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Insolvenzrisiko bei Bauträgern: Fehlende Absicherung für Käufer

Die Entwicklung auf dem Markt für Bauträger und Projektentwickler ist alarmierend. Seit 2023 ist die Zahl der Insolvenzen stark gestiegen. Über 1.230 Unternehmen haben in den letzten drei Jahren Insolvenz angemeldet. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel aller Unternehmen der Branche betroffen sind. 

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine neue Wohnung direkt vom Bauträger erwerben, bedeutet dies ein erhebliches Risiko. Eine gesetzliche Absicherung gegen das Insolvenzrisiko existiert bislang nicht.

BSB-Umfrage: Mehrheit fordert gesetzlichen Schutz

Im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes (BSB) wurde die Bedeutung einer gesetzlichen Insolvenzabsicherung beim Wohnungskauf untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig: Für 74,8 Prozent der Befragten wäre eine solche Absicherung wichtig oder sehr wichtig. Lediglich 12,5 Prozent halten sie für unwichtig, 12,7 Prozent sind unentschlossen. „Das klare Votum der Verbraucher:innen unterstreicht das hohe Bedürfnis nach Sicherheit und Vertrauen beim Immobilienkauf“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. „Die Bundesregierung muss hier endlich handeln und darf die Käufer:innen nicht länger im Regen stehen lassen.“

Fehlende Absicherung birgt hohe Risiken für Erwerber

Die Folgen einer Insolvenz des Bauträgers sind für die Käuferinnen und Käufer gravierend. Bereits geleistete Abschlagszahlungen sind häufig verloren. Selbst wenn ein anderes Unternehmen das Bauprojekt weiterführt, entstehen zusätzliche Kosten. Im schlimmsten Fall bleibt den Erwerbern lediglich eine unfertige Immobilie: eine Bauruine, die nie bezogen werden kann.

Politische Reaktion der Bundesregierung und Forderungen des BSB

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, das Problem erkannt zu haben und eine Prüfung angekündigt, wie die Schutzlücke geschlossen werden kann. Aus Sicht des BSB reicht dies nicht aus: „Drei Viertel der möglichen Wohnungskäufer:innen wünschen sich Schutzmechanismen gegen das Insolvenzrisiko – dieses Signal ist eindeutig“, hebt Stange hervor. „Die fehlende Insolvenzabsicherung stürzt jedes Jahr viele Erwerber:innen in den finanziellen Ruin.“ Diese Verbraucherschutzlücke müsse endlich geschlossen werden. Stange betont: „Die Politik hat es selbst in der Hand, mit klaren gesetzlichen Vorgaben das Vertrauen in den Wohnungsbau zu stärken.“

Lösungsvorschläge: Wahlrecht und Rückabwicklungssicherheit

Der BSB schlägt ein Wahlrecht für Käufer vor: Entweder wird die Kaufpreisrate von 96,5 Prozent des Gesamtpreises erst bei Abnahme fällig, oder es bleibt bei Abschlagszahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). In diesem Fall soll jedoch eine gesetzlich geregelte Rückabwicklungssicherheit im Insolvenzfall gewährleistet werden. Zusätzlich fordert der BSB ein Recht für Käufer, sich im Insolvenzfall analog zum Mietrecht vom Vertrag lösen zu können.

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