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GEG-Novelle: Viel Kritik aus der Branche

Die Bundesregierung hat am 19. April 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Demnach soll ab 1. Januar 2024 jede neue Heizung möglichst mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sind davon nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Sie dürfen auch weiterhin repariert werden. Erst ab 31. Dezember 2044 soll die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen enden. Verbraucher können eine individuelle Lösung umsetzen oder aus gesetzlich vorgesehenen Optionen wählen. Dazu gehören:

  • Anschluss an ein Wärmenetz,
  • elektrische Wärmepumpe,
  • Stromdirektheizung,
  • Hybridheizung (Kombination aus EE-Heizung und Gas- oder Öl-Heizkessel),
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie und
  • H2-Ready-Heizungen unter bestimmten Bedingungen

Den gesamten Entwurf der GEG-Novelle können Sie hier herunterladen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-geg.html

Aus der Branche kommt teils heftige Kritik an der Novelle des GEG. Die Stimmen im Überblick:

DUH: "Kniefall vor Gas- und Heizungslobby"

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert sofortige, entscheidende Veränderungen der Novelle. Denn die heute verabschiedete Version führt zu der absurden Situation, dass klimaschädliche fossile Heizungen mit Steuergeld gefördert und einkommensschwache Haushalte und vor allem Mieterinnen und Mieter nicht zielgerichtet unterstützt werden. Dazu kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:

„Der heutige Beschluss im Bundeskabinett ist ein Kniefall vor der Gas- und Heizungslobby und torpediert die für den Klimaschutz unerlässliche Wärmewende. Die Regierung ermöglicht, dass über das nächste Jahrzehnt weiterhin fossile, klimaschädliche Heizungen in Gebäude eingebaut werden. Scheinlösungen wie H2-Ready-Heizungen werden sogar noch mit Steuergeld gefördert. Das ist vollkommen absurd und rückt die Einhaltung des Pariser 1,5-Grad-Limits in weite Ferne. Dazu werden Fördergelder mit der Gießkanne auch an Vielverdiener verteilt, anstatt im Wesentlichen einkommensschwache Haushalte in ausreichendem Maße zu fördern. Ein geringfügiger Bonus für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird der sozialen Herausforderung der Wärmewende keinesfalls gerecht. Hinzu kommt, dass mit einer bürokratischen und langwierigen Beantragung gerade vulnerable Haushalte abgeschreckt werden. Wenn die Bundesregierung ihrem Versprechen nachkommen will, niemanden bei der Wärmewende zurückzulassen, muss sie sich gezielt auf Haushalte mit hohem Unterstützungsbedarf ausrichten und eine unkomplizierte Abwicklung – wie etwa bei der Förderung von E-Autos – gewährleisten. Statt 200 Milliarden Sondervermögen alleinig in fossile Subventionen zu lenken, könnte die Bundesregierung hier mit einer Vollfinanzierung von ausschließlich erneuerbaren Heizungslösungen Millionen von Haushalte aus der fossilen Abhängigkeit befreien und die breite Akzeptanz einer klimaneutralen Wärmeversorgung voranbringen. Wir fordern den Bundestag auf, klimaschädliche Fördergelder für fossile Heizungen zu verhindern und zielgerichtet einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Wenn die Novelle wie jetzt geplant kommt, treibt sie lediglich die Preise für die entsprechenden Heizsysteme und den Einbau in die Höhe.“

DEPV: "Wärmekonzept der Bundesregierung unsozial und praxisfern"

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) sieht im veröffentlichten Kabinettsbeschluss der Ampelkoalition zur zukünftigen Wärmeversorgung massive handwerkliche Fehler. Zwischenzeitlich erkannte Hindernisse für eine sozial ausgewogene und technologieoffene Wärmewende seien im neuen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun doch wieder enthalten, teilweise in verschärfter Form.

DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele bemängelt sowohl die handwerklichen Fehler als auch die weitgehende Diskriminierung moderner Wärmelösungen mit Holz im GEG-Entwurf. „Mit einem gleichermaßen unsozialen wie praxisfernen Zwangsprogramm wird der Umbau des Wärmesektors unnötig teuer, kompliziert und Klimaziele werden versäumt“, so Bentele.

