Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

BAFA: Das sind die BEG-Anpassungen zum 21. Juli 2026

Symbol um den Artikel auf die Merkliste zu setzen

Die BEG wird in der bekannten Struktur, aber mit Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. So bleibt die bestehende BEG-Förderkulisse umfassend und stabil, richtet sich aber gleichzeitig auf neue Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen aus. Das BAFA bleibt weiterhin in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren der richtigen Ansprechpartner.

Keine Änderung für bereits zugesagte bzw. beantragte Vorhaben

Bereits zugesagte (bewilligte) Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Die Förderung ist verbindlich reserviert und wird auch gemäß den alten Förderbedingungen nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend zugesagt.

Bereits erstellte technische Projektbeschreibungen (TPB) bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig

Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Technische Projektbeschreibungen, die bis einschließlich 08.07.2026 generiert wurden, können bis einschließlich 20.07.2026 für Beantragung nach den bisherigen Förderkonditionen verwendet werden. Dieser Vertrauensschutz gilt für jene Antragsstellenden, die bereits TPB von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erhalten haben und noch keinen Antrag gestellt haben. Nicht verwendete TPBs verfallen nach dem 20. Juli 2026.

Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen vorzunehmen. In dieser Zeit können keine neuen TPB beim BAFA mehr erstellt werden. Dies ist wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich.

Was für Anträge ab 21. 07. 2026 gilt: Die Neuerungen

Das BMWE hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Die BEG bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z.B. Gebäudehülle) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.

  • BEG EM: Die Grundförderung in der Heizungsförderung und für weitere Effizienzmaßnahmen bleibt für alle Antragstellergruppen bestehen.
  • Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig.
  • Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.

Kurzübersicht zu den neuen Förderbedingungen

  • Erweiterung der Antragsberechtigung
  • Anpassung der Höchstgrenzen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Anpassung der Fördersätze der Boni
  • Neuer Familienzuschlag beim Einkommensbonus
  • Neue Bedingungen für den iSFP-Bonus. Der Bonus für das Vorliegen eines iSFP von 5% wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.
  • Ab 2027 gibt es einen neuen Bonus für Worst-Performing-Buildings (besonders energieineffiziente Gebäude) und einen neuen Bonus für Wärmepumpen, die in der Union produziert werden (Wertschöpfungsbonus).
  • Keine Förderung mehr für energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme bei NWG

Alle relevanten Änderungen findet man auch in den Sonder-FAQ zur BEG-Reform unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html 

Lesen Sie hierzu auch

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder