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Abnahme durch Ingebrauchnahme: Wann Nutzung als Billigung gilt

Matthias Scheible
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Wer als Auftragnehmer auf eine förmliche Abnahme verzichtet, bewegt sich auf unsicherem Terrain. Ein Urteil des OLG Brandenburg zeigt jedoch, dass auch die schlichte Nutzung einer Werkleistung über einen längeren Zeitraum ohne Beanstandung als Abnahme gewertet werden kann – mit weitreichenden Folgen für beide Vertragsparteien.

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