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Corona: BG BAU unterstützt bei Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorgestellten Regeln des neuen Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2.

Sie wird deren Umsetzung in der Baubranche aktiv unterstützen und stellt dazu umfangreiche Angebote zur Verfügung. Dies teilte die BG BAU in Berlin mit.

Die vorgelegten Eckpunkte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Sie sehen Verhaltensregeln vor und geben Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen in den Betrieben oder zu Schutzausrüstungen.

BG BAU sieht sich in besonderer Verantwortung

In seiner Ansprache forderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die vorgestellten Regeln in die betriebliche Wirklichkeit zu übersetzen. Dabei sieht er insbesondere die DGUV sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefordert. "Unsere Versicherten und unsere Mitgliedsbetriebe der Baubranche und der baunahen Dienstleistungen arbeiten seit Beginn der Coronavirus-Epidemie zum Teil mit Einschränkungen weiter. Die BG BAU sieht sich deshalb in einer besonderen Verantwortung", sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. "Daher haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern geeignete Instrumente entwickelt und geben den Unternehmen und Versicherten die in dieser herausfordernden Situation erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für die Praxis an die Hand."

Bestehende Vorgaben wurden um Corona-spezifische Maßnahmen ergänzt

Die BG BAU hat aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie veränderten Bedingungen und der damit verbundenen Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen an die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen zeitnah reagiert und umfassende Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und weitere Unterstützungsangebote veröffentlicht.

Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt. Die im neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt.

Maßnahmen werden bereits in der Planungsphase berücksichtigt

Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und beachten auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie zum Beispiel bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zusätzliche Hygieneanforderungen enthalten.

So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungs- und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und hygienischen Maßnahmen berücksichtigt werden können.

Sämtliche Unterlagen werden kontinuierlich aktualisiert und stehen auf der Website der BG BAU zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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