Die Abnahme ist eine wesentliche Pflicht des Auftraggebers im Rahmen eines Werkvertrags. Sie beinhaltet die Anerkennung der erbrachten Leistung als weitgehend vertragsgemäß. Ohne Abnahme bleiben die Fälligkeit des Werklohns oder der Beginn der Gewährleistungsfrist unklar.
Die Abnahme eines im Auftrag gefertigten Werkes hat für Handwerker rechtlich große Bedeutung. Unser Rechtsexperte erklärt die verschiedenen Arten der Abnahme, ihren Stellenwert und worauf es ankommt.
Was ist mit der Abnahme, wenn der Bauantrag noch vor Änderungen der Gebäude-Standards oder der allgemein anerkannten Regeln der Technik gestellt wurde? Unser Autor erläutert die rechtlichen Aspekte am Beispiel der PV-Pflicht.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, lässt er die vereinbarte Frist dafür verstreichen, tritt eine sog. fiktive Abnahme in Kraft. Unser Rechtsexperte erläutert die Details und rechtlichen Konsequenzen.
Wird ein Werk vor der Abnahme zerstört oder verschlechtert, sind Auftragnehmer weiterhin zur Herstellung des vollständigen mangelfreien Werks verpflichtet und haben keinen Vergütungsanspruch für bisherige Aufwendungen. Unser Experte erklärt, warum das so ist.
Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Zu diesem Ergebnis gelangt eine aktuelle Studie. Besonders oft trifft es die Fassade.
Auftraggeber können grundsätzlich auch Abnahmen von nicht fertiggestellten Werken durchführen. Allerdings müssen sie mögliche Konsequenzen tragen, wie das OLG München beschlossen hat.
Ein vorfreudiger Einzug in das neue Heim kann schwerwiegende Folgen haben. Bauherren sollten einen Fehler dabei unbedingt vermeiden.
Die Abnahme ist nach wie vor gesetzlich geregelte Pflicht des Auftraggebers - trotz der Corona-Pandemie. Alle wichtigen Infos für Handwerker.
Der BSB warnt davor, aufgrund der gesenkten Mehrwertsteuer auf einen schnellen Bauabschluss zu drängen. Die Folgen könnten den Sparvorteil zunichtemachen.
Wenn Bauherren Architekten zur Abnahme schicken, hat das rechtsgeschäftliche Konsequenzen. In diesem Fall hat das der Bauherr allerdings nicht eingesehen und wollte keinen Werklohn zahlen.
Die Abnahme ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers (§ 640 BGB) gegenüber dem Auftragnehmer. Was der Begriff genau bedeutet und worauf Auftraggeber achten müssen, erklärt unser Rechtsexperte.
Die Mehrwertsteuersenkung verspricht bei großen Anschaffungen wie einem Hausbau eine große Ersparnis. Doch Bauherren sollten vorsichtig sein: Es lauern gleich mehrere Fallen.
Bei der Abnahme von Bauleistungen werden viele Fehler gemacht. Wir erklären, worauf Sie als Handwerker unbedingt achten müssen, um Anspruch auf Bezahlung der Leistungen zu erhalten.
Die Gemüter werden immer wieder erhitzt, wenn es um die Frage geht, wann und wie eine Leistung als abgenommen gelten kann, wenn eben keine förmliche Abnahme stattgefunden hat. Das sagen die Gerichte.
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die eine Vergütungsfähigkeit bei fehlenden Stundenlohnzetteln bzw. genehmigten Leistungsnachweisen generell ausschließen, sind unwirksam.
Haben Vertragsparteien eine förmliche Abnahme eines Werkes - hier die Ausführung einer Heizungsanlage - vereinbart, scheidet eine konkludente Abnahme des Werkes durch Inbetriebnahme desselben aus.
Das neue Werkvertragsrecht beinhaltet eine Reihe von Neuerungen für die "Bauwelt". Eine dieser Neuregelungen beinhaltet die Verpflichtung des Unternehmers zur Erstellung und Herausgabe von Unterlagen in § 650n BGB.
Im Bauvertragsrecht nimmt die Abnahme eine zentrale Stelle ein: mit Blick auf die Vergütung und Gewährleistung. Wir informieren über die neuen Regeln.
Zwischen Vertragsabschluss und Abnahme kann viel passieren. Auch, dass bei der Bauabnahme schon andere anerkannte Regeln der Technik gelten. Ein BGH-Urteil schafft jetzt Klarheit.