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BEG-Reform: Weniger Geld sozialer verteilen - mit neuem Schwerpunkt

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Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Haushaltsausschuss des Bundestages übergeben. Der Haushaltsausschuss soll in seiner Sitzung am 8. Juli 2026 umfassende Änderungen bei der Förderung beschließen. Die geplanten Kürzungen betreffen nicht nur wie erwartet die Heizungsförderung, sondern auch einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM) und die Förderung für die Effizienzhaussanierung (BEG WG).

Stärkere soziale Ausrichtung bei der Heizungsförderung

Kern der Reform ist ein nach Einkommen gestaffelter Bonus. Bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen bis 30.000 Euro steigt der Einkommensbonus auf 40 Prozent, zwischen 30.000 und 40.000 Euro bleibt es bei den bisherigen 30 Prozent, und bis 50.000 Euro gibt es neu einen Einkommensbonus von 10 Prozent. Ergänzt wird das durch einen Kinderzuschlag: Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro.

Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland, begrüßt den Kurs: „Die Bundesregierung setzt mit den vorliegenden BEG-Eckpunkten ein wichtiges Signal für mehr soziale Treffsicherheit bei der Heizungsförderung.“ Die stärkere soziale Ausrichtung erhöhe die Chance, dass auch Haushalte mit begrenzten finanziellen Spielräumen in klimafreundliche Heizungen investieren.

Viele Fördersätze sinken

Gleichzeitig müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer auf Einschnitte einstellen. Die förderfähigen Kosten für eine neue Heizung sinken zum Start der neuen Förderbedingungen von 30.000 auf 28.000 Euro und danach alle sechs Monate um 750 Euro. Zudem sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab Neustart um 4 Prozentpunkte alle sechs Monate. 

Auch Boni entfallen: Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen werden gestrichen. Neu ist außerdem, dass die Heizungsförderung nur noch beim Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen gewährt wird.

Auch Sanierungsförderung wird umgebaut

Die Neuaufstellung geht über die Heizung hinaus. Ziel der Änderungen ist die Verlagerung der Förderung auf energetische Sanierungen, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangebracht werden. Dafür stehen insgesamt etwa 12 bis 13 Mrd. Euro für Sanierungsanträge zur Verfügung. 

Um mehr Antragsteller zu erreichen, werden die bereitstehenden Fördermittel gestreckt und die Fördersätze abgesenkt. Zudem entfällt ein bisheriger Förderweg: Die KfW-Kreditförderung für Einzelmaßnahmen wird eingestellt, sodass eine Förderung nur noch über Zuschüsse vom BAFA möglich ist. Die Änderungen treten ab dem 28. Juli in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Ältere Eigenheimbesitzende bleiben außen vor

Trotz der stärkeren sozialen Ausrichtung sieht die Initiative Klimaneutrales Deutschland eine Lücke: „Gleichzeitig braucht es aber auch zielgerichtete Angebote für ältere Hausbesitzerinnen und -besitzer. Nur etwa 12 Prozent der über 60-Jährigen im Eigenheim haben bereits eine Wärmepumpe installiert“, so Friedemann. Neben der Finanzierung stelle sich für viele die Frage, ob sich eine Investition in dieser Lebensphase noch lohne. „Ihnen bleibt die Bundesregierung in der Reform eine Antwort schuldig.“

Das belegt auch das Factsheet „Wärmepumpen im Eigenheim: soziale Aspekte mitdenken“ der Initiative Klimaneutrales Deutschland und Zukunft KlimaSozial. Demnach stellen über 60-Jährige den größten Anteil derjenigen, die weder eine Wärmepumpe haben noch eine anschaffen wollen. Für sie sind neben den Kosten das eigene Alter und Zweifel an der Rentabilität eigenständige Hürden.

Wer die aktuellen Konditionen sichern will, muss schnell sein

Für Eigentümer, die noch von den heutigen Bedingungen profitieren wollen, drängt die Zeit. Massive Einschnitte könnten schon in den kommenden Tagen bis Wochen drohen – abhängig von der Entscheidung des Haushaltsausschusses über die neue Förderung am 8. Juli. Für Eigentümer bedeutet das, dass sie sich schnellstmöglich mit ihrem Energieberater beziehungsweise Heizungsbetrieb in Verbindung setzen sollten, um mit einem Angebot und der Bestätigung zum Antrag (BzA) die Voraussetzungen für ihren Förderantrag zu den aktuell guten Konditionen zu sichern.

