pflichtberatung beim Heizungstausch umgehend konkretisiert wird – die Beratungsbüros brauchen hier einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Und inhaltlich sollte der Gesetzgeber darauf achten, dass unabhängig und ohne Profitaussichten bei der Umsetzung beraten wird. Denn, dass ein Heizungsbauer, der nur Öl- und Gas-Heizungen im Angebot hat, seinen Kunden zur Wärmepumpe des Mitbewerbers rät, ist schon ein hehrer Anspruch.“

BDH: Wärmeplanung darf jetzt nicht zum Bremsklotz werden“

Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie BDH, begrüßt, dass mit der Verabschiedung der GEG-Novelle nun Planungssicherheit für Handwerk, Industrie und Bürgerinnen und Bürger besteht: „Dennoch erwarten unsere Mitgliedsunternehmen keine Belebung des Heizungsmarkts durch das GEG. Für 2024 wird eine deutliche Eintrübung erwartet.“

Der BDH fordert nun eine rasche Klärung der künftigen Förderungsbedingungen. Der Verband setzt sich dafür ein, die förderfähigen Investitionskosten gegenüber der bisherigen Planung (30 000 Euro) auf 45 000 Euro zu erhöhen. Zudem fordert der Verband, dass Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie dezentrale Kraftwärmekopplung schnellstmöglich im GEG Berücksichtigung finden.

Staudt: „Grundsätzlich macht es Sinn, dass sich die Kommunen einen Überblick über ihre Wärmeversorgungsoptionen verschaffen. Allerdings darf es bei einem Durchschnittsalter von über 17 Jahren bei den Heizungen nicht dazu führen, dass die dringend notwendige Modernisierungsdynamik abnimmt, weil irgendwann vielleicht ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte.“

BWP: Handlungsbedarf bei den Energiepreisen

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP): „Es ist wichtig, dass der Gesetzesrahmen für den Heizungsaustausch jetzt steht. Für die Wärmewende aber kann dies erst der Startschuss sein. Das GEG kündigt Verpflichtungen zum Einsatz von erneuerbarer Wärme an, die vor allem ab den Jahren 2026/28 gelten sollen. Viele Menschen stehen aber jetzt vor dem Heizungsaustausch und brauchen Orientierung, welches Heizungssystem für ihr Zuhause zukunftssicher ist und zur Klimaneutralität führt.“

Neben der kommunalen Wärmeplanung komme deswegen der anstehenden Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) große Bedeutung zu. Dies sei für die Branche auch deswegen wichtig, weil die Nachfrage nach Wärmepumpen zuletzt stark eingebrochen sei. Die Ankündigungen einer erhöhten Förderung hätten dazu geführt, dass Gebäudeeigentümer momentan Investitionen aufschieben, bis die Förderkonditionen der BEG feststehen.

„Es ist verständlich, dass niemand schlechter gestellt werden will, weil er klimafreundliche Investitionen bereits in diesem Jahr angeht. Die Bundesregierung muss dafür eine Lösung finden. In jedem Fall aber sollte die BEG schnellstmöglich verabschiedet werden.“

Deshalb seien Anpassungen am vorliegenden Förderkonzept notwendig. Denn während die neue Förderung für viele Gebäudeeigentümer positive Auswirkungen in Form von höheren Subventionen bewirkt, ist dies längst nicht in allen Fällen so. Aufgrund der Ankündigung, dass die förderfähigen Investitionskosten halbiert werden sollen, könnten sogar hohe prozentuale Fördersätze zu einer vergleichsweise niedrigeren Förderung führen.

Weiteren Handlungsbedarf sieht der BWP bei den Energiepreisen: „Es ist für uns unverständlich, warum man monatelange Kontroversen über das GEG führt, aber relativ einfach umzusetzende Maßnahmen wie eine Entlastung des Strompreises nicht längst auf den Weg gebracht wurden. Eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum sowie eine Reduktion der Mehrwertsteuer könnten den von Wärmepumpen genutzten Strom um 4 bis 6 Ct/kWh entlasten. Das wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Koalition den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien langfristig unterstützt.“

ZDB: Zukünftige Anpassungen müssen die Baupraxis im Blick haben

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Es ist gut, endlich einen Knopf an das Gesetz zu machen. Weitere Diskussionen würden die Baunachfrage zusätzlich verzögern. In seinen Details ist das Gesetz aber verbesserungswürdig. Spätestens nachdem die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie beschlossen wird, muss das GEG ohnehin erneut überarbeitet werden. Wir hoffen sehr auf Anpassungen, die die Baupraxis besser im Blick haben. Eine zukünftige Diskussion ist mit ausreichend Zeit, Ruhe und Sachlichkeit zu führen, dass das Gesetz sowohl die Gebäudeenergieeffizienz als auch die Baukonjunktur stärkt.“ 