„Für die Wärmewende wird bei der in Deutschland vorherrschenden Gebäude-vielfalt eine system- und technologieoffene Herangehensweise bei allen erneuer-baren Technologien benötigt. Es ist unverständlich, warum die Ampel klima-freundliche, bezahlbare und nachhaltig in großer Menge verfügbare Holzbrenn-stoffe einschränkt, anstatt weiterhin ihr hohes CO2-Einsparpotential zu nutzen.“ Zwei Drittel der erneuerbaren Wärme hierzulande stammt aus Holz. Auch in Zu-kunft werden genügend Rest- und Abfallstoffe anfallen, um weiterhin fossile Brennstoffe zu ersetzen.

„Wir sind fassungslos, dass die Verbändeanhörung keine Verbesserung des GEG gebracht hat, sondern im Gegenteil eine Verkomplizierung und Verschlechterung – von den Widersprüchen zu anderen Gesetzen ganz zu schweigen“, so Bentele weiter. „Die angedachte Umsetzung des GEG ist praxisfern und es wird so keine Akzeptanz bei Gebäudeeigentümern finden. Wir appellieren daher an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, dem GEG in dieser Form nicht zuzustimmen, da ansonsten ein gangbarer Weg zur sozialverträglichen Umsetzung des Klimaschutzes bei der Gebäudeenergie verhindert würde!“

BuVEG: "Fiasko für Gebäudebestand"

Die im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellte Zusatzförderung in Form eines Bonus für den Heizungstausch kritisiert der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) scharf.

„Die Strategie der Bundesregierung ist einseitig und droht, zum Fiasko für den Gebäudebestand in Deutschland zu werden“, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG. 

„Ein zusätzlicher Bonus zu den bereits sehr ungleichen Fördersätzen von Heizungen zur Gebäudehülle ist alles andere als sinnvoll. Gerade, weil noch sehr viele Gebäude nicht auf die erneuerbare Heiztechnik vorbereitet sind. Dies zeigt, dass das Vorgehen der Bundesregierung nicht zu Ende gedacht ist.“

Politik kann die Physik nicht aushebeln

Jan Peter Hinrichs weiter: „Mit dem jetzt vorgestellten Förderungetüm werden nur kurzfristig die Investitionskosten unterstützt. Der Bedarf an Energie und damit die laufenden Kosten werden jedoch nicht gesenkt. Richtig wäre es, erst den Energiebedarf der Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen zu senken, dann kann auch eine Wärmepumpe ihre volle Wirkung entfalten. Und auch die vielerorts überlasteten Stromnetze würden vor dem Kollaps bewahrt. Die Politik muss hier eindeutig nachbessern und auch Dämmung, Fenster & Co. mit in der Strategie der Wärmewende gleichberechtigt berücksichtigen.“

dena: "Wichtige Meilensteine – aber ausbaufähig"

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen hat das Kabinett wichtige Weichen gestellt, die in den Bereichen Energieeffizienz und Gebäude Fortschritte bei den gesetzten Einsparzielen von Treibhausgasen bringen werden. Dies ist auch dringend notwendig, denn die Hälfte der Strecke, die wir mit Blick auf die Klimaziele zu gehen haben, beruht auf Einsparungen von Energie in allen Sektoren. Der Expertenrat für Klimafragen hat jüngst in seinem Bericht feststellen müssen, dass hier noch längst nicht alle Schritte gegangen sind. So verfehlte der Gebäudesektor 2022 – im dritten Jahr hintereinander – die gesetzlichen Vorgaben zur Emissionsminderung, und beim Thema Energieeffizienz wurden weitere konkrete Maßnahmen deutlich angemahnt.

Beide Kabinettsentwürfe sind Meilensteine, bei beiden sieht die dena allerdings auch noch Handlungs- bzw. Nachbesserungsbedarf, der in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden sollte.