ZVSHK: Statt Verlässlichkeit drohen mehr Unsicherheit und weniger Vertrauen

Michael Hilpert, Präsident des ZVSHK: "Die kurzfristige Neuordnung der BEG-Förderung kommt überraschend zu einem Zeitpunkt, an dem Verlässlichkeit und Planungssicherheit dringend notwendig wären. Besonders problematisch ist, dass ausgerechnet diejenigen nicht einbezogen wurden, die die Förderung in der Praxis umsetzen und tagtäglich mit den Bürgerinnen und Bürgern über den Heizungstausch sprechen. Das Handwerk weiß sehr genau, was funktioniert und was nicht. Statt Verlässlichkeit drohen nun mehr Unsicherheit, mehr Erklärungsbedarf und noch weniger Vertrauen in die politische Verlässlichkeit. Das belastet nicht nur die Betriebe, sondern verunsichert vor allem die Verbraucher, die vor einer Investitionsentscheidung stehen.

Einige Ankündigungen bleiben zudem vage und Fragen offen, etwa zu künftigen Feinstaubgrenzwerten, Nachweis des neuen Local-Content-Bonus, Übergangsfristen und Umsetzung durch die KfW.

Wir haben Verständnis dafür, dass der Bund sparen muss, und unterstützen den Weg auch ausdrücklich. Richtig ist, soziale Zielgenauigkeit stärker zu berücksichtigen und besonders ineffiziente Gebäude gezielt in den Blick zu nehmen aber von der angekündigten verlässlichen und auskömmlichen Förderung bis 2029 entfernt sich die Politik jetzt ein weites Stück: Geschwindigkeitsbonus und förderfähige Investitionskosten werden massiv zurückgeführt, der Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag komplett gestrichen.

Wenn die Förderung gekürzt wird, müssen wenigstens die strukturellen Bremsen gelöst werden: Strompreise runter, Bürokratie abbauen, Lohnnebenkosten senken. Andernfalls wird die Wärmewende für viele Haushalte und Betriebe schlicht unbezahlbar.

Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist die Spitzenorganisation der deutschen Heizungsbauer und Installateure, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie der Behälter- und Apparatebauer. Der ZVSHK vertritt eine Branche mit knapp 48.000 Unternehmen und 390.000 Beschäftigten."

BWP: Kürzungen stellen Wärmepumpenbranche vor Herausforderungen

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für die Neugestaltung der Heizungsförderung verständigt. Vorgesehen sind halbjährliche Absenkungen der förderfähigen Investitionskosten und des Klimageschwindigkeitsbonus bei gleichzeitiger Beibehaltung der Grundsystematik. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. warnt davor, dass die Änderungen die Investitionsentscheidung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher zugunsten vermeintlich günstigerer fossiler Heizungen verschieben könnten.

Bereits kurzfristig ist ein erster Absenkungsschritt um 2.000 Euro bei den förderfähigen Kosten und eine Kürzung des Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte vorgesehen. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel erklärt: „Die Kürzungen gehen an die Grenze dessen, was der Wärmepumpenmarkt verkraften kann. Zugleich ist es ein wichtiges Signal, dass die BEG in ihrer Grundsystematik erhalten bleibt. Die Wärmepumpe bleibt für viele Haushalte die richtige Entscheidung. Angesichts der zeitgleichen Veränderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz müsste von der BEG allerdings eine stärkere Orientierung zugunsten erneuerbarer Heizungsoptionen ausgehen. Diese Lenkungswirkung muss nun umso stärker über den Strompreis und den CO2-Preis hergestellt werden.“

Strompreis kommt entscheidende Bedeutung zu

Sabel erinnert an die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher um fünf Cent pro Kilowattstunde zu senken: „Der Plan der Koalition, die Förderung schrittweise zurückzuführen, kann nur dann aufgehen, wenn sie zugleich ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt und den Strompreis spürbar entlastet. Ein erster Schritt muss die Absenkung der Stromsteuer sein. Zugleich braucht es eine konsequente Weiterführung der CO2-Bepreisung, damit versorgungssichere und klimafreundliche Heiztechnologien dauerhaft wirtschaftlich attraktiv bleiben.“

Praxistaugliche Lösungen bei Kältemitteln und Erdwärme

Der Effizienzbonus, der gegenwärtig für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und für die Nutzung von Erdwärme als Wärmequelle gewährt wird, soll künftig entfallen. Natürliche Kältemittel seien im Markt längst etabliert.

