Ist zu frühes Einstempeln ein Kündigungsgrund?

Pünktlichkeit ist eine Tugend, derer sich besonders Deutsche rühmen. Nun hat aber eine Spanierin diese Tugend deutlich überstrapaziert und wurde daraufhin gekündigt. Ein Gericht bestätigte jetzt die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Der Fall: Darum geht‘s
Die Logistikmitarbeiterin kam mehrfach früher zur Arbeit als es nötig gewesen wäre. Laut Arbeitsvertrag war ihr Arbeitsbeginn auf 7:30 Uhr festgelegt. Ihre Aufgaben waren es, die Routen und Fahrzeuge zu überprüfen, die am Nachmittag zuvor erstellt wurden. Die 22-Jährige erschien immer wieder zwischen 6:45 und 7 Uhr, obwohl es vor halb acht für sie nichts zu tun gab.
Die Mitarbeiterin wurde daraufhin mehrfach mündlich ermahnt und erhielt von der Geschäftsführung sogar eine schriftliche Verwarnung, sowie eine klare Anweisung, das Gelände nur zu betreten, wenn es Arbeitsbedarf gebe. Diese Maßnahmen des Arbeitgebers blieben jedoch ohne Wirkung, sie kam immer wieder, insgesamt 19 weitere Male, zu früh zur Arbeit.
Für den Standortleiter war das ein „schweres Fehlverhalten”. Die Mitarbeiterin erklärte jedoch, sie versuche lediglich, ihr übermäßiges Arbeitspensum auszugleichen. Es folgte die Kündigung.
Warum die Richter die Kündigung bestätigten
Die Kündigung hatte vor dem Sozialgericht Nr. 3 in Alicante Bestand. Die Richter sagen es als erwiesen an, dass die beharrliche frühzeitige Anwesenheit eine schwere Pflichtverletzung darstelle und damit einen hinreichend schwerwiegenden Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei.
Das Ignorieren klarer Anweisungen, die Anwesenheit ohne Arbeitsaufgabe, die Missachtung von Abmahnungen war für das Gericht ein Zeichen von Ungehorsam, Illoyalität und insgesamt ein Vertrauensmissbrauch. Zudem habe sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht.
Gemäß Art. 54 Abs. 2 des spanischen Arbeitnehmerstatuts ist bei wiederholten und ungerechtfertigten Verstößen gegen die Pünktlichkeit sowie bei Ungehorsam eine Kündigung zulässig.
Kündigung auch für Arbeitnehmer in Deutschland?
Hierzulande läge ein entsprechender Fall erstaunlich ähnlich. Laut Verband Deutscher Anwälte (VDA), heißt der entscheidende Punkt: Arbeitszeitbetrug. Wer einstempelt, ohne zu arbeiten, und obwohl klar ist, dass noch kein Arbeitsbeginn ist, täuscht den Arbeitgeber über die tatsächliche Arbeitszeit. So hätte die Frau auch nach deutschem Recht in diesem Fall eine verhaltensbedingte, wenn nicht sogar eine fristlose Kündigung, erhalten.
In Deutschland regelt § 626 BGB die Kündigung – analog zu Art. 54 des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores). Es braucht:
- einen wichtigen Grund,
- eine Interessensabwägung,
- eine erhebliche Vertrauensverletzung.
Je nach Schwere, kann die Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung gültig sein.
Ist jede zu frühe Anwesenheit verboten?
Eine frühe Anwesenheit im Betrieb oder Büro ist für sich allein genommen kein Problem. Entscheidend ist, was gemacht wird. Wer vor Arbeitsbeginn vor Ort ist, einen Kaffee trinkt und im Pausenraum wartet, bekommt keine Probleme, solange er diese Zeit nicht zur Arbeitszeit zählt. Wer dagegen einstempelt, obwohl noch gar keine Arbeit vorhanden ist, begeht eine vorsätzliche Täuschung. Nicht das Dasein ist also das Problem, sondern der Arbeitszeitbetrug.
Hätte sich die Mitarbeiterin sich nicht eingestempelt, sondern bis zum Arbeitsbeginn abgewartet, wäre der Sachverhalt ein anderer gewesen.
Was sollten Arbeitnehmer beachten?
- Arbeitszeit ehrlich erfassen: Erst mit dem Arbeitsbeginn einstempeln.
- Vorgaben beachten: Ist im Arbeitsvertrag oder mündlich ein bestimmter Arbeitsbeginn bzw. ein konkretes Arbeitsende vorgeschrieben, sollten sich Mitarbeiter daran halten.
- Abmahnungen ernst nehmen: Wer bereits eine Abmahnung kassiert hat, bei dem kann ein erneuter Verstoß zur Kündigung führen.
- Unklare Lage: Klären Sie Pausenzeiten, Rüstzeiten, Wegzeiten und Umkleidezeiten am besten schriftlich.
- Belege sichern: Dienstpläne, E-Mails, interne Weisungen und Log-in-Daten können im Streitfall hilfreich sein.
Was sollten Arbeitgeber beachten?
- Regeln definieren: Wann darf eingestempelt werden? Was zählt zur Rüstzeit?
- Dokumentation: Verstöße festhalten, mit Angestellten sprechen, Gespräch protokollieren.
- Technik: Zeiterfassung so einstellen, dass Betrug unwahrscheinlich wird (Geofencing, Start erst zu einer bestimmten Uhrzeit).
