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Gasmangellage: Auswirkungen für Betriebe und Bürger

Thomas Dietrich
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Die in der Bundesrepublik bestehenden Gasspeicher konnten im Herbst 2022 wider Erwarten vorzeitig so gut wie komplett befüllt werden. Der Vorrat reichte sowohl für die Industrie als auch für die Privathaushalte, um weitgehend über den Winter 2022/23 zu kommen.

Damit sich nicht nur Fachleute, sondern alle Bürger ein Bild von der aktuellen Gasversorgungslage machen konnten, hat beispielsweise der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e. V. dafür gesorgt, dass über www.dvgw.de/gasspeicher sowohl der Lagerbestand als auch die prognostizierte Reichweite des Gasvorrats transparent gemacht werden.

Eine unerwartete Gasmangellage würde daher im Winter nicht binnen Tagen oder gar über Nacht eintreten. Auch ist keineswegs klar, dass der Gasvorrat aufgrund eines knapper werdenden Nachschubs in einen kritischen Bereich kommen wird. Lediglich ein strenger Winter, der sich auch auf etliche weitere europäische Staaten auswirken würde, könnte nach Beurteilung der deutschen Energiewirtschaft zur Gefahr werden. Der Appell zum Energiesparen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Mitte Juni bleibt allerdings aktuell: „Jede Kilowattstunde hilft in dieser Situation.“

Bereits weit vor einer möglichen Gasmangellage sollten regionale Energieversorger und SHK-Innungen jetzt ein Konzept erarbeiten, wie sie im Bedarfsfall möglichst effektiv zusammenwirken können.

Appell aus der Bufa SHK

Für die Energiefachleute und damit auch für das SHK-Handwerk macht es allerdings keinen Sinn, die Augen vor einem Szenario zu verschließen, das bei Gasknappheit entstehen kann. Mit einem Vergleich brachte es Bundesfachgruppenleiter Jakob Köllisch auf den Punkt: „Die Feuerwehr braucht niemanden zum Löschen, solange es nicht brennt. Dann jedoch erwartet jeder, dass der Löschzug längst über das Know-how verfügt, wie der Brand am besten bekämpft werden kann. Auf uns übertragen heißt das: Wir SHK-Betriebe sind jetzt gefordert, uns innerhalb der Organisation darauf vorzubereiten, wie wir bei einer Gasmangellage am besten vorgehen können.“

Wie sich in der Bufa SHK abzeichnete, haben viele regionale Energieversorger bzw. Netzbetreiber längst mit den Obermeistern der Innungen Kontakt aufgenommen, um möglicherweise entstehende Probleme zu skizzieren und Handlungsschritte festzulegen. Falls dies jedoch noch nicht geschehen ist: In diesem Fall appelliert die Bufa SHK an die Gasnetzbetreiber und SHK-Innungen, dies umgehend auf den Weg zu bringen!

Gasmangellage ist Neuland

Das Thema Gasmangellage bedeutet weitgehend Neuland für die Beteiligten in den Kommunen. Dass weit verzweigte Niederdruckverteilungen außer Betrieb genommen wurden, ist bislang in der Bundesrepublik noch nicht eingetreten.

Die 2021er-Flutkatastrophe im Ahrtal und entlang weiterer Flüsse, durch die Gasverteilnetze teilweise zerstört, ersetzt und bis hin zu jedem Gasverbraucher wieder in Betrieb genommen werden mussten, könne nur bedingt als Mustervorlage dienen, lautete der Tenor in der Bufa. Gleichwohl habe man dort in der Einschätzung und Koordinierung nötiger Hilfe beträchtlich an Know-how hinzugewinnen können.

Kurzzeitiger Ausfall gilt nicht als problematisch

Daher ist zu verstehen, dass die Energieversorger zusammen mit dem SHK-Fachhandwerk sich bereits jetzt – ohne Not – auf mögliche Arbeitsabläufe in den unterschiedlichsten Regionen verständigen möchten. Eine zentral gesteuerte Vorgehensweise ist dabei nicht möglich, würde auch keinen Sinn machen, da die Netze in Städten und auf dem Land samt der angeschlossenen Verbraucher zu unterschiedlich sind. Offenbar haben bundesweit bereits zahlreiche Projekte stattgefunden, um eine Gasmangellage möglichst realitätsnah zu simulieren. Dabei habe sich gezeigt, so die Erläuterungen in der Bufa-Sitzung, dass sich ein kurzzeitiger Ausfall, ohne dass der Gasdruck unter einen erforderlichen Mindestdruck sinken würde, nicht als kritisch für das Verteilnetz erweisen würde.

Was, wenn das Gasnetz längere Zeit außer Betrieb ist?

