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Motorrad parkt auf Ladeplatz: "Wie absolutes Halteverbot"

Der Fall: Ein Mann hatte sein Motorrad auf einem Ladeplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge abgestellt. Dafür sollte er insgesamt 159 Euro bezahlen - Verwaltungsgebühren und Abschleppkosten. Er verwahrte sich dagegen. Seine Begründung: Das Kraftrad sei so platzsparend abgestellt gewesen, dass trotzdem dort ein E-Auto hätte geladen werden können. Außerdem hätte es keinen Abschleppdienst gebraucht, denn der städtische Mitarbeiter sei durchaus in der Lage gewesen, das Zweirad selbst zur Seite zu stellen.

Das Urteil: Der Gebührenbescheid sei rechtmäßig erlassen worden, entschied das Verwaltungsgericht. Auch am Abschleppen gebe es nichts auszusetzen. Das alles sei durch den vorausgegangenen Rechtsverstoß zu begründen. Das Abstellen eines Verbrenner-Fahrzeugs in dem für E-Autos reservierten Bereich müsse wie ein Halten im absoluten Halteverbot betrachtet werden.

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14 K 7479/22)

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