LED-Technik: EU-konforme Umrüstung von Leuchten

Wenn Elektrofachbetriebe eine vorhandene Leuchte auf LED-Technik umrüsten, werden sie nicht zwingend selbst zum Leuchtenhersteller, auch wenn beim Umbau weitreichende technische Eingriffe vorgenommen werden. Das geht aus einem neuen Leitfaden hervor, mit dem der Industrieverband ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) über Kriterien zur Leuchtenumrüstung in der EU informiert.
Entscheidend ist nach Angaben des ZVEI, dass bei der Modernisierung auf LED-Technik an der Leuchte keine wesentlichen Veränderungen beispielsweise bei der Leistung (kein höherer Stromverbrauch), der Verwendung (z. B. Innen- oder Außenleuchte), der Bauart (z. B. IP-Schutz) und anderen Merkmalen vorgenommen werden. Unter diesen Bedingungen kann das existierende CE-Kennzeichen der Leuchte gültig bleiben und es muss keine neue EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Die größtmögliche Sicherheit, dass die LED-Modernisierung einer Leuchte tatsächlich EU-konform vorgenommen werden kann, bieten geprüfte und CE-gerechte Lösungen, die von der Lichtindustrie bereitgestellt werden:
- LED-Retrofit-Lampe, z. B. LED in Glühlampenform
- LED-Konversionslampe, z. B. LED-T8-Röhre
- Spezial-Umrüstungssatz für bestimmte Leuchtenmodelle
- Universal-Umrüstungssatz, z. B. LED-Umbau-Kit für Deckenleuchten
Die LED-Modifikationen von Leuchten müssen laut ZVEI von qualifiziertem Personal unter Einhaltung der Herstelleranweisungen geprüft, bewertet und entsprechend den geltenden technischen Regeln vorgenommen werden. Wenn eine Umrüstung aus Aspekten der Sicherheit, der Lichttechnik oder der Wirtschaftlichkeit nicht sinnvoll erscheint, sollten neue Leuchten eingesetzt werden, empfiehlt der ZVEI.
„Das ZVEI-Whitepaper zur Leuchtenumrüstung gibt wertvolle Entscheidungshilfen, doch beurteilt werden muss stets der konkrete Einzelfall“, kommentiert Christoph Seidel vom Lichttechnikanbieter IDV. „Die Umrüstung vorhandener Leuchten auf LED-Technik anstelle der Installation einer neuen Leuchte ist eine nachhaltige Lösung, sofern die Bestandsleuchte in Hinblick auf ihre gesamte Alterung weiterverwendet werden kann. Die Erneuerung kompletter Baugruppen einer Leuchte hat den Vorteil, dass die elektrischen und lichttechnischen Komponenten ersetzt werden, die dem zeitlichen und nutzungsbedingten Verschleiß besonders unterliegen.“
Das ZVEI-Whitepaper „Umrüsten von Leuchten“ kann hier heruntergeladen werden:
www.zvei.org/presse-medien/publikationen/umruesten-von-leuchten