Zum EnEfG: Der Fokus auf mehr Endenergieeinsparungen ist richtig, denn der Gesetzentwurf regelt nun eindeutig die nationalen Ziele und Rahmenbedingungen und vermittelt so Klarheit. Allerdings muss dieser Rechtsrahmen von praktischen Unterstützungsangeboten auf allen Ebenen flankiert werden, bei Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie bei Unternehmen. Dies erfordert zusätzliche finanzielle Ressourcen. Hier ist auch der Bund mit weiteren Angeboten wie einem stimmigen Regelungssystem, praktischen Maßnahmen und Hilfen zur Marktentwicklung gefragt.

Die jetzt im EnEfG enthaltenen Regelungen sind allerdings nicht ausreichend, um die geltenden, ambitionierten Ziele zu erreichen oder künftige, noch ambitioniertere Ziele zu erfüllen. Notwendig wären konkrete Umsetzungspflichten nicht nur für die Abwärmenutzung oder die Effizienz von Rechenzentren, sondern auch allgemein für wirtschaftliche Maßnahmen zur Endenergieeinsparung – im vorliegenden Entwurf gibt es davon nur noch wenige. Positiv ist die verpflichtende Einführung von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen bei größeren Energieverbrauchern, denn das schafft Transparenz und ist häufig der erste Schritt zu eigenen Aktivitäten.

Viele wichtige Energieeffizienzthemen fehlen aber auch im aktuellen EnEfG-Entwurf: Um weitere Effizienzpotenziale zu erschließen, sollten auch der Ausbau digitaler und interaktiver Informations- und Beratungsangebote, die Energiedatentransparenz inklusive Smart Meter-Nutzung, aber auch die Marktentwicklung bei Energiedienstleistungen – von Energieberatung bis Energieeinsparcontracting – viel stärker vorangetrieben werden.

Zum GEG: Der Entwurf markiert mit der 65%-Erneuerbaren-Regelung einen notwendigen Paradigmenwechsel hin zum verpflichtenden Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor. Positiv zu bewerten ist, dass für Gebäude sowohl im Bestand als auch im Neubau eine große Breite an Realisierungsmöglichkeiten vorgesehen wird, die der Vielfalt des Gebäudesektors Rechnung trägt. Allerdings wird der Gesetzentwurf mit seinen verschiedenen Einzelregelungen bezüglich Wirkung und Zielerfüllung im parlamentarischen Verfahren sicher noch Anpassungen erfahren.

Mit den aktuell gültigen Förderprogrammen für den Heizungstausch sind gute Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzt, schon jetzt in Energieeffizienz und in die Erneuerbaren-Nutzung im Gebäude zu investieren. Die heute parallel zum GEG beschlossenen Eckpunkte für eine nach sozialen Kriterien angepasste Förderung bedürfen allerdings bedauerlicherweise noch einer Konkretisierung. Besser wäre es sicher gewesen, die Förderthematik vor einer öffentlichen Diskussion der Einzelvorhaben nachvollziehbar kommuniziert zu haben. Die Förderrichtlinie richtet sich maßgeblich nach dem Alter bestehender Heizungen und berücksichtigt bislang soziale Kriterien wie Einkommen oder Vermögen nicht in ausreichendem Maße.

Darüber hinaus wird es wichtig sein, das GEG nun mit der kommunalen Wärmeplanung zu verknüpfen. Kommunale Wärmepläne erhöhen die Planungssicherheit von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Aus den Plänen wird klar ersichtlich, welche Wärmeversorgung für sie infrage kommt. Eine erfolgreiche kommunale Wärmeplanung trägt damit zu einer erfolgreichen Umsetzung des GEG bei."

BVG: Geothermiegipfel gefordert

Die Bundesregierung hat die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Kabinett beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und die Dekarbonisierung des Wärmesektors eingeleitet. Damit gewinnt die Geothermie als zulässige Erfüllungsoption der neuen Vorgaben deutlich an Gewicht. Um das Potenzial zu heben, fordert der Bundesverband Geothermie (BVG) ein zeitnahes Gipfeltreffen mit allen relevanten Akteur:innen.

