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Feuerstätte und Lüftung sicher gemeinsam betreiben

Joachim Berner
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Omas Kohleofen konnte sich seine Verbrennungsluft noch aus der Stube holen. Ausgegangen ist sie ihm nie – wegen undichter Fenster und nicht gedämmter Gemäuer. Bei den hochgedämmten Wohnhäusern heutzutage ist das nicht mehr so ohne weiteres möglich.

Dazu sind sie zu luftdicht gebaut, um Wärmeverluste zu mindern und die Energieeffizienz zu steigern. Stattdessen laufen Lüftungsanlagen, die automatisch für den nötigen Luftaustausch sorgen. Wenn gleichzeitig der Ofen bollert, kann das zusammen mit der Wohnraumlüftung zu gefährlichen Situationen führen.

Luftströme in einem Haus mit Lüftungsanlage und Kaminofen mit raumluftunabhängiger Betriebsweise.

Gefahren durch falsche Lüftung bei Kaminöfen

Sollte es zu einem Störfall bei der Lüftungsanlage kommen, weil zum Beispiel der Filter oder die Ansaugöffnung verstopft ist oder der Zuluftventilator ausfällt während der Abluftventilator weiterläuft, könnte im Gebäude ein Unterdruck entstehen. Rauchgas könnte durch die Lüftung aus dem Kaminofen in den Wohnraum gezogen werden. Doch das enthält gesundheitsgefährdende Stoffe, ist heiß und brennbar.

Die Gefahr, dass ein Unterdruck im Wohnhaus entsteht, besteht nicht nur bei Kaminöfen und der Wohnraumlüftung, sondern noch viel mehr bei den wesentlich leistungsstärkeren Dunstabzugshauben, wenn sie über ein Gebläse den Küchendunst ins Freie fördern. Wegen der dichten Gebäudehülle beispielsweise von Passivhäusern kann die dabei abgeführte Luft nicht mehr nachströmen.

Gleichzeitiger Betrieb nur mit Sicherheitseinrichtungen

Deshalb erlauben die Feuerungsverordnungen den gleichzeitigen Betrieb eines Holzofens oder -kamins mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung oder einer luftabsaugenden Einrichtung nur unter der Vorgabe, dass eine Sicherheitseinrichtung vorhanden ist.

Das Überwachungssystem kontrolliert die Differenz zwischen dem Druck im Gebäude und außerhalb. Mit Kontrollgeräten, die wahlweise Differenzdruck-Controller, Unterdruck-Controller oder Unterdruckschalter heißen, können Holzofen und Lüftungsgeräte oder luftabsaugende Anlagen gleichzeitig laufen. Kommt es zu einer Störung, schalten sie entweder Feuerstätte oder Lüftung aus.

Ohne Kontrolle nur raumluftunabhängiger Kamin

Ohne die Kontrollgeräte dürfen in den meisten Fällen nur raumluftunabhängige Öfen heizen, die sich ihre Verbrennungsluft über einen an einem Stutzen montiertes Rohr von außerhalb des Gebäudes ansaugen. Kamin und Wohnraumlüftung kommen sich dadurch nicht in die Quere.

Die Feuerstätten selbst müssen außerdem hermetisch dicht verarbeitet sein. So dürfen beispielsweise keine Öffnungen für die Spülung der Frontscheibe vorhanden sein und der Einfüllschacht muss bei bestimmten Druckbedingungen dicht schließen. Außerdem dürfen die Zündelemente keine Raumluft nutzen.

Den raumluftunabhängig möglichen Betrieb muss das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bescheinigen. Inzwischen listet es über 200 dafür geeignete Dauerbrandöfen, Kaminöfen und Speicher-Einzelfeuerstätten auf seinen Internetseiten.

Raumluftunabhängiger Kaminofen: Möglichkeiten

Ihre Verbrennungsluft können sich solche raumluftunabhängigen Kaminöfen beispielsweise über den Schornstein von außen holen, mit sogenannten Luft-Abgas-Systemen (LAS-Systemen). Bei ihnen steckt ein Rohr im Rohr. Durch das eine können die Abgase aus der Feuerung abziehen, durch das andere strömt Außenluft in den Ofen, heizt das Feuer an und hält es am Lodern. Aufwendige Baumaßnahmen wie separate Lüftungskanäle zum Kaminofen braucht es in diesem Fall nicht.

Positiver Nebeneffekt: Das ausströmende Abgas erwärmt die einströmende Luft. „Diese Vorwärmung steigert die Effizienz des Brennvorgangs, erhöht den Wirkungsgrad der Heizungsanlage und senkt so den Primärenergiebedarf des Gebäudes“, erklärt die Initiative Pro Schornstein (IPS) im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie.

Kamin: Mehrfachbelegung von Schornsteinen

Was, wenn mehrere Feuerstätten in einem Gebäude arbeiten? Eine sogenannte Mehrfachbelegung von Schornsteinen in mehreren Geschossen ist bei gleichen Brennstoffen und Betriebsweisen möglich. Die Feuerstätten und Abgasanlagen müssen dann so ausgelegt sein, dass aus der nicht betriebenen Feuerstätte kein Abgas ausströmen kann. Zudem muss der Schornsteinquerschnitt entsprechend dimensioniert sein.

Die IPS weist außerdem darauf hin, dass sich das Luft-Abgas-System und die angeschlossenen Feuerstätten im gleichen Einfamilienhaus oder in der gleichen Wohnung und damit im gleichen Wirkungsbereich einer Lüftungsanlage befinden müssen, wenn mehrere raumluftunabhängige Kaminöfen für feste Brennstoffe angeschlossen werden. In jedem Geschoss darf nur ein Kaminofen angeschlossen sein. Dabei gilt es, die bauaufsichtliche Zulassung des Schornsteinherstellers zu beachten.

