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Energieeffizienzgesetz: Abschwächung zementiert Abhängigkeit

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Ausgerechnet in einer Phase anhaltender geopolitischer Unsicherheit, explodierender Energiekosten für Industrie und Haushalte wird das Energieeffizienzgesetz laut DENEFF als zentrales Instrument für die Energieunabhängigkeit Deutschlands erheblich geschwächt. Das Energieeffizienzgesetz setzt Anreize und Standards, um Energiekosten durch eine effizientere Energienutzung zu senken und die Verwundbarkeit durch Energiepreisschocks zu senken.

„Mitten in der zweiten Energiekrise in fünf Jahren will das Bundeswirtschaftsministerium ausgerechnet das Energieeffizienzgesetz aufweichen. Dabei ist Effizienz unsere wichtigste heimische Energieressource. Ein starkes Energieeffizienzgesetz macht uns unabhängiger von Energieimporten und senkt dauerhaft Energiekosten. Gleichzeitig sorgt das Energieeffizienzgesetz dafür, dass statt des immer teureren Einkaufs Energie aus zunehmend unsicheren Exportländern zig Milliarden Euro in heimische Wertschöpfung umgelenkt werden.“

Verstoß gegen EU-Recht

Der BMWE-Entwurf verstößt laut DENEFF auch gegen EU-Recht: Es sollen die Einsparverpflichtungen für Bund und Länder ersatzlos gestrichen werden, die zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtline (Artikel 8) jedoch notwendig sind. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zielgerichtete und dabei über EU-Mindestanforderungen hinausgehende Politikmaßnahmen zu ergreifen.

Eine völlig falsche Richtungsentscheidung angesichts der Energiepreiskrise sei auch die deutliche Anhebung der Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme von bisher 7,5 Gigawattstunden Jahresenergieverbrauch auf den EU-Mindestwert von 23,6 Gigawattstunden. Das bedeutet, dass die Anzahl der erfassten Unternehmen mehr als halbiert würde: von etwa 12.000 auf die energieintensivsten 4.500. Rund 100 Mrd. Kilowattstunden industrieller Endenergie würden künftig nicht mehr adressiert werden.

In der Breite der Wirtschaft, gerade im industriellen Mittelstand, drohen laut DENEFF durch die geplanten Änderungen wichtige Impulse verloren zu gehen. Trotz hoher Energiepreise liegen Investitionen in Energieeffizienz auf einem Tiefpunkt. „Die bestehenden, weichen Anforderungen an Energiemanagement, die bereits jetzt schon auf Eigenverantwortung setzen, und die Transparenz über Abwärmepotenziale aufzugeben, zementiert unsere Abhängigkeit”, so Noll.

Pflicht zur Abwärmevermeidung soll gestrichen werden

So sollen die Pflicht zur Abwärmevermeidung gestrichen und die Meldung von Abwärmepotenzialen in der bisher verpflichtenden Plattform für Abwärme freiwillig werden. Dabei sei diese ein „extrem wertvoller Datenschatz für die Wärmewende“: Die bislang dort gemeldeten 385 Mrd. Kilowattstunden Abwärme könnten etwa die Hälfte des Endenergiebedarfs des deutschen Gebäudebestandes bereitstellen, „Eine solche Ressource nicht mit Nachdruck zu nutzen ist heute unverantwortlich“, ergänzt Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des DENEFF EDL_Hub. Einziger Lichtblick im Entwurf: „Die Energiedienstleistung als marktliches Instrument der Energiewende in Industrie und Gebäuden soll nun endlich gleiche Chancen erhalten. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach langjährigen Diskussionen hier künftig mehr Unterstützung in Aussicht stellt.“

Der Entwurf wird noch final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Er sollte im weiteren Verfahren dringend nachgeschärft werden, so die DENEFF. Notwendig sind klare, verlässliche und wirksame Rahmenbedingungen, die Investitionen in Effizienzmaßnahmen stärken, statt sie auszubremsen.

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