Das neue GEG sieht vor, dass ab 01.01.2024 möglichst jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden werden erdgekoppelte Wärmepumpen und geothermisch gespeiste Wärmenetze als Erfüllungsmöglichkeit dieser Vorgabe anerkannt. 

„Die Einführung der 65-Prozent-EE-Nutzungspflicht für den Einbau neuer Heizungen ab 2024 ist eine gute Nachricht für unsere Branche, denn unter den zulässigen Erfüllungsoptionen ist Geothermie die effizienteste Form der Wärmebereitstellung. Die Bundesregierung muss jetzt das riesige Potenzial, das die Erdwärme für die klimafreundliche Wärmeversorgung der Zukunft bietet durch entsprechende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen adressieren und endlich ein Geothermie-Erschließungsgesetz auf den Weg bringen“, so BVG-Geschäftsführer Dr. André Deinhardt. 

Damit dieses Potenzial sowie Perspektiven einer weiträumigen geothermischen Wärmeversorgung und die dazu erforderlichen Gesetzesanpassungen in einem angemessenen Rahmen diskutiert werden können, fordert der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) die Bundesregierung dazu auf, einen Geothermie-Gipfel abzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die enormen Chancen, welche die Geothermie für die Wärmewende bietet, in Deutschland auch genutzt werden.

GIH: "Märchen vom Heizen mit Wasserstoff"

Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH:

„Bürgerinnen und Bürgern das Heizen mit Wasserstoff in Aussicht zu stellen, kommt dem Erzählen eines Märchens gleich: Die Kosten dafür werden sich wohl noch sehr lange auf einem selbst für die meisten unfinanzierbaren Niveau bewegen. Außerdem dürfen H2-ready-Heizungen nur eingebaut werden, wenn der Netzbetreiber verbindliche Pläne für ein Wasserstoffnetz vorlegt – was derzeit ebenfalls illusorisch erscheint. Um einer von mancher Seite geforderten Technologieoffenheit zu genügen, schafft der Gesetzgeber hier nichts anderes als eine unerreichbare Verheißung.

Dass nunmehr Wohngebäude mit bis zu sechs Wohneinheiten von allen Heizungstausch-Auflagen ausgenommen werden sollen, wenn die Eigentümer mindestens 80 Jahre alt sind und das Gebäude selber bewohnen, ist ein Schlag ins Gesicht der Energiewende. Diese Erweiterung – bislang sollte sie nur für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten –, wird dafür sorgen, dass in deutlich mehr Gebäuden energetisch nichts vorangeht. Was wir hier brauchen, sind nicht weitere Ausnahmefälle, sondern eine angemessene soziale Flankierung von Umsetzungen.“

Diese Unterstützung wird zwar nun als „Klimaboni“ zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen und weiteren Eigentümergruppen richtigerweise eingeführt. Allerdings vermisst Leppig weiter den ganzheitlichen Ansatz: „Neben der sinnvollen und hohen Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien kommt die Sanierung der Gebäudehülle viel zu knapp. Wir wollen doch Energie einsparen. Daher sollten Dämmmaßnahmen oder der Austausch von hocheffizienten Fenstern und Türen nicht nur einen Bruchteil der Förderung einer neuen Heizung bekommen dürfen. Hier muss die Regierung rasch nachbessern!“

DEN: "GEG-Novelle demotiviert die Bauherren"

Grobe handwerkliche Fehler sieht das Deutsche Energieberater-Netzwerk in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG, die nun vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. In einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK heißt es, dass die nunmehr beschlossenen Regelungen nicht geeignet seien, die Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen. Die Novelle dokumentiere einen Kompromiss zwischen notwendigen Schritten und den vermeintlich politisch und gesellschaftlich umsetzbaren.

