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Urlaub: Rechte und Pflichten in der schönsten Zeit des Jahres

Dörte Neitzel
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der gesetzliche Mindesturlaub ist zwingend geschützt und kann nicht zuungunsten von Arbeitnehmern ausgeschlossen oder verkürzt werden.
Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub mindestens 24 Werktage, also vier Wochen.
Mehrurlaub kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Für ihn dürfen eigene Regeln zu Verfall, Übertrag und Abgeltung festgelegt werden.
Bei längerer Krankheit gelten für den Mindesturlaub besondere Schutzregeln; er kann grundsätzlich bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres bestehen bleiben.
Nur wenn beide klar getrennt geregelt sind, gelten für den Mehrurlaub nicht automatisch die strengen Schutzvorschriften des gesetzlichen Mindesturlaubs.

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