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BVES veröffentlicht Sicherheitshinweise für Stromspeicher mit Hochwasserschäden

Die Anweisungen richten sich an alle Organisationen, Unternehmen und Haushalte, die eine Stromspeicheranlage besitzen, welche durch Überflutungen oder Wassereinbrüche beeinträchtigt oder physisch beschädigt worden ist.

 

Urban Windelen, Geschäftsführer des BVES: "Die Speicherbranche nimmt die Verantwortung wahr und tut, was in ihren Kräften steht, um die Gefährdung der Benutzer zu minimieren und die Kontaminierung der Umwelt durch beschädigte Geräte zu vermeiden. Die Hinweise des BVES bauen auf unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich der Speichersicherheit auf und versorgen Anwender und Einsatzkräfte mit einfachen und klaren Informationen zur Absicherung von Anlagen."

 

Der BVES rät Anwendern dringend dazu, bei der Beschädigung und Überflutung von Speichern umgehend zuständige Einsatzkräfte zu informieren und keineswegs zu versuchen die Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen.

 

Windelen: "Wir hoffen, dass die Veröffentlichung und die Verbreitung dieser Hinweise hilft, Gesundheits-, Sach- und Umweltschaden zu verhindern und den Einsatzkräften vor Ort eine praktische Unterstützung zu ihrer Arbeit bietet."

Die Sicherheitshinweise im Überblick

Unter Beachtung der geltenden Normen und Standards hergestellte und installierte Batteriespeicher sind grundsätzlich sicher. Jedoch können Wasserschäden oder Überflutungen zu Gefährdungen führen. Berücksichtigen Sie daher die folgenden Hinweise, um Gesundheits-, Sach- und Umweltschäden zu vermeiden und zu verhindern.

  • Betreten Sie nicht den Installationsraum und daran angeschlossene Räume, die noch unter Wasser stehen! Berühren Sie möglichst keine damit verbundenen elektrisch leitende Teile (z. B. Treppengeländer)! Auch wenn noch keine öffentliche Stromversorgung wiederhergestellt ist, kann durch eine PV-Anlage oder eine Notstromversorgung des Speichersystems weiterhin elektrische Energie vorhanden sein. Durch Wasser/Verschmutzung können in Batterien und Wechselrichtern Kurzschlüsse entstehen, die zu einer starken Wärmeentwicklung und bei Berührung zu Stromschlag oder Verbrennungen führen könnten.
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Durchlüftung des Installationsbereiches, wenn es gefahrlos möglich ist (z. B. durch Öffnen eines Fensters von außen) und vermeiden Sie mögliche Zündquellen (z. B. Funkenbildung)!BeiÜberflutung von Batterien und anderen Anlagen mit elektrischer Energie können sich entzündliche Gase bilden und ohne ausreichende Lüftung ansammeln.
  • Bei Verdacht auf Rauchgasvergiftung suchen Sie unverzüglich ärztliche Hilfe auf! Bei Schadenfall (z. B. Brand oder Kurzschluss) können gesundheitsschädliche Dämpfe und Gase entstehen.
  • Informieren Sie umgehend die Einsatzkräfte über das Vorhandensein eines Batteriespeichers! Viele Einsatzkräfte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, THW) sind geschult oder unterrichtet im Umgang mit Batteriespeichern inklusive Lithium-Ionen-Batterien. Sie sind auf die entsprechenden Gefährdungen eingestellt und können Rücksprache mit dem Hersteller halten.
  • Verhindern Sie die Wiederinbetriebnahme des Batteriespeichers! Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher dürfen nicht wieder in Betrieb genommen werden – auch, wenn diese äußerlich unbeschädigt erscheinen. Eine ungewollte Wiederinbetriebnahme des Batteriespeichers könnte z. B. bei Wiederherstellung der öffentlichen Stromversorgung erfolgen. Die Anlage muss durch eine Elektrofachkraft außer Betrieb genommen werden, die mit PV-Anlagen und Batteriespeichern vertraut ist. Batterien und Wechselrichter, in die Wasser/Schlamm eingedrungen ist, müssen ausgetauscht werden!
  • Beachten Sie Hinweise zur Demontage, Lagerung und Abtransport des Batteriespeichers! Die Demontage muss durch geschulte Hilfskräfte oder Elektrofachkräfte erfolgen! Unsachgerechte Handhabung, Transport und Lagerung kann zu Risiken (z. B. Brand) führen. Mit Wasser in Kontakt gekommene Lithium-Ionen-Batteriespeicher sollten speziell als Gefahrgut gekennzeichnet werden, z. B. durch ein Absperrband. Sie dürfen nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Sondervorschriften von dafür qualifizierten Dienstleistern transportiert werden.
  • Informieren Sie umgehend die Hilfs- oder Räumkräfte, falls Ihnen Batteriespeicher in Ihrer Umgebung (z. B. in Trümmerhaufen) auffallen. Für die Lagerung an geeigneten Stellen (gut durchlüftet, ausreichend Abstand zu Brandlasten, für Kinder nicht zugänglich) bis zur Abholung sind insbesondere geeignet:

    Feuerfeste, nicht gasdichte Behälter, Lagerung in Sandbett oder Wasserbad (z. B. Metallwanne), in der die Batterien vollständig bedeckt sind.

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