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Mietpreisbremse 2023: Das müssen Sie wissen

Dörte Neitzel

Deutschland ist ein Land der Mieter. Rund die Hälfte der Bevölkerung wohnt hierzulande zur Miete. Damit ist Deutschland in der Kategorie Spitzenreiter. Die B-Seite: Die Mieten steigen und steigen, vor allem in beliebten Großstädten wie München, Frankfurt oder Berlin. Hier lagen die durchschnittlichen Mietpreise im ersten Quartal 2023 zwischen 20,70 und 16,92 Euro pro Quadratmeter.

Zu viel, meint die SPD und fordert (wieder) eine bundesweite Mietbremse. Danach sollen die Bestandsmieten in angespannten Wohngegenden in drei Jahren maximal um sechs Prozent steigen dürfen. Die Obergrenze bildet die ortsübliche Vergleichsmiete, darüber soll sie nicht steigen dürfen.

Welche Regelung gilt aktuell?

Bundesweit gibt es bereits eine sogenannte Kappungsgrenze. Sie gilt für bestehende Mietverhältnisse. So darf die Miete für ein Objekt im Rahmen von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen. In manchen Gegenden liegt die Grenze bei 15 Prozent. Die Kappungsgrenze wurde 2013 eingeführt.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse bezieht sich auf Wiedervermietungen, sie wurde zum 1. Juni 2015 in einigen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Danach darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandsimmobilien maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob ein Wohnungsmarkt angespannt ist, entscheidet das jeweilige Bundesland. Die Höhe der Vergleichsmiete wird über den einfachen oder qualifizierten Mietspiegel ermittelt.

Zudem gilt eine Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren dürfen Mieten um nicht mehr als 20 Prozent steigen. Dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sind es 15 Prozent.

Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen, außer sie wird nur vorübergehend vermietet. Hier gilt: Vermieter dürfen einen Möblierungsaufschlag anwenden. Während für die Miete die Preisbremse gilt, ist das beim Möblierungsaufschlag nicht der Fall. Er muss aber angemessen sein.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten. Diese Regelung soll verhindern, dass Investoren ausgebremst werden. Als Neubau gelten Immobilien, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt wurden.

Ebenfalls nicht von der Mietpreisbremse betroffen sind Erhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen. Die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist von der Mietpreisbremse ausgenommen. Eine Modernisierung ist umfassen, wenn sie ein Drittel dessen kostet, was ein Neubau kosten würde und die Wohnung mit einer Neubauwohnung vergleichbar ist.

Auch für Wohnungen, deren Miete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, gilt die Mietpreisbremse nicht. Der Mietbetrag darf auch bei einer Wiedervermietung verlangt werden - nur eine Erhöhung ist nicht erlaubt.

Auch für Gewerbeimmobilien gilt keine Mietpreisbremse.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Bayern führte die Mietpreisbremse zunächst in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg ein. Seit 1. Januar 2022 gilt der Preisdeckel für insgesamt 203 Städte und Gemeinden Bayerns - allerdings befristet bis 2025.

Baden-Württemberg führte die Mietpreisbremse anfangs in 68 Städten und Gemeinden ein, darunter Freiburg Breisgau), Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Mittlerweile gilt sie in 89 Städten und Gemeinden. Sie ist ebenfalls bis 2025 befristet.

In Berlin gilt die Preisbremse in allen Bezirken, zunächst befristet bis 2025. Zwischenzeitlich sollte ein sogenannter Mietendeckel die Mieten für fünf Jahre einfrieren, dieser wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt.

Brandenburg hat 19 Städte und Gemeinden mit der Mietpreisbremse versehen. Sie gilt dort bis 2025.

In Bremen betrifft die Mietbremse das gesamte Stadtgebiet - außer Bremerhaven. Befristung: bis 2025.

Auch Hamburg hat die Mietpreisbremse eingeführt für das komplette Stadtgebiet. 2020 wurde die Verordnung bis 2025 verlängert.

In Hessen gilt die Mietpreisbremse für 49 hessische Städte und Gemeinden. Neben Frankfurt (Main) sind auch Wiesbaden, Darmstadt und Bad Homburg betroffen.

Mecklenburg-Vorpommern hat die Mietpreisbremse für zwei Städte eingeführt: Greifswald und Rostock.

In Niedersachsen regelt die Mietpreisbremse die Mieten in 18 Städten und Gemeinden, darunter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Wolfsburg.

Die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen betrifft 18 Städte und Gemeinden, darunter Köln und Düsseldorf. Zu Beginn wurde sie in 22 Kommunen eingeführt.

Rheinland-Pfalz hat die Mietpreisbremse zunächst in den drei Städten Landau, Mainz und Trier eingeführt. Später kam Speyer hinzu. Befristung: bis 2025.

In den drei Bundesländern Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterliegen keine Städte und Gemeinden einer Mietpreisbremse.

In Schleswig-Holstein galt die Mietpreisbremse mit Einführung im Jahr 2015 in zwölf Gemeinden, darunter Kiel und Sylt. Ende November 2019 war der Preisdeckel jedoch bereits wieder Geschichte.

In Thüringen gilt die Mietpreisbremse in den Städten Erfurt und Jena bis 2025.

Hat die Mietpreisbremse etwas gebracht?

Eine umfassende Evaluation der Effekte der Mietpreisbremse gibt es noch nicht. 2023 gabe das (arbeitgebernahe) Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) allerdings eine Stellungnahme ab. Danach habe eine Mietpreisbremse eine geringfügig bremsende Wirkung. Die Preise im entsprechenden Wohnungsmarktsegment lägen um 2,7 Prozent niedriger als im ungebremsten Segment. Allerdings helfe eine solche Regulierung vor allem Haushalten mit höherem Einkommen, die dann günstiger in gut gelegenen und besser ausgestatteten Wohnungen leben könnten.

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