ZDH: Erste wichtige Etappe geschafft

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden ist mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag eine erste wichtige Etappe geschafft. Die Betriebe konnten ihre Kundschaft zuletzt zum Heizungstausch angesichts der Vielzahl an offenen Fragen kaum seriös beraten. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz besteht zumindest Klarheit darüber, welche Heizungen zu welchen Zeitpunkten und in welchen Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben sind. Zudem enthält das Gesetz nicht mehr eine einseitige Festlegung auf nur eine Technologie, die der Wärmepumpe, sondern hat nicht zuletzt auf Drängen des Handwerks weitere Technologien wie etwa das Heizen mit Holzpellets ins Gesetz aufgenommen.

Auch wenn diese erste Etappe geschafft ist, liegen noch zahlreiche weitere vor uns: Beim Wärmeplanungsgesetz, das die Grundlage für das GEG darstellt, sind weiter viele Fragen offen. Politik muss für einen fairen, mittelstandsgerechten Wettbewerb sorgen, was Anbietervielfalt und tragbare Kosten beinhaltet. Unbedingt gilt es, einen offenen Zugang zu den Energie-Dienstleistungsmärkten zu gewährleisten. Ansonsten drohen Wettbewerbsverzerrungen gerade auch für die Handwerksbetriebe, die dezentrale Versorgungslösungen anbieten oder unterstützen. Jede und jeder muss auch künftig das Recht haben, sich für eine dezentrale Lösung zu entscheiden.

Auch bei der Förderkulisse wurde bislang höchstens eine Zwischenetappe erreicht: Denn bislang existieren lediglich Eckpunkte für die Fördersystematik. Um die notwendigen Investitionsanreize zu setzen, muss die gesamte Förderkulisse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bei der die Förderung für den Bereich Wärme und Heizung ein Teil ist, in sich schlüssig, konsistent und widerspruchsfrei sein. Das heißt, den Grundsatz „Gebäude als System“ sowohl im Ordnungsrecht als auch in der Fördersystematik konsequent umzusetzen. Die Beratungen zu den weiteren Förderbausteinen müssen nun schnell aufgenommen werden. Denn die Baukonjunktur braucht dringend Impulse, besonders auch mit Blick auf die gesellschaftlich relevanten wohnungsbaupolitischen Ziele. Daher plädieren wir als Handwerk dafür, die geplante Anhebung der Neubaustandards auszusetzen.

Vor dem Hintergrund der Verunsicherungen und Turbulenzen während des GEG-Gesetzgebungsprozesses appelliere ich an die Politik, die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen des Handwerks bei den nun anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung und Förderkulisse von Beginn an mit einzubeziehen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das vor Ort umsetzbar ist und auf dessen Grundlage das Handwerk dann seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.“ 

DUH: Mit dem Beschluss begehen die Ampel-Fraktionen Rechtsbruch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verurteilt das heute durch den Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz als klimapolitisches Versagen der Bundesregierung. Mit dem Beschluss begehen die Ampel-Fraktionen Rechtsbruch, denn die Klimaziele sind mit den im Gesetz verankerten Maßnahmen endgültig nicht erreichbar. Statt der versprochenen Klarheit für die Wärmewende erlaubt das Gesetz weiterhin viele Heizungsoptionen, die wie im Fall von Wasserstoff oder Biomasse mit kostspieligen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sind. 

Das kommentiert die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz: „Es ist dramatisch, dass die Ampel-Regierung alle klimapolitischen Ambitionen anscheinend aufgegeben hat. Die Diskussion um das Heizungsgesetz hat bei vielen Menschen große Verunsicherung ausgelöst: Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist eingebrochen, stattdessen befinden sich fossile Heizungen im Aufwind. Das nun beschlossene Gesetz wird daran vermutlich nicht viel ändern können, denn es lässt weiterhin Öl, Gas und Biomasseheizungen zu. Die Probleme werden einfach weiter in die Zukunft verlagert. Die Ampel-Fraktionen haben keine tragfähige Lösung für die Probleme vorgelegt, sondern lassen zu, dass die Klimaziele verfehlt und Menschen mit niedrigen Einkommen in die Energiekostenfalle getrieben werden. Denn die Rechnung für das klimapolitische Wegducken der Bundesregierung zahlen am Ende vor allem die Menschen zuhause, die mit der falschen Hoffnung auf erneuerbare Brennstoffe noch für Jahrzehnte an fossile Energieversorgung gebunden sein werden. Jetzt bleibt uns nur noch der Rechtsweg, um Klima und Menschen zu schützen. Unsere Klagen zur Erreichung der Klimaziele werden noch in diesem Winter verhandelt. Unser erklärtes Ziel ist es, die Regierung zu zwingen, endlich ein tragfähiges Klima-Notfallprogramm vorzulegen."

