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Verbraucherzentrale warnt vor falschen Energieberatern

Haustürgeschäfte, etwa untergeschobene Energielieferverträge, sind seit Jahren ein Problem. Jetzt versucht ein Energievermittler sogar, ganze Heizungsanlagen an der Haustür oder bei Verkaufsveranstaltungen zu veräußern. Die angeblichen Berater verlangen für ihre Leistungen bis zu 30.000 Euro. Meist überblicken die Verbraucher gar nicht, was sie unterschreiben – der finanzielle Schaden ist immens. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen warnt davor, Verträge ungeprüft abzuschließen.

In Niedersachsen häufen sich Beschwerden über angebliche Energieberater. An der Haustür oder bei privaten Verkaufsveranstaltungen bieten sie komplette Heizungsanlagen inklusive KfW-Förderung an. „Fachkenntnisse können sie in der Regel nicht nachweisen. Meist handelt es sich um angelernte Hausfrauen, die eine Art Verkaufsparty bei Verbrauchern organisieren“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Mit kurzen, handschriftlich erstellten Wirtschaftlichkeitsrechnungen machen sie Hausbesitzern dann glaubhaft, es lasse sich innerhalb kurzer Zeit eine große Summe an Heizkosten sparen“, so Preuschoff.

Bei Prüfung der Unterlagen werde die mangelnde Qualität dann schnell deutlich. So lägen der Berechnung nicht die tatsächlichen Kosten einer neuen Heizung zu Grunde, sondern das vorhandene Budget des Verbrauchers. „Davon unabhängig werden große Versprechungen gemacht, obwohl die Amortisation oft Jahrzehnte dauert“, warnt die Rechtexpertin. Und auch die Vertragsgestaltung sei fragwürdig. Angeboten werde etwa der Einbau eines Mikro-KWK-Systems, inklusive Demontage und Entsorgung des Altgerätes sowie Erstellen von Förderanträgen. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 30.000 Euro, vertraglich wird ein Abschlag von 15.000 Euro vereinbart. „Auf die vereinbarten Leistungen warten Kunden oft vergebens – während die Fristen für die KfW-Förderung verstreichen“, so Preuschoff. Am Ende bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen.

„Wir können Verbraucher nur eindringlich davor warnen, Verträge auf diese Art abzuschließen. Wer eine solche Investition plant, sollte sich unbedingt von Fachleuten beraten lassen“, sagt die Rechtsexpertin. Auch sollte sich niemand unter Druck setzen lassen: „Seriöse Anbieter werden Kunden immer Zeit einräumen, Verträge in Ruhe zu prüfen oder Vergleichsangebote einzuholen.“

Verträge können 14 Tage widerrufen werden

Die gute Nachricht für alle, die übereilt einen Vertrag abgeschlossen haben: Bei Haustürgeschäften haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Vertrag kann also innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Einen Musterbrief dazu finden Sie hier. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Die Frist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, vorausgesetzt, der Anbieter hat den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert. Im Fall von Haustürgeschäften muss dies in Textform erfolgen. Wird der Kunde nicht ordnungsgemäß informiert, beginnt die Frist erst dann, wenn dies nachgeholt wurde; nach spätestens einem Jahr und 14 Tagen erlischt das Widerrufsrecht allerdings komplett.

Tipps der Verbraucherzentrale

  • Fragen Sie Verkäufer an der Haustür immer nach ihrem Dienstausweis. Handelt es sich wirklich um einen Mitarbeiter des örtlichen Stadtwerks, sollte er diesen ohne Probleme vorzeigen können.

     
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis und gewähren Sie Vertretern keinen Zugang zu dem Raum mit Strom- oder Gaszähler. Sobald ein Unternehmen persönliche Daten wie Name, Kunden- oder Zählernummer kennt, besteht die Gefahr, dass es Sie ohne Ihre Zustimmung beim bisherigen Versorger abmeldet. Damit ist zwar noch kein neuer Vertrag zustande gekommen, aber die Abmeldung beim alten Anbieter kann Ihnen bereits viel Ärger und Umstände bereiten. In der Vergangenheit hat es solche Fälle bereits gegeben.

     
  • Die Verbraucherzentrale taucht nicht ungefragt vor Ihrer Wohnung auf und versucht, Sie von einem Anbieterwechsel zu überzeugen. Sollten sich Verkäufer an der Haustür als Vertreter der Verbraucherzentrale ausgeben, sollten Sie skeptisch sein und die Verbraucherzentrale so schnell wie möglich informieren, damit sie gegen diese Geschäftspraktiken vorgehen und andere Verbraucher warnen kann.

     
  • Sie haben einen Vertrag an der Haustür unterschrieben und Probleme beim Widerruf? Weitere Infos und Hilfestellungen bekommen Sie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, am Verbrauchertelefon (Thema Energierecht) oder in der Online-Beratung.

 

Die Betrugsmasche "Falsche Energieberater" wird derzeit leider häufig angewandt. Lesen Sie hierzu auch unsere Meldungen

 

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