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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Dezember

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Erhöhte Bahnpreise und geänderte Verbindungen

Ab dem 9. Dezember gilt der Winterfahrplan bei der Bahn. Mit der Umstellung erhöhen sich die Preise im Fernverkehr: Die Fahrscheine werden dann durchschnittlich 0,9 Prozent teurer sein.

Auch bei den Flexpreis-Tickets gibt es Tariferhöhungen um 1,9 Prozent im Durchschnitt. Die Preise für Streckenzeitkarten und die BahnCard 100 steigen um durchschnittlich 2,9 Prozent. Bei den Streckenzeitkarten und Jobtickets wird die Mindestvertragslaufzeit von zwölf auf drei Monate verkürzt. Wer bis zum 8. Dezember seine Reise bucht, fährt noch zu den alten Preisen.  

Mit dem neuen Fahrplan werden auch weitere Zugverbindungen angeboten. Zwischen Düsseldorf und Stuttgart werden drei zusätzliche Direktverbindungen eingeführt. Damit gibt es bald bis zu 14 schnelle und direkte Verbindungen je Richtung zwischen NRW und Stuttgart. 

Von Berlin, Halle, Erfurt und Coburg wird es eine neue tägliche ICE-Direktverbindung nach Regensburg, Passau und Wien geben.

Statt bislang nach Dresden können Reisende aus Saarbücken und Kaiserslautern einmal täglich morgens direkt und schnell mit dem modernisierten ICE 3 nach Berlin und abends wieder zurückfahren. Diese Direktverbindung ist 20 Minuten schneller als die bisherige Umsteigeverbindung.

Hamburg–Köln: Zu den bereits im Sommer vermehrt fahrenden IC-Zügen kommen Ende des Jahres weitere vier ICE-Fahrten am Tag hinzu.

 

Österreich und Schweiz erhöhen Vignetten-Preise  

Autofahrer, die regelmäßig ins benachbarte Ausland fahren, können bereits ab 1. Dezember die Vignetten 2019 für Österreich, Slowenien und die Schweiz nutzen. Alle Jahresvignetten 2018 sind noch bis einschließlich 31. Januar 2019 gültig.  

Wie die ADAC Reisen und Medien GmbH mitteilt, haben sich die österreichischen Mautgebühren für 2019 leicht erhöht. Der neue Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt 89,20 Euro (+ 1,90 Euro), für zwei Monate 26,80 Euro (+ 60 Cent) und das 10-Tages-Pickerl kostet jetzt 9,20 Euro (+ 20 Cent). Auch Motorradfahrer müssen in Österreich 2019 tiefer in die Tasche greifen: Die Jahresvignette kostet nun 35,50 Euro (+ 80 Cent), die Zwei-Monats-Vignette 13,40 Euro (+ 30 Cent) und die Zehn-Tages-Vignette 5,30 Euro (+ 10 Cent).  

Auch in der Schweiz wurden die Preise erhöht. Die Jahresvignette der Eidgenossen kostet seit Oktober 36,50 Euro (+ 75 Cent). In Slowenien hingegen bleiben die Preise auch 2019 stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro.  

 

Gleiche Konditionen beim Online-Shopping in der EU

Wer online einkauft, wird nun besser und leichter EU-weit auf Waren und Buchungen etwa von Hotelzimmern, Mietwagen oder Konzertkarten zugreifen können. Die neuen Vorschriften machen Schluss mit dem sogenannten „Geoblocking“. Ab dem 3. Dezember können Verbraucher selbst wählen können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden.     

Anbieter müssen Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d.h. ihnen Zugang zu gleichen Preisen oder Verkaufsbedingungen gewähren – wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:         

  • Der Zielort der Bestellung (z.B. von Haushaltsgeräten, Elektronik, Kleidung) ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land (Verkäufer müssten nicht in alle EU-Länder liefern, aber Käufer sollten die Möglichkeit haben, das Paket an einem mit dem Händler vereinbarten Ort abzuholen)                                                                                                                          
  • Es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls     
  • Die erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht, wie Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks.    

Ebenfalls wird verboten sein, Verbraucher je nach dem Ausstellungsort einer Kredit- oder Debitkarte unterschiedlich zu behandeln. Während es Händlern weiterhin freisteht, die von ihnen gewünschten Zahlungsmittel zu akzeptieren, dürfen sie innerhalb einer bestimmten Zahlungsmarke (Mastercard, Maestro etc.) nicht aufgrund der Nationalität diskriminieren.

 

Änderungen im ElektroG 2018

Seit dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG 2018) umfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen.

Ab dem 1. Dezember tritt eine weitere Regelung innerhalb des ElektroG 2018 in Kraft: Auch Möbel oder Textilien mit eingebauter Elektronik gelten dann bei der Entsorgung als Elektroschrott und dürfen nicht mehr dem Sperrmüll zugeordnet werden.

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