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5 Fehler beim Umgang mit Diensthandys

1. Privater Gebrauch des Diensthandys in der Freizeit

Ob und in welcher Form ein Diensthandy auch privat gebraucht werden darf, sollte möglichst zu Beginn der Nutzung mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Solange es keine schriftliche Vereinbarung zur privaten Nutzung des Diensthandys gibt, sollten sie ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden - andernfalls kann das zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen führen. 

Beispielsweise hatte ein Angestellter in seinem Urlaub über 100 private Gespräche über sein Diensthandy geführt. Das Landesarbeitsgericht Hessen sah hier einen unerlaubten Missbrauch des Diensthandys, der zu einer Kündigung führte (Az.: Sa 153/11).

2. Privatgespräche während der Arbeitszeit   

Sowohl bei privaten als auch beruflich genutzten Telefonen gilt: Wer unerlaubt aus privaten Gründen telefoniert, macht eine Pause und kann damit gegen die vertraglich geregelten Arbeitszeiten verstoßen. Viele Chefs haben mitunter nichts dagegen, wenn Nachrichten beispielsweise auf WhatsApp mal kurz gelesen werden. Aber auch hier ist Vorsicht geboten.

Sollten Sie mit Messenger-Dienste permanent während der Arbeitszeit interagieren, kann das ebenfalls zu Verstößen gegen die Arbeitszeit führen. Besonders auffällig wird es, wenn der Chef sieht, dass z.B. ein Facebook-Post während der Arbeitszeit verfasst wurde.

3. Hohe Roaming-Kosten 

Glücklicherweise gibt es seit dem vergangenen Jahr ein fürs Ausland gebührenfreies EU-Roaming in vielen Ländern Europas. Teuer wird es allerdings dann, wenn große Datenmengen in einem  Urlaubsland heruntergeladen oder übertragen werden, für das der Telefonanbieter hohe Auslandsgebühren berechnet.

Lassen Sie Ihre Urlaubsbilder in diesem Fall lieber auf dem Handy und riskieren so keine Abmahnung bzw. eine Schadensersatzklage.

4. Private Apps installieren

WhatsApp wird mittlerweile von vielen Betrieben genutzt – dazu gehören auch Handwerksbetriebe. Sollten Sie diesen oder andere Instant-Messaging-Dienste für den Beruf benötigen, ist die Installation der entsprechenden App unbedenklich. Allerdings sollte das nicht als grünes Licht für die Anschaffung weiterer Apps, Spiele oder Programme gesehen werden.

Oder hier gilt: Die Installation sollten vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Zum einen drohen Viren, die bei einer Installation das interne Netzwerk befallen können, zum anderen können unerwartete Kosten auftreten. Arbeitgeber haben in beiden Fällen ebenfalls ein Recht auf Schadensersatz.

5. Smartphone liegen lassen

Wer sein Diensthandy verliert oder unbeobachtet lässt, muss damit rechnen, dass es gestohlen wird. Das kann mal passieren und hat zunächst keine rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitnehmer, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Allerdings sollten Sie immer darauf achten, dass das Gerät mit einer Sicherheitsabfrage, einem PIN oder einem Finger-Scan gesperrt ist.

Denn wer durch den Verlust des Handys sensible Daten eines Unternehmens weitergibt, kann dafür abgemahnt oder zur Kasse gebeten werden.        

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