LichtBlick: : Ein Anfang mit Fragezeichen  

Für den Energieversorger ist die heute beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetz ist eine vertane Chance. Denn auch die neue Festschreibung, neue Heizungen möglichst mit 65 Prozent Erneuerbaren zu betreiben, wird das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 verfehlen. 

„Das heute verabschiedete Gesetz darf nur der späte Startschuss für eine neue Debatte sein. Denn die Berechnungsgrundlagen für die Energiebilanz von Gebäuden beruhen auch im neuen Gesetz auf falschen Annahmen“, sagt Michael Liesner-Düning, Coordinator Climate & Energy Policy bei LichtBlick. „Auch wenn eine weitere Novelle nach den letzten Monaten der öffentlichen Diskussion nicht reizvoll scheint, ist sie dringend notwendig.“ 

Studie: Fehlkalkulation begünstigt fossile Energieträger – Ökostrom wird nicht berücksichtigt 

Wie eine Studie des Architektenbüro ZRS im Auftrag von LichtBlick zeigt, ist eine Dekarbonisierung des Gebäudebestands auch mit der neuen Gesetzeslage nicht möglich. Denn als Grundlage für die Berechnung der Energiebilanz von Gebäuden werden weiterhin die sog. Primärenergiefaktoren (PEF) herangezogen. Je niedriger diese Faktoren sind, desto ‘besser’ ist die Energiebilanz eines Gebäudes. Fossile Energieträger haben fast alle einen Primärenergiefaktor von 1,1. Für Netzstrom wird dagegen pauschal ein Faktor von 1,8 angesetzt - ein Bezug von 100 Prozent Ökostrom ist schlicht nicht vorgesehen. 

Die Folge dieser Fehlberechnungen: Laut GEG ist die Klimabilanz eines Bestandsgebäudes, das mit einem Gas-Brennwertkessel beheizt wird, besser als die eines Hauses mit Wärmepumpe. „Der Fokus muss weg von überisolierter Architektur und fossilen Energieträgern hin zu einer ehrlichen CO2-Bilanz im Gebäudestandard. Mit veralteten Berechnungsgrundlagen aus vergangenen Jahrzehnten erreichen wir keine Dekarbonisierung des Gebäudebestands – schon gar nicht bis 2045“, so Liesner-Düning. 

BDEW: Erster wichtiger Schritt in der Königsdisziplin Wärmewende

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist gut, dass das Gebäudeenergiegesetz nach zähen Verhandlungen heute endlich beschlossen werden soll und wir den Fokus nun auf die praktische Umsetzung der Wärmewende legen können. Der Weg, den das GEG seit dem ersten bekannt gewordenen Gesetzentwurf zurückgelegt hat, war lang, aber er hat sich auch gelohnt. Im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen. Die heute vorliegenden Regelungen, sind ein solides Fundament, um die Wärmewende anzustoßen, es bleibt aber Verbesserungsbedarf. 
Wir haben von Beginn an für eine „Wärmewende aus einem Guss“ geworben, also die Infrastruktur, die Heiztechnologie und den Förderrahmen gemeinsam anzugehen. Mit dem GEG, aber auch der kommunalen Wärmeplanung und einem angepassten Förderrahmen werden nun Instrumente geschaffen, die den beteiligten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, den Energieversorger und den Kommunen die notwendigen Entscheidungen erleichtern sollen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten bei der Wärmewende nun Konstanz und Planungssicherheit erhalten. Ein Hin und Her nutzt niemandem. 
Nach diesem ersten wichtigen Schritt in der Königsdisziplin „Wärmewende“ steht mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) für den Herbst nun das zweite zentrale Gesetz zur Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung an. Erfolgreich wird die Wärmewende nur, wenn das Wärmeplanungsgesetz eng mit dem GEG verzahnt ist, damit die Gesetze optimal aufeinander abgestimmt sind und sich nicht gegenseitig im Weg steht. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum WPG sollte daher das GEG daher an einigen Stellen noch einmal nachgebessert werden. 
Kritisch sehen wir hier nach wie vor die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze. Sie sind für die Netzbetreiber kaum umsetzbar. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung. Fahrpläne zur Umstellung bzw. Schaffen eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Auch bei den Einsatzmöglichkeiten von Biomasse oder auch bei etlichen Begriffsbestimmungen sehen wir noch erheblichen Handlungsbedarf. Hier sollte die Bundesregierung das Gesetz in einer künftigen Novelle noch verbessern. Für uns gilt „Nach der Novelle ist vor der Novelle“. Im Sinne von Verbesserungen für eine erfolgreiche Wärmewende und dem Erreichen der Klimaziele.“

