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Verwaltungsgericht erteilt erstes Dieselfahrverbot auf Autobahn

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in den Städten Essen und Gelsenkirchen entschieden und beiden Klagen in vollem Umfang stattgegeben: Der Luftgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, ist somit schnellstmöglich einzuhalten, spätestens im Jahr 2019. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung jeweils im gesamten Stadtgebiet.

Für die Stadt Essen hat das Gericht (höchster NO2-Belastungswert in Essen: 49 µg/m3) entschieden, dass die Landesregierung ein Dieselfahrverbot für 18 Stadtteile inklusive der Stadtmitte als "Blaue Umweltzone" in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat. Dieses gilt ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 5 und Benziner unterhalb der Norm Euro 3. Zum 1. September 2019 ist das Verbot auf Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erweitern. 

Dieselfahrverbot für A40

Zum ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht auch ein Dieselfahrverbot für eine Bundesautobahn verfügt. Ab dem 1. Juli 2019 gilt dies auf der Autobahn 40 für Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 4/IV, ab dem 1. September 2019 wird dieses für Euro 5/V Diesel ausgedehnt. Grund ist die hohe Belastung einer Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen, hier führt die Bundesautobahn unmittelbar vorbei.

Das Gericht hat zusätzlich dem Land die Prüfung weiterer Fahrverbote für neun weitere Verdachtsfälle außerhalb der "Blauen Umweltzone" mit Frist bis zum 1. April 2019 auferlegt. Damit stellt das Gericht mit seinem Urteil das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gesundheit der Menschen in Essen und Gelsenkirchen über die Profitinteressen der Automobilindustrie. 

Für die Stadt Gelsenkirchen, welche mit 46 µg NO2/m3 geringere Grenzwertüberschreitungen beim Stickstoffdioxid NO2 als Essen aufweist, muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen ein streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot auf der besonders belasteten Kurt-Schumacher-Straße festlegen. Dieses muss zum 1. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm Euro 3 in Kraft treten. 

Das Gericht betonte, dass ein Großteil der vom Land NRW bisher in den Luftreinhalteplänen angeführten Maßnahmen "keine schnelle Wirkung" verspricht. Die schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung noch vor 2020, wie es das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat, ist somit nicht möglich. Daher könne auf Dieselfahrverbote nicht mehr verzichtet werden.

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