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ADAC und Verbrauchschützer erheben Anklage gegen VW

Die Musterfeststellungsklage soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden, erklärten Vertreter beider Verbände am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin.

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. 

Ziele der Klageeinreichung

Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Konzern schulde den Käufern deswegen grundsätzlich Schadenersatz. Geklärt werden soll in der Folge, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat. 

Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter) für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein. 

Musterklage ist ein neues juristisches Schwert

"Mit der Musterfeststellungsklage betreten wir bislang unbekanntes Terrain. Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht möglich. Deshalb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen. Bislang hat die Rechtsprechung deutschlandweit in individuellen Klagen zum Thema Software-Manipulation sehr unterschiedlich geurteilt", so Dr. August Markl, Präsident des ADAC. 

Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R/U/S/S/, ein Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. "Beide Kanzleien konnten für Hunderte ihrer Mandanten obsiegende Urteile erstreiten und die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge erkämpfen. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich war zudem bundesweit die erste, der ein Klageerfolg wegen Betruges gegen die Volkswagen AG gelang. Damit stützt sich unsere Klage auf die bestmögliche Expertise und Erfahrung", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller

Bei der Musterfeststellungsklage solle jeder betroffene Verbraucher individuell prüfen, ob eine Eintragung ins Klageregister der Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg oder eine Einzelklage erfolgversprechender ist: "Die Klage des vzbv ist vor allem für all diejenigen betroffenen Käufer eine vielversprechende Option, die sich gegen eine Individualklage entschieden haben, etwa weil sie die möglichen Kosten und Mühen scheuen oder nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen", so die Anwälte. Eine Beteiligung ist für die Verbraucher kostenlos, ihnen droht kein Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen.

Wie funktioniert die Musterklage?

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.

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