Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Wärmepumpen-Förderung: Wofür gibt es BAFA-Zuschüsse?

Jürgen Wendnagel

Seit dem 1.1.2020 bietet das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ die Zuschüsse nicht mehr als Festbeträge, sondern als Anteilsfinanzierung auf Basis der förderfähigen Investitionskosten. Hierbei können die Bruttokosten inklusive der Mehrwertsteuer berücksichtigt werden, sofern der Zuwendungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Was wird gefördert, was nicht?

Der generelle Zuschuss liegt bei 35% der förderfähigen Kosten; beim Ölheizungsaustausch erhöht er sich auf 45%. Je Wohneinheit können maximal 50.000 Euro als förderfähige Kosten angerechnet werden.

Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen, wenn sie

  • überwiegend der Raumheizung
  • oder der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
  • oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz

dienen.

Gefördert werden

  • der Austausch einer alten durch eine neue Wärmepumpe
  • die Erweiterungen einer bestehenden Heizung mit einer Wärmepumpe (bivalente Anlage)
  • Wärmepumpen-Anlagen kombiniert mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung, sofern diese regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden (Förderung inkl. den notwendigen Luftleitungen und Zubehör).

Hinweis: In diesem Rahmen ist auch die Abwärmenutzung der Abluft als alleinige oder zusätzliche Wärmequelle einer Wärmepumpe förderfähig.

Nicht gefördert werden Luft/Luft-Wärmepumpen.

Welche Voraussetzungen gelten im Gebäudebestand?

  • Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:

    Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8

    Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0

    Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5

    Gas-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25

    Gas-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3
  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers sowie eines Strom- oder Gaszählers.
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.

Anmerkung: Bafa-Liste „Wärmepumpen mit Prüf- und Effizienznachweis“ nutzen

Welche abweichenden Voraussetzungen gelten im Neubau?

  •  Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen:

     Erforderliche Jahresarbeitszahlen: Elektro-Wärmepumpe: 4,5 / Gas-Wärmepumpe: 1,5

    Verbesserte Systemeffizienz: Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen tragen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung bei.
  • Ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr ist vertraglich nachzuweisen.
  • Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Förderfähige Kosten sind die

  • Anschaffungskosten der geförderten Anlage
  • die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme
  • die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung
  • Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen.

Die maßgeblichen Details regelt das zum Antragszeitpunkt gültige „BAFA-Merkblatt zu den förderfähigen Kosten Heizen mit Erneuerbaren Energien“ (aktueller Stand: 26.3.2020). Nachfolgend daraus ausgewählte Beispiele speziell für Wärmepumpenanlagen:

  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers: Darunter fallen z.B. auch Leistungen wie Inspektionen und Wartungen (auch Wärmepumpencheck) sowie Garantieverlängerungen, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.
  • Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage

    Erschließungs- und Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung sowie Installation und Inbetriebnahme):

    - Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung

    - Erdflächen- und Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe, Energiepfähle, Energiezäune, Massivabsorber

    - Brunnenbohrungen

    - Abwasserwärmetauscher

    - Luft-Sole-Wärmeübertrager

    - unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher

    - Solarthermie-Anlagen

    - Thermischer Bestandteil von PVT-Anlagen (Photovoltaik-Solarthermie- Hybridanlagen). Hinweis: PVT-Anlagen werden vollständig gefördert, falls der erzeugte Strom zur überwiegenden Eigenversorgung genutzt und keine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen wird.
  • Erstellung und Anbindung an Wärmepumpenanlage, inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
  • Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand): Einbau hocheffizienter Warmwasser-Wärmepumpen

Tipp

Einen umfassenden Überblick über alle Fördermöglichkeiten (inkl. von der KfW) sowie einen Online-Förderrechner bietet der Bundesverband Wärmepumpe auf dieser Seite.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder