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DIN 18008: Norm-Novelle mit wichtigem Ergänzungssatz

Einige Einsprecher forderten, das Kapitel 5.1.4 („Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen“) zu streichen. Die Forderung wurde Anfang Juli nun im Normenausschuss abgelehnt. BF-Hauptgeschäftsführer Jochen Grönegräs berichtet im aktuellen Newsletter des Bundesverbandes jedoch, dass dieser Satz in der Norm hinzugefügt werden soll:

„Von dieser Regelung kann abgewichen werden, sofern eine Risikoabschätzung durchgeführt wurde.“

Man habe sich vorgenommen, mit anderen Verbänden gemeinsam ein Papier zu verfassen, das diese Risikoabschätzung erläutert. Es könnten dann Verglasungen mit geringem Schadensrisiko (z.B. kleinformatige Haustürfüllungen) ausgenommen werden.

Grönegräs: „Wir begrüßen es, dass wir hierdurch die Möglichkeit haben, das Heft des Handelns zusammen in der Hand zu behalten und eine gemeinsame Position der Verbände zu entwickeln.“

Am 01. und 02. Oktober wird eine weitere Sitzung des Normenausschusses stattfinden.

Mehr Informationen zur Novellierung der DIN 18008 finden Sie in diesem Beitrag der GLASWELT.

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