Anders dagegen ein Gasstopp, der über eine Zeitspanne von mehr als einem Tag hinausreichen würde. Dann wäre in Folge damit zu rechnen, dass die Verbraucheranlagen so lange Gas aus dem Netz holen würden, bis auch der erforderliche Mindestdruck unterschritten und demzufolge Strömungswächter bzw. Gasmangelsicherungen abschalten würden. Doch dass es dazu kommt, würden viele, aber nicht alle Gasnetzbetreiber verhindern wollen. Im Niederdrucknetz würde sich in der Folge ein Gas-Luft-Gemisch bilden, das bei Wiederinbetriebnahme vor allem bei älteren Gasgeräten zur Störanfälligkeit führen kann.

Um Störfaktoren möglichst gering zu halten, kann es aus Sicht der Bundesnetzagentur bzw. etlicher Netzbetreiber eine nötige Maßnahme sein, Teile des Netzes auf kontrollierte Weise außer Betrieb zu setzen – noch vor einem unmittelbar bevorstehenden Gasmangel und einem unerwünschten Entleeren der Leitungen. Dafür wäre nötig, die angeschlossenen Verbraucheranlagen jeweils am Übergabepunkt im Gebäude abzusperren und den Gasschieber zu verplomben. Und um die kritische Infrastruktur (Kritis, z.B. Krankenhäuser) möglichst lange mit Gas beliefern zu können, würde man bei der Gasversorgung selektiv vorgehen (müssen).

Um diese Außerbetriebnahme einschließlich der erforderlichen Dokumentation personell möglich zu machen, wird es wahrscheinlich bereits zu einer Zusammenarbeit von Netzbetreiber und Sanitärfachbetrieb kommen. Darauf geht der folgende Abschnitt ein.

Wiederinbetriebnahme kann langwierig sein

Wäre die zuvor beschriebene längerfristige Gasmangellage zu Ende, schreiben die geltenden Sicherheitsvorschriften gemäß TRGI 2018 ein Procedere zur Wiederinbetriebnahme und Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch Fachleute vor. Was im Einzelnen dazugehört, sei an dieser Stelle nicht weiter erläutert.

Dagegen hält man es in der SHK-Organisation jetzt für geboten, dass noch vor einer etwaigen Gasmangellage und seiner Folgen eine detaillierte Abstimmung zwischen Energieversorger und SHK-Innung in Gang kommt. Je nach Einschätzung der regionalen Gegebenheiten kann es erforderlich sein, dass in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber Fachleute für die Wiederinbetriebnahme benannt und eingewiesen werden müssen – eine solche abgestimmte Teamorganisation wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Als ein Lösungsvorschlag kam während der Bufa-Sitzung eine bereits fortgeschrittene Ausarbeitung für eine Stadt mit knapp 20.000 Gas­anschlüssen auf den Tisch. In diesem Fall haben sich zehn Innungsbetriebe gemeldet. Zusammen mit dem Energieversorger werden sie jeweils paarig besetzte Zweierteams fachkundiger Personen bilden. Sie könnten bei der Stilllegung von Anlagen zusammen tätig werden, vor allem aber sollen sie die Wiederinbetriebnahme von Gebäude zu Gebäude, von Straße zu Straße sicherstellen.

Dass dieser enorme Zeitaufwand nicht binnen Tagen erledigt werden kann, sondern möglicherweise Wochen in Anspruch nehmen könnte, lässt sich rechnerisch leicht darstellen. Ebenso wären Kosten ermittelbar, die beträchtlich sind, wenn eine Gasmangellage eintreten würde. Übrigens: Zu klären wäre auch, wer für die Kosten aufkäme.

Auf der Herbstsitzung der Bundesfachgruppe SHK am 8./9. November 2022 in Siegburg, an der Vertreter aus allen Landesverbänden und des ZVSHK teilnahmen, standen etliche Themen aus dem Gewerk Heizung im Vordergrund.

Steckerfertige Heizung ist Scheinlösung

Das Szenario einer Gasmangellage bliebe unvollständig skizziert, wenn man vor einer bedeutenden Realität die Augen verschließen würde: Viele Bürger, die ihre Wohnung derzeit durch eine Gasheizung warm bekommen, haben einem möglicherweise eintretenden Gasmangel selber etwas entgegensetzen wollen. Für elektrische Zusatzheizer ist es bereits im Sommer zu einer Nachfrage-­Explosion gekommen, der den Lagerbestand noch vor dem sonst üblichen Saisonstart im Herbst geräumt hat. Die Geräte sollen ersatzweise für fehlende Wärme sorgen – auch wenn vielen Käufern klar sein mag, dass die Steckdose die teuerste Art des Heizens bereitstellt. Würden diese Geräte alle in Betrieb gehen, so die Prognose, könnte das 230-Volt-Netz diese elektrische Leistung bei Weitem nicht aufbringen und kollabieren.

Es sind etliche Unwägbarkeiten, die sich auf die bevorstehenden Wintermonate auswirken könnten – und darüber hinaus. Denn Fachleute der Energiewirtschaft beschäftigen sich nicht nur mit den nächsten Monaten. Es zeichnet sich ab, dass die Energieknappheit auch noch im Winter 2023/24 Thema bleiben wird. Daher zurück zum Anfang: Im Vordergrund sollte der Appell zum Energiesparen stehen.

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