Es werde mit einer Vielzahl kleinteiliger technischer Erfüllungsoptionen massiv in die Gestaltungsfreiheit der Gebäudeeigentümerinnen eingegriffen und planende und beratende Sachverständige sowie das Handwerk erheblich in ihren Möglichkeiten, positiv zur Klimawende beizutragen, eingeengt. Mögliche technische Entwicklungen würden stark eingeschränkt. Teilweise stünden die technologiefokussierten Vorgaben im Widerspruch zu praktischen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten (z.B. im Bereich der Nutzung von blauem Wasserstoff.) Das Energieberater-Netzwerk erachte es als kontraproduktiv, kleinteilige Erfüllungsoptionen in ein Gesetz aufzunehmen und diese dann wieder durch inkonsistente Ausnahmeregelungen, die auch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger missachten, zu entkräften.

Im Einzelnen fordert das DEN,

  1. den Erfüllungsgrad für Erneuerbare Energien im Gebäude unbedingt um verbindliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gebäudehülle zu ergänzen, und zwar in Übereinstimmung mit den EU- Regelungen.
  2. den Verzicht auf kleinteilige (und teilweise inkonsistente) technische Vorgaben in einem Gesetz, sondern die Vorgabe eindeutiger Zielwerte und den Verweis auf bundesweit einheitliche Ausführungsbestimmungen.
  3. die Einführung eines bundeseinheitlichen Registers von Energieausweisausstellenden mit entsprechender Qualifikation und nachgewiesener Unabhängigkeit – mit dem Ziel eines einheitlichen Berufsbildes für Energieberater.
  4. einen Rechtsanspruch auf Förderung statt diskriminierender Ausnahmeregelungen für alle Gebäudeeigentümer (über 80-jährige) unter Berücksichtigung sozialer Ausgewogenheit.
  5. eine bundeseinheitliche Vollzugsregelung für die Umsetzung aller Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz, insbesondere für den Bestand.

DEN-Vorständin Dipl.-Ing. Marita Klempnow:

"In der beschlossenen GEG-Novelle wird komplett auf die Umsetzung von Effizienzanforderungen (Endenergiestandards) durch die Gebäudehülle verzichtet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein hoher Wärmeschutzstandard nicht als Erfüllungsoption dienen soll. Insbesondere fehlt auch der Ansatz, wie die EU- Regelungen zur Energieeffizienz der Gebäudehülle umgesetzt werden sollen. Der Einsatz Erneuerbarer Energien wird absehbar für zu schlecht sanierte Gebäude nicht ausreichen, deshalb muss es auch eine Mindestanforderung an die Endenergie geben. Wohnungsbauunternehmen, die in der Vergangenheit mit einem hohen Wärmeschutzstandard die Vorgaben des GEG umgesetzt haben, müssen jetzt im Fall des Heizungsaustausches noch einmal erhebliche Investitionen tätigen, die am Ende zu Mietsteigerungen führen werden. Insgesamt sehen wir die Gefahr, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Demotivation und zu Verweigerungshaltungen bei Gebäudeeigentümern führen wird."

VDIV: "Bundeskabinett lässt WEG beim GEG im Kalten stehen"

Der VDIV moniert weiterhin viel zu kurze Umsetzungsfristen, eine nicht ausreichende Förderkulisse und die massive Benachteiligung breiter Eigentümerschichten und Mieter.

Auch weiterhin erachtet der Spitzenverband der Immobilienverwaltungen die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das heute vorgestellte und flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung? Diese und andere Punkte hat der VDIV in seiner umfassenden Stellungnahme vorab bereits eingebracht.

Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. „Viele Vermieter sind danach von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch den Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E). Es ist durchaus häufig der Fall, dass in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Kapital zur Sanierung fehlt. Nach Schätzungen des VDIV ist dies bei weit über 96 Prozent der WEG der Ist-Zustand. „Unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken, frage ich mich, wie Gemeinschaften zukünftige Sanierungsmaßnahmen finanziell regeln, wenn eine Altersgruppe ausgenommen und alle anderen Eigentümer für diese Bevölkerungsteile mitbezahlen sollen? Von Gemeinschaft kann dann wohl keine Rede mehr sein. Schuldig bleibt die Bundesregierung zudem, die angekündigte Bereitstellung eines kostenfreien Sanierungsplans für Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieser würde zumindest verlässlich aufzeigen, welche Kosten auf Eigentümer zukommen und ob der Tausch einer Heizungsanlage überhaupt sinnvoll ist, ohne den baulichen Gesamtzustand des Gebäudes zu betrachten“, so Kaßler abschließend.

