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Haftungsfrage: Klebekraft, Klebebänder, Klebenorm nach DIN 4108-11

Michael Förster
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Verklebungen sind allgegenwärtig – ob im Haushalt, der Industrie oder im Baubereich: es wird geklebt, was das Zeug hält, denn geklebte Verbindungen versprechen ein schnelles Ergebnis und erscheinen langlebig. Gerade auf dem Bau, wo Zeit pures Geld bedeutet und somit möglichst kurze Bauzeiten gefordert sind, haben sich in den letzten Jahren Verklebungen in allen Gewerken etabliert. Leider nicht unbedingt mit immer zufriedenstellenden Resultaten – insbesondere was das luftdichte Bauen angeht (Abb. 1).

Nicht zuletzt deshalb, weil man hier auf Klebetechniken und -materialien gesetzt hat, die nicht für luftdichte Verklebungen nach DIN 4108-7 geeignet waren. Wie kann man also ein geeignetes Verbindungsmittel für dauerhaft luftdichte Verklebungen von einem ungeeigneten Produkt unterscheiden?

Überarbeitete DIN 4108-7 mangelhaft

Diese Frage stellte sich auch der Normenausschuss, nachdem er die Überarbeitung der DIN 4108-7 („Luftdichtheit von Gebäuden“) abgeschlossen hatte. Was war der Grund für die Zweifel? Nun, die gerade abgesegnete Norm forderte zwar die Dauerhaftigkeit von luftdichten Verklebungen, sie gibt jedoch keine Hinweise darauf, wie genau diese zu erreichen ist. Oder welche Eigenschaften die dazu erforderliche Verbindungstechnik aufweisen muss.

Wer sich also auf die luftdichte Klebetechnik verlassen wollte, musste darauf vertrauen, dass der Lieferant schon die richtigen technischen Eigenschaften bei der Entwicklung beispielsweise eines Klebebandes festgelegt hat, um dauerhaft luftdichte Verklebungen von Bauteilen zu ermöglichen.

Neue Norm für mehr Klarheit

Blower-Door-Messdienstleister können ein Lied davon singen, welche die Konsequenz dieser „Freibrief“ nach sich zog: Es kam zu erheblichen Qualitätsunterschieden in der Klebetechnik bzw. den zugehörigen Materialien und Systemen. In der Folge konnten Luftdichtheitsmessungen nicht die gewünschte Gebäudedichtheit bestätigten.

Es war also höchste Zeit für eine neue Norm, welche die „Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit von Klebeverbindungen mit Klebebändern und Klebemassen zur Herstellung von luftdichten Schichten“ definiert: Dies war die Geburtsstunde der "Klebenorm" DIN 4108-11, die dann Ende 2018 schließlich in Kraft trat.

DIN 4108-11: Eine Norm regelt Beanspruchung und Wirkung

Ob sich ein luftdichtes Klebemittel für den vorgesehenen Zweck eignet, hängt davon ab, dass es auf den bauüblichen Untergründen gut haftet. Den Ausschlag hierfür gibt die Adhäsionskraft: Von ihr hängt es ab, wie gut die Verbindung ist, die ein Kleber mit einem Untergrund eingeht.

Es war bald klar, dass es im Rahmen einer Normenprüfung kaum möglich sein wird, alle nur erdenklichen Untergründe zu testen – nicht zuletzt deshalb, weil diese in einer gleichbleibenden Qualität verfügbar sein müssten. Nur dann können bei den angestrebten Wiederholungsprüfungen bei geprüften Produkten vergleichbare Ergebnisse erzielt werden. Daher wurden als relevante Untergründe ein genormtes Buchenholz nach DIN EN 205, eine Polyesterfolie mit klar definierten Eigenschaften sowie die in einem Luftdichtungssystem enthaltenen Bahnen als Möglichkeiten festgelegt.

Im Regelfall schließen Hersteller planmäßige Zugkräfte auf die Klebeverbindungen in Ihren Anwendungsempfehlungen aus. Das erfolgt nicht ohne Grund, denn die luftdichtende Klebetechnik ist nicht dazu da, das Gebäude zusammen zu halten. Die DIN 4108-7 gibt dazu folgenden Hinweis: „Anschlüsse sind spannungsfrei herzustellen. Dauernde Zugkräfte auf Klebeverbindungen und Luftdichtheitsbahnen sind zu verhindern.“

Jeder Praktiker weiß indes, dass es sich nie vermeiden lässt, dass geringe Zugkräfte auf die Klebeverbindung einwirken. Man denke nur an das Eigengewicht von Dämmstoffen, das eine Scherbeanspruchung in der Klebebandebene erzeugen kann (Abb. 2).

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