Allerdings dürfe es einen Förderausschluss für Wärmepumpen, die andere Kältemittel verwenden, wie geplant erst ab 2028 geben, so Sabel: „Die Industrie hat sich bei der Entwicklung von Lösungen mit natürlichen Kältemitteln auf den Zeitplan der geltenden BEG eingestellt. Diese Planungssicherheit sollte man ihr weiterhin geben.“

Der BWP-Geschäftsführer fordert von der Bundesregierung außerdem, den Effizienzbonus zumindest für Erdwärme zu erhalten: „Geothermie leistet einen besonderen Beitrag zu Effizienz und Netzdienlichkeit, daher sollte sie weiterhin gezielt unterstützt werden.“

DENEFF: Gebäudemodernisierungsgesetz und Förderung ohne Investitionsturbo

„Es ist gut, dass endlich konkrete Entscheidungen kommen. Aber die neuen Regeln machen erst einmal vieles komplexer und unübersichtlicher.  Deshalb müssen alle Marktteilnehmer deutlichen Zusatzaufwand betreiben, um schnell zu zukunftssicheren Investitionsentscheidungen zu kommen“, so Henning Ellermann, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

„Die große Frage ist jetzt doch: Kommen wir mit diesem Gesamtpaket zu mehr privaten Zukunftsinvestitionen und heimischem Wachstum?“, betont Ellermann. Die künftig weniger klaren Vorgaben im Gebäudemodernisierungsgesetz müsste die Förderung eigentlich durch eine bessere Anreizwirkung überkompensieren. Die BEG-Förderung soll zwar für nächstes Jahr um 1,4 Milliarden Euro aufgestockt werden, bis 2030 sind aber klare Einschnitte in Höhe von knapp 2,7 Mrd. Euro vorgesehen.

Ellermann verdeutlicht: „Statt durch Umschichtungen aus der Gebäudeeffizienzförderung den Haushalt zu sanieren, muss angestrebt werden aus den Mitteln mehr Modernisierungen anzureizen – denn nur so entsteht heimische Wertschöpfung und Aufschwung.“ Der von der Bundesregierung angekündigte Investitionsturbo würde sonst weiter ausbleiben.

DUH: „Bundesregierung bleibt auf klimapolitischem Irrweg“

Der bekanntgewordene Entwurf zur neuen BEG ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe unzureichend, um den dringend benötigten Sanierungshochlauf im Gebäudesektor anzustoßen. Insbesondere der vermietete Wohnungsbestand bleibt außen vor.

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit diesem Entwurf kann die Bundesregierung die Fehlentscheidungen aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht korrigieren. Ohne klare ordnungsrechtliche Leitplanken reichen reine Sanierungsanreize nicht aus, um den Markt für Wärmepumpen und Gebäudesanierung hochzufahren – erst recht nicht, wenn das Fördervolumen in den kommenden Jahren um mehr als zwei Milliarden Euro sinken soll. 

In dieser Form ist die Bundesförderung noch dazu ein Wortbruch von Jens Spahn, der in mehreren Interviews die gleichbleibende Wärmepumpen-Förderung bis 2029 zugesichert hatte. Weiterhin fehlen jegliche gezielten Mittel für den Mietwohnungsbereich. Dabei sind ausgerechnet Mieterinnen und Mieter durch das Gebäudemodernisierungsgesetz den künftigen fossilen Preisschocks besonders ausgesetzt. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde von allen Seiten als schlecht befunden. Die Bundesregierung muss jetzt die Reißleine ziehen und das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form absagen. Wir fordern von der Bundesregierung einen Kurswechsel im Gebäudesektor – weg vom Irrweg des Gebäudemodernisierungsgesetzes hin zu Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit.“


 

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