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Tageslicht und Blendschutz am Arbeitsplatz

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In der Initiative Tageslicht des BV-Flachglas und anderer Verbände steht als Leitsatz „Denn eines ist und bleibt glasklar: Ohne Licht wären wir nicht. Und mit dem falschen Licht sind wir nicht so, wie wir sein sollten“. Hier dürfen direkt die Frage gestellt werden: Wie definiert man Tageslicht am Arbeitsplatz gemäß der neuen Arbeitsstättenverordnung? Und wie will man alleine mit Sonnenschutzglas oder schaltbaren Gläsern Blendung am Arbeitsplatz vermeiden und einen Blendschutz garantieren?

Neue Arbeitsstättenverordnung

Tageslicht (und damit Blendschutz) am Arbeitsplatz ist verbindlich

Im Dezember 2016 trat die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der Bundesregierung in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gehört unter anderem verbindliches Tageslicht am Arbeitsplatz und eine Sichtverbindung nach draußen. Als Arbeitsräume dürfen laut der Arbeitsstättenverordnung (mit einer Reihe von Ausnahmen) nur solche Räume betrieben werden, die ausreichend Tageslicht und eine Sicht nach außen erhalten.

Wo Tageslicht und eine Sichtverbindung sind, tritt jedoch auch Blendung auf. Arbeitgeber müssen also nicht nur für ausreichend natürliche Lichtquellen wie Fenster, Lichtkuppeln oder Lichtbänder sorgen, sondern auch für Blendschutz. Insbesondere die Arbeit am Bildschirm erfordert ein durchdachtes Blendschutzkonzept, da hier Blendung maßgeblich die Sicht und die Gesundheit beeinträchtigen kann.

 

Tageslicht am Arbeitsplatz

Der Mensch verbringt einen großen Teil seines Lebens an seinem Arbeitsplatz, an dem viele Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, ihre Sitzposition dem Sonnenlichteinfall durch die Fenster anzupassen. Die aktuelle Fassung der DGUV-Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“ von 2016 erklärt deshalb sehr gut die Notwendigkeit, das Tageslicht durch Fenster, Oberlichter oder ähnliche Elemente ausreichend steuern zu können.

Hier werden viele Möglichkeiten genannt, wie Sonnenschutzvorrichtungen für ein Bürogebäude auszuwählen sind. Gemäß der Energieeinsparverordnung sind Berechnungen nach Norm DIN 4108-2 für den maximalen Gesamtenergiedurchlassgrad gtot max durchzuführen, damit dieser von der Verglasung einschließlich Sonnenschutz erreicht wird und somit ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz gewährleistet werden kann.

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