BDEW: Optionen nicht gegeneinander auspielen

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die CO2-Emissionen im Gebäudesektor sind viel zu hoch. In kaum einem anderen Sektor müssen mehr Emissionen in kurzer Zeit gesenkt werden. Daher sind alle Maßnahmen notwendig, um Klimaneutralität in der Wärmeversorgung zu erreichen – von der Gebäudesanierung über Energieeffizienz bis hin zur Heiztechnologie im Haus. Klimaneutrale Wärmeversorgung ist aber auch eine riesige Herausforderung für die gesamte Volkswirtschaft, die Energiebranche, die Politik, aber ganz besonders für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz nun erste Maßnahmen auf den Weg bringt, um diese Herausforderung anzugehen.

Zentral dafür ist es aus Sicht der Energiewirtschaft, die Wärmewende ganzheitlich zu betrachten. Von Beginn an sollten alle Faktoren – Energieträger, Infrastrukturen, Gebäude- und Heizungstechnik – mit ihrem jeweiligen Potenzial berücksichtigt werden. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung im GEG auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung setzt. Die Wärmewende wird all diese Optionen benötigen. Allerdings dürfen Wärmepumpen, Fernwärme und gasbasierte Systeme, die künftig mit Wasserstoff und Biogas betrieben werden können, nicht durch Detailregelungen gegeneinander ausgespielt werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf für einige Technologien und Infrastrukturen schwerwiegende Hürden vor, die in der Praxis nicht oder nur mit größten Anstrengungen erfüllt werden können. So ist die Einbeziehung grüner Gase bislang völlig unpraktikabel gestaltet. Auf dieser Grundlage werden realistischerweise keine Transformationspläne für die Umstellung von Gas auf Wasserstoff umgesetzt werden. Wir brauchen daher passende Rahmenbedingungen für den Umbau der Gas-, Strom- und Fernwärmenetze sowie einen schnellen Wasserstoff-Hochlauf. Das muss nun parallel in den entsprechenden Fachgesetzen geregelt werden. Schnelles Handeln der Politik sichert hier realistische und pragmatische Optionen für einen schnellen Umstieg.

Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Wärmewende gehört auch eine enge Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung. Die Akteure vor Ort können vor dem Hintergrund der regionalen Gegebenheiten, der lokalen Wärmepotenziale sowie der Gebäude- und Sozialstrukturen am besten entscheiden, welche Technologie am besten geeignet ist, um die Wärmewende umzusetzen. So kommt bspw. der Geothermie in den Regionen eine völlig unterschiedliche Bedeutung zu. Das GEG sollte zudem eng mit den entsprechenden Förderinstrumenten, wie der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sowie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) abgestimmt werden. Alle Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende müssen passgenau ineinandergreifen und dürfen nicht gegeneinander wirken.

Dies ist auch deshalb wichtig, um Verunsicherung und Ängste bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern von Anfang an zu vermeiden. Deshalb braucht es auch für sie einen effektiven Förderrahmen.“

Transparente Gebäudehülle: "Nur die halbe Miete"

Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle

"Der Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz und zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist für den Klimaschutz im Gebäudesektor nur die halbe Miete. Die Bundesregierung verpasst die Chance, die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Senkung des Energieverbrauchs durch gezielte Gebäudesanierung zusammenzubringen. Beides ist aber notwendig – nicht nur, um alte und unsanierte Gebäude fit für die Wärmepumpe zu machen. Alle großen Klimaschutzstudien weisen darauf hin, dass der Energieverbrauch im Gebäudesektor für ein stabiles, zukunftsfähiges Energiesystem erheblich sinken muss. Auch die Energiekrise im vergangenen Winter hat das deutlich gezeigt.

