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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich ab September 2019

Mehr Sicherheit bei Käufen im Netz

Ab dem 14. September 2019 müssen sich Verbraucher aufgrund der EU-Zahlungsrichtlinie bei Geschäften mit Banken im Netz doppelt identifizieren: Neben der Eingabe von Nutzerkennung beziehungsweise PIN ist eine TAN einzugeben, die mittels App, SMS oder eines sogenannten TAN-Generators neu erzeugt wurde.

Die Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen gelten bei Kleinstbeträgen. Für Kreditkartenzahlungen bei Einkäufen im Netz verbleibt es zunächst bei den einfacheren Sicherheitsbestimmungen. Die Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist, um ihnen die Umstellung auf die starke Kundenauthentifizierung zu erleichtern.

DHL erhöht die Preise

Der Paketdienst der Deutschen Post erhöht zum 1. September die Paketpreise für Geschäftskunden mit Listenpreisen. Auf jedes Paket wird ein Mautzuschlag in Höhe von 0,10 Euro erhoben. Mit der Preiserhöhung reagiere das Unternehmen laut eigener Aussage auf allgemein deutlich gestiegene Transport-und Personalkosten. DHL wolle damit die Servicequalität für seine Kunden auch in Zukunft sicherzustellen.

Geänderte Geldleistungen für Asylbewerber

Aus der Geldleistung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden ab dem 1. September Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung ausgegliedert. Der Bedarf wird als Sachleistung erbracht. Damit sinken die Geldleistungssätze – materiell werden die Leistungen jedoch voll erbracht.

Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten dann 344 Euro statt 354 Euro pro Monat. Für erwachsene Leistungsberechtigte in einer Sammelunterkunft sinkt der Geldbetrag auf 310 Euro monatlich. Für Kinder bis zu fünf Jahren ändert sich die Leistung nicht. Für Sechs- bis 13-Jährige erhöht sie sich um 26 Euro, denn in dieser Altersgruppe wurde ein höherer Bedarf festgestellt.

Asylbewerber und Geduldete, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bisher war das nicht möglich. Die Geflüchteten fielen in eine Förderlücke. Viele brachen daher Ausbildung oder Studium aus finanziellen Gründen ab.Geflüchtete in Ausbildung oder Studium können nun durchgehend Leistungen erhalten: in Form einer Beihilfe, eines Darlehens oder einer Kombination aus beidem. Ausbildende Betriebe bekommen zudem mehr Rechts- und Planungssicherheit.

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