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DIN EN 17037: Das steht in der Tageslicht-Norm

Velux
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Mit der  DIN EN 17037 gilt erstmals eine europaweite Norm zur Versorgung von Gebäuden und Räumen mit Tageslicht. Was die Norm beinhaltet und wie Handwerker sich den Richtwerten mit einer einfachen Faustformel bei der Fensterplanung nähern.

Die DIN EN 17037 soll ausreichende Tageslichtversorgung in Gebäuden sicherstellen und angenehme und gesunde Räumlichkeiten für die Nutzer schaffen. Dabei geht sie deutlich über die bestehenden Anforderungen der Landesbauordnungen hinaus und legt statt konkreter Fenstergrößen Vorgaben für die Tageslichtbedingungen im Innenraum fest. Handwerker und Bauherren können sich den Richtwerten mit einer einfachen Faustformel bei der Fensterplanung nähern.

Wir verbringen 90% unserer Zeit in Gebäuden. Daher ist es wichtig, in diesen Gebäuden eine Verbindung nach außen zu schaffen. Die Versorgung des Innenraums mit ausreichend Tageslicht spielt dabei eine besondere Rolle, um den Aufenthalt und die Nutzung des Raums möglichst angenehm und gesund zu gestalten. Insbesondere in Gesundheitseinrichtungen wird Tageslichtmanagement immer wichtiger.

„Die bisher gültige Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 1960 und wird den Bedürfnissen von Bewohnern und Nutzern in den meisten Fällen nicht gerecht“, erklärt Katrin Winkler, Expertin für Architektur und Tageslicht bei Velux Deutschland. Je nach Bundesland verlangen die Landesbauordnungen, dass in einem Raum die Fläche der Fensterausschnitte mindestens 10-12,5% der Netto-Grundfläche entsprechen müssen. „Eine angemessene Versorgung mit Tageslicht schafft man in einem Raum damit meist nicht.“

Basis ist die tatsächliche Belichtung

Im März 2019 trat die DIN EN 17037 in Kraft und liefert nun – neben Empfehlungen zu Aussicht, Besonnung und der Vermeidung von Blendung – aktualisierte und erweiterte Richtwerte zur Sicherstellung einer angemessenen Tageslichtversorgung. Anders als die Landesbauordnung (LBO) basieren diese nicht auf dem Verhältnis von Fenstergrößen zu Raumgröße, sondern auf der tatsächlichen Belichtung des Raums.

Die einzelnen Aspekte können mithilfe der Norm in die Bewertungskategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ eingeordnet werden. Für eine ausreichende Tageslichtversorgung für vertikale und geneigte Fenster führt die Norm zwei Kriterien auf. Diese Vorgaben beziehen sich jeweils auf eine Fläche im Raum (Bezugsebene) in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den Wänden:

  • Auf 50% der Fläche sollen mindestens 300 Lux (Beleuchtungsstärke in Lumen pro m²) während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

  • Auf 95% der Fläche sollen mindestens 100 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

Für horizontale Oberlichter gilt:

  • Auf 95% der Fläche sollen mindestens 300 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden.

Damit ist aber jeweils nur die Empfehlungsstufe „gering“ erreicht. Die Überprüfungen können entweder mithilfe einer Ganzjahressimulation für Erreichung der empfohlenen Beleuchtungsstärken erfolgen oder mittels eines vereinfachten Verfahrens mit dem etablierten Tageslichtquotienten stattfinden.

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