ZVSHK: Investitionen in den Klimaschutz benötigen klare Rahmenbedingungen

Endlich: Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hätte deutlich schneller und besser kommen können. Sie trägt hoffentlich dazu bei, eine Phase zunehmender Verunsicherung der Bevölkerung und Eintrübung der Modernisierungsdynamik zu überwinden. Im jetzt beschlossenen Gesetz werden Energieeffizienzaspekte nicht ausreichend adressiert, aber es ist nicht zuletzt aufgrund unserer Eingaben besser geworden als noch nach der Kabinettsfassung zu befürchten war: Es bietet Investoren Technologieoffenheit, setzt nicht nur auf Monostrukturen mit Wärmepumpen. Die Nutzung und Ausschöpfung regionaler Holzenergiepotenziale ist möglich, die gesamte Palette Erneuerbarer Energien kann eingesetzt werden.  
  
Der Wärmemarkt wird deutlich komplexer, die Expertise des SHK-Fachhandwerks in der Energieberatung, Planung und Installation sowie Prüfung und Wartung von Heizungsanlagen gerät damit noch stärker in den Fokus und wird auch mit dem Gesetz gestärkt. Auf diese Expertise sollten Kunden, Hausbesitzer und Heizungsbetreiber jetzt umso mehr setzen. Das nachhaltige politische Einwirken des ZVSHK auf Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung hat sich insofern gelohnt.  
  
Um bezüglich künftiger Investitionen in Klimaschutz wieder belastbar beraten und die Modernisierung der Wärmeversorgung vorantreiben zu können, bedarf es jetzt dringend auch Klarheit bezüglich einer Förderkulisse, die verlässlich und attraktiver sein muss als zuletzt.  
  
Die bislang geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch, bremst sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aus, anstatt sie anzureizen. Eine Anhebung auf mindestens 45.000 Euro ist erforderlich. Um Stillstand im Markt zu verhindern bzw. den bestehenden zu überwinden, muss zudem bislang bestehende Antragsbürokratie abgebaut, ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und die künftige Förderung verstetigt werden.  
  
Des Weiteren muss das Wärmeplanungsgesetz jetzt schnellsten mit zielführenden Inhalten umgesetzt werden: Kommunale Wärmeplanungen und deren langwierige Realisierung, die im Nachgang Jahre dauern können, dürfen auf keinen Fall individuellen Modernisierungswillen ausbremsen.

Zukunft Gas: Wasserstoff hat einen festen Platz im zukünftigen Wärmesektor

Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, kommentiert:
“Als Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßen wir, dass mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag die parlamentarische Debatte ihren Abschluss gefunden hat. Die nächsten Wochen und die Reaktionen von Marktakteuren und Bürgerinnen und Bürgern werden zeigen, ob nun eine realistisch umsetzbare und gesellschaftlich tragfähige Lösung in den Gesetzbüchern steht, die allen Technologien und Energieträgern gleiche Chancen einräumt und ausreichende Übergangsfristen gewährt.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz und macht es für Haushalte fortan notwendig, sich mit ihrem Energieverbrauch genau zu befassen. Insbesondere Effizienzmaßnahmen am Gebäude und im Bereich Heizung werden künftig eine große Rolle dabei spielen, den CO2-Ausstoß kontinuierlich zu senken. Wir hoffen, dass nach den vergangenen Wochen der Diskussion jetzt wieder Bewegung in die Modernisierung von Bestandsgebäuden kommt. Allerdings wird sich erst mit der Ausgestaltung des Gesetzes nun entscheiden, ob es wirklich Platz für innovative Technologien im Wärmemarkt wie beispielsweise wasserstofffähige Gasheizungen gibt. 
Wir begrüßen die Berücksichtigung von neuen Gasen wie Biomethan, grünem und blauen Wasserstoff einschließlich seiner Derivate, wofür wir uns schon seit Jahren einsetzen: Wasserstoff hat einen festen Platz in einem emissionsfreien Wärmesektor der Zukunft. Nur im Zusammenspiel von Elektronen und Molekülen können wir langfristig und nachhaltig Klimaneutralität erreichen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz ist ein erster Schritt in Richtung Wärmewende unternommen, doch nun müssen rasch weitere Schritte folgen. Insbesondere das von der Bundesregierung angekündigte Förderkonzept und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung müssen jetzt zügig umgesetzt werden, um die Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den Marktakteuren aufzulösen.“

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