Eigentlich hat sich die Bundesregierung das Ziel, die Gebäudesanierung voranzubringen und primär Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch zu adressieren, auf die Fahne geschrieben. Sie tut jedoch bisher viel zu wenig dafür. Im Gegenteil: Das heute skizzierte Förderkonzept ermöglicht für die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien einen noch höheren Zuschuss als bisher. Bis zu 50 % sind jetzt drin. Für energetisch wirksame Sanierungsmaßnahmen wie den Fenstertausch bleibt es hingegen bei den bisherigen 15 bis maximal 20 %. Mit einer solchen Unwucht im Förderkonzept ist klar, dass die seit 20 Jahren währende Stagnation in der Gebäudesanierung weitergehen wird. Die Bundesregierung wäre energie-, bau- und klimapolitisch gut beraten, sich von dieser einseitigen Energiepolitik im Gebäudesektor zu lösen und im Ordnungsrecht und in der Förderung gleichermaßen auf Energieeffizienz und auf erneuerbare Energien zu setzen. Noch lässt die Legislaturperiode genug Zeit, um bei der energieeffizienten Gebäudesanierung politisch nachzuarbeiten."

DVGW: "Eine Ohrfeige für Verbraucher und Unternehmen"

Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), erklärt zu dem im Bundeskabinett verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz: 

"Mit dem Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form straft die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie den deutschen industriellen Mittelstand in nie gekanntem Ausmaß ab. Es ist eine Ohrfeige für Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen, die zukünftig klimafreundliche Gase als Heizenergie oder für Fertigungsprozesse nutzen wollen. Die Pläne der Bundesregierung gehen an der Lebenswirklichkeit in Deutschland sowie den Anforderungen an die betriebliche Praxis vorbei. Das Gebäudeenergiegesetz erweckt in der vorliegenden Form den Eindruck, als müsse es als Steigbügel herhalten, um durch die Hintertür eine Vollelektrifizierung der Energieversorgung einzuleiten. Anders ist es nicht zu erklären, dass für die längst begonnene, dringend benötigte Anpassung der Infrastruktur zur Nutzung von Biomethan und Wasserstoff derart hohe Hürden aufgebaut werden: 

So muss das gesamte Gasnetz schon bis Ende 2034 vollständig mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden – und nicht erst 2045. Die Gasnetzbetreiber sind gezwungen, schon zu Anfang 2024 einen Transformationsplan für klimaneutrale Gase vorlegen, während die Wärmenetzbetreiber dafür bis Ende 2026 Zeit haben. Zusätzlich soll die Durchleitung von Biomethan im Gasnetz nach 2034 de facto verboten werden. Dem Heizen mit Biomethan wird dadurch jede Chance versagt – trotz des erheblichen inländischen Erzeugungspotenzials, das zusammen mit dem von Wasserstoff reichen würde, den deutschen Wärmemarkt komplett zu versorgen. Die Ampelregierung konterkariert mit ihrem derzeitigen Handeln den ursprünglich sich zu eigen gemachten Ansatz, Technologieoffenheit zuzulassen. 

Unter diesen Umständen wird kein Gasnetzbetreiber die Transformation zu Wasserstoff einleiten und bereits getätigte Anstrengungen einstellen. Damit wird der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft vollständig im Keim erstickt und sehenden Auges ein riskanter Weg in die zukünftige Energieversorgung genommen. Die Konsequenzen reichen weit über den Gebäudebestand hinaus: Ohne eine Transformation der Gasnetze können auch die Industrie und der Mittelstand nicht flächendeckend mit klimaneutralem Gas beliefert werden. Eine Deindustrialisierung und weitgehende Abwanderung bedeutender Wirtschaftssektoren wären die Konsequenz.

Das Gesetz muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Nur wenn allen technologischen Optionen, die auf eine Senkung der CO2-Emissionen einzahlen, die Türen geöffnet werden, kann der Heterogenität des Gebäudebestands und den Bedürfnissen von Industrie und Mittelstand Rechnung getragen werden.“

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