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Bauwirtschaft rechnet mit höheren Baukosten durch Mindestlohnerhöhung

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Marcus Nachbauer, sieht die Folgen der geplanten Anpassung durch die Ampelkoalition kommen.

Das Verbändebündnis, bestehend aus 15 Verbänden, repräsentiert rund 360.000 Betriebe aus dem Bau- und Ausbauhandwerk mit insgesamt 3,4 Mio. Beschäftigten und 200.000 Auszubildenden. Eine Umfrage unter den 15 Mitgliedsverbänden, die die unterschiedlichen Gewerke der Bau- und Ausbauwirtschaft repräsentieren, hat gezeigt, dass die politisch motivierte Anhebung sich in Teilen einiger  Branchenverbände unmittelbar auf das Tarifgefüge für die einfachsten Bauhilfstätigkeiten auswirkt.  

Die in der Regel darüber liegenden Tariflöhne für Facharbeiter sind nicht betroffen. „Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ignoriert also bestehende tarifliche Regelungen, die mit den Gewerkschaften abgeschlossen worden sind“, so Nachbauer. Und das ohne Not, denn die Bau- und Ausbauwirtschaft gehört nach dem öffentlichen Dienst zu dem Wirtschaftszweig mit der höchsten Tarifbindung der Betriebe in Deutschland, wie auch die vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Zahlen des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsbildung jedes Jahr auf Neue zeigen.

ZDB für stufenweise Anhebung

„Der Gesetzgeber pfuscht mit der geplanten Erhöhung im wahrsten Sinne des Wortes den Bau- und Ausbauhandwerksbetrieben ins Tarif-Handwerk. Damit würden tarifliche Regelungen verdrängt und zudem werde damit ohne Zweifel in die Tarifautonomie eingegriffen“, erläuterte Nachbauer. Am Ende stellt jeder Lohntarifvertrag eine fein austarierte Vergütungssystematik dar, die durch den staatlichen Eingriff aus dem Lot gerät.

„Die Anhebung setzt aber auch die anderen Tarifgruppen für Facharbeiter oberhalb der zwölf Euro unter Druck. Damit sind höhere Baukosten infolge der Mindestlohnerhöhung absehbar. Wir bleiben daher bei unserer Ablehnung einer derart massiven Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Wenn es aber sein muss, dann sollte der gesetzliche Mindestlohn nur stufenweise erhöht werden“, so Nachbauer abschließend.

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