Schema eines Luft-Abgas-Systems: Die Verbrennungsluft (blau) sowohl des Ofens wie des Kessels gelangt von außen über eine separate Leitung durch den Schornstein in den Brennraum.

Wenn der Ofen im Passivhaus steht

Für Passivhäuser rät das Passivhaus Institut, grundsätzlich eine Sicherheitseinrichtung für Kaminöfen vorzusehen. Da die Vorschriften der DIN 18894, nach denen die Dichtheit von Pelletsöfen bestimmt wird, nicht auf die Gegebenheiten in Passivhäusern abgestimmt seien, könne ein luftdichter Betrieb nicht garantiert werden.

Anstatt einer Differenzdrucküberwachung als Sicherheitseinrichtung können auch Lüftungsgeräte eingesetzt werden, die sich bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen automatisch abschalten. Eine CO-Überwachung des Aufstellraums, die Ofen und Lüftungsanlage bei Überschreiten eines bestimmten Grenzwertes stoppt, halten die Passivhausexperten ebenso für eine sinnvolle Maßnahme wie einen Dichtheitstest der Feuerungsanlage im eingebauten Zustand.

Nicht nur die Öfen müssen für einen raumluftunabhängigen Betrieb dicht sein. Um einen unkontrollierten Austausch zwischen Außen- und Innenluft zu verhindern, gilt das ebenso für die Zu- und Abgasleitungen sowie für Durchbrüche durch Gebäudewände und den Anschluss an den Ofen.

Energieverluste werden unterbunden, wenn außerdem Dichtklappen in die Zuluftansaugung und in den Schornstein eingebaut sind. Sie öffnen automatisch, wenn der Ofen in Betrieb geht. Ist er aus, sind sie geschlossen, sodass keine kalte Außenluft durch die Kaminwirkung über den Schornstein in das Gebäude gelangen kann.

Übersicht: ­Gemeinsamer Betrieb Kaminöfen und Lüftung

Um die Abstimmung zwischen den Gewerken zu vereinfachen und die praktische Umsetzung zu verbessern, hat ein Expertenkreis eine Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten erarbeitet. Sie listet mehr als 30 Kombinationen und nennt die erforderlichen Dokumente, mit denen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den sicheren Betrieb nach den Regelwerken bestimmen kann. Dazu gehören die DIN 1946-6, die Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TROL) sowie die Feuerungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder.

Die Übersicht gibt die jeweils mögliche Variante des gemeinsamen Betriebs von Festbrennstoff-Feuerstätte, Lüftungsanlage sowie Lüftungsgerät und einer gegebenenfalls notwendigen Sicherheitseinrichtung an. Ihr lässt sich beispielsweise entnehmen, dass auch bei einem raumluftabhängigen Ofen im Wohnzimmer ein Überwachungssystem zu installieren ist, wenn nebenan in der Küche eine Dunstabzugshaube über dem Herd montiert ist. Neben einem Fensterkontaktschalter kann das eine Differenzdrucküberwachung sein, „sofern das Verhältnis herausbeförderte und nachströmende Luft ausgewogen ist“.

Modern wohnen heißt luftdicht wohnen. Deshalb gilt es besondere Anforderungen zu erfüllen, wenn im Wohn­zimmer das Pelletsfeuer ungestört brennen und gleichzeitig die Wohnraumlüftung funktionieren soll.

„Im Vordergrund der Erstellung der Übersicht stand der Gedanke, welche Möglichkeiten für den gemeinsamen Betrieb erlaubt und sicher zu betreiben sind“, heißt es im Vorwort zur Übersicht. Hierfür werde der ungünstigste bestimmungsgemäße Betrieb/baurechtliche Regelbetrieb zugrunde gelegt und behandelt. Auslegungsbedingte Störfälle betrachte sie nicht.

Ein Begriffskatalog und Musterformulare wie zum Beispiel eine Fachunternehmererklärung ergänzen die Übersicht.

Sie gilt für einfach belegte Schornsteinen mit nur einer angeschlossenen Feuerstätte pro Nutzungseinheit. Für den deutlich selteneren Fall einer Mehrfachbelegung verweist der Expertenkreis auf das ZIV-Merkblatt „Für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe ohne Gebläse, die an mehrfach belegte Schornsteine angeschlossen sind, Lüftungsgeräten und Luft absaugenden Einrichtungen - Mehrfachbelegung“.

Fazit: Kommunikation soll erleichtert werden

Die Übersicht stellt ein bemerkenswertes Dokument dar, weil sich an ihm Vertreter verschiedener Verbände der Bau-, Heizungs- und Lüftungsbranche sowie des Schornsteinfegerhandwerks beteiligt haben.

Denn technische Anforderungen für einen gemeinsamen Betrieb hat es zwar schon lange gegeben, „Probleme bei der Umsetzung in der Praxis aber auch“, wie es unsere Schwesterpublikation K&L Magazin formuliert. Sie hätten meist mit der ungeklärten Abstimmung der verschiedenen Gewerke zusammengehangen.

„Unterm Strich sollen die Papiere im Sinne eines Qualitätsmanagements die Kommunikation zwischen den Gewerken erleichtern und die Lüftungsseite unterstützen, die erforderliche Dokumentation bereitzustellen“, zitiert K&L einen der Teilnehmer des Expertenrats zu den Ergebnissen der Beratungen. Festbrennstofföfen und Lüftungsanlagen sollten sich damit künftig nicht mehr in die Quere kommen.

Dieser Artikel von Joachim Berner erschien zuerst in Gebäude-Energieberater-Ausgabe 08/2022.

Literatur

Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten: www.t1p.de/geb220862

Präsentationen einer Online-Veranstaltung zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen: www.t